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Kurz zusammengefasst
Der IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) ist die spanische Einkommensteuer mit progressiven Sätzen von 19–47%. Steuerlich ansässig wird, wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt – dann ist das weltweite Einkommen zu deklarieren. Frühzeitige Planung mit einer Gestoría ist entscheidend, um Nachzahlungen und Strafen zu vermeiden.
Wer muss den IRPF zahlen?
Den IRPF müssen alle Personen zahlen, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Dies gilt für diejenigen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder deren wirtschaftliche Interessen dort liegen. Die formale residencia allein reicht nicht aus, um die steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen.
Alle Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen den IRPF entrichten. Die Ansässigkeit wird über die 183-Tage-Regel bestimmt: Wer sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhält, gilt als Steuerresident und muss sein weltweites Einkommen versteuern. Auch der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen (Familienwohnsitz, Geschäftssitz) kann zur Ansässigkeit führen.
Wichtig für Auswanderer: Die Residencia ist NICHT gleichbedeutend mit steuerlicher Ansässigkeit. Man kann Resident sein, ohne steuerlich ansässig zu sein (und umgekehrt).
Wie hoch sind die IRPF-Steuersätze 2026?
Die IRPF-Steuersätze für das Jahr 2026 auf Mallorca sind gestaffelt: 19% für Einkommen bis 12.450 EUR, 24% bis 20.200 EUR, 30% bis 35.200 EUR, 37% bis 60.000 EUR, 45% bis 300.000 EUR und 47% für Einkommen über 300.000 EUR. Kapitalerträge unterliegen gesonderten Sätzen.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz (staatlich + balearisch) |
|---|---|
| 0 – 12.450 EUR | 19% |
| 12.450 – 20.200 EUR | 24% |
| 20.200 – 35.200 EUR | 30% |
| 35.200 – 60.000 EUR | 37% |
| 60.000 – 300.000 EUR | 45% |
| Über 300.000 EUR | 47% |
Die Balearen erheben einen zusätzlichen regionalen Zuschlag, der in den obigen Sätzen bereits enthalten ist. Für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Vermögensgewinne) gelten eigene Sätze: 19% (bis 6.000 EUR), 21% (6.000–50.000 EUR), 23% (50.000–200.000 EUR), 27% (über 200.000 EUR).
Was ist die Lex Beckham und lohnt sie sich?
Die Lex Beckham ermöglicht Zuziehenden einen Pauschalsteuersatz von 24% auf spanisches Arbeitseinkommen für das Zuzugsjahr und fünf weitere Jahre, während ausländische Einkünfte befreit sind. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für hochverdienende Arbeitnehmer und kann helfen, die Wegzugsteuer in Deutschland zu vermeiden.
Die Lex Beckham (Régimen Especial para Trabajadores Desplazados) ist eine Sonderregelung: Zuziehende können für das Zuzugsjahr + 5 weitere Jahre einen Pauschalsteuersatz von 24% auf spanisches Arbeitseinkommen wählen. Ausländische Einkünfte (außer Kapitalerträge) sind befreit. Voraussetzungen:
- In den 5 Jahren vor Zuzug nicht steuerlich ansässig in Spanien gewesen
- Arbeitseinkommen oder Geschäftsführerposition in spanischem Unternehmen
- Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit
Die Lex Beckham ist besonders attraktiv für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen und kann Teil einer Strategie zur Vermeidung der deutschen Wegzugsteuer sein.
Welche Kosten kann ich vom IRPF absetzen?
Vom IRPF können unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Hypothekenzinsen für den Hauptwohnsitz (bei Kauf vor 2013) sowie Investitionen in Startup-Unternehmen abgesetzt werden. Selbstständige können zudem Betriebsausgaben wie Büromaterial und Reisekosten geltend machen.
- Sozialversicherungsbeiträge (Seguridad Social, Autónomo-Beiträge)
- Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen (bis 80% des Spendenbetrags)
- Hypothekenzinsen für den Hauptwohnsitz (bei Kauf vor 2013)
- Investitionen in Startup-Unternehmen (bis 100.000 EUR/Jahr, 50% Abzug)
- Betriebsausgaben für Selbstständige (Büro, Material, Reisen, Gestoría)
Wann und wie muss ich den IRPF erklären?
Die IRPF-Erklärung muss jährlich zwischen April und 30. Juni für das Vorjahr eingereicht werden. Verpflichtend ist sie ab einem Jahreseinkommen von 22.000 EUR bei einem Arbeitgeber oder 15.000 EUR bei mehreren Einkommensquellen. Selbstständige leisten quartalsweise Vorauszahlungen und reichen ihre Erklärung elektronisch über die AEAT-Webseite ein.
Die Renta-Erklärung (Declaración de la Renta) muss jährlich eingereicht werden:
- Frist: April bis 30. Juni (für das Vorjahr)
- Erklärungspflicht: Ab 22.000 EUR Jahreseinkommen (einzelner Arbeitgeber) oder 15.000 EUR (mehrere Einkommensquellen)
- Selbstständige: Quartalweise Vorauszahlungen über Modelo 130 (20% des Gewinns)
Die Erklärung erfolgt elektronisch über die AEAT-Webseite oder mit Hilfe einer Gestoría (typisch 100–300 EUR/Erklärung).
Wie vermeide ich Doppelbesteuerung?
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollten Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie Nachweise wie das Certificado de Residencia Fiscal und Steuerbescheide einreichen. Eine spezialisierte Steuerberatung ist empfehlenswert, um Ihre grenzüberschreitenden Einkünfte korrekt zu deklarieren und anrechnen zu lassen.
Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Kernregel: Einkommen wird grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert. Bereits in Deutschland gezahlte Steuern werden in Spanien angerechnet (Anrechnungsmethode). Wichtig: Das DBA schützt nicht automatisch – Sie müssen aktiv Nachweise erbringen (Certificado de Residencia Fiscal, Steuerbescheide). Eine spezialisierte Steuerberatung ist bei grenzüberschreitenden Einkünften unverzichtbar.
Die wichtigsten Punkte
- Ansässigkeit: >183 Tage = steuerlich ansässig, weltweites Einkommen deklarieren
- Steuersätze: 19–47% progressiv; Kapitalerträge 19–27%
- Lex Beckham: 24% Pauschale auf spanisches Einkommen für 5 Jahre (bei Zuzug)
- Frist: Renta-Erklärung April–Juni; Selbstständige: quartalweise Modelo 130
- DBA: Anrechnungsmethode, aktive Nachweise erforderlich
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen muss ich in Spanien Steuern zahlen?
Ab 22.000 EUR Jahreseinkommen (einzelner Arbeitgeber) oder 15.000 EUR (mehrere Quellen) besteht Erklärungspflicht. Selbstständige müssen ab 1.000 EUR Gewinn erklären und quartalweise Vorauszahlungen leisten.
Was ist der Unterschied zwischen IRPF und Modelo 720?
Der IRPF besteuert laufendes Einkommen. Das Modelo 720 ist eine reine Informationspflicht für Auslantsvermögen über 50.000 EUR (Konten, Immobilien, Wertpapiere). Es fällt keine Steuer an, aber die Nichtmeldung kann Bußgelder nach sich ziehen.
Kann ich die Lex Beckham als Selbstständiger nutzen?
Nein, die Lex Beckham gilt nur für Arbeitnehmer oder Geschäftsführer spanischer Unternehmen. Freiberufler und Autónomos sind ausgeschlossen. Diese müssen den regulären progressiven IRPF (19–47%) zahlen.
Wie finde ich einen guten Steuerberater auf Mallorca?
Suchen Sie eine Gestoría mit Erfahrung in deutsch-spanischer Steuerberatung. Empfehlenswert sind Kanzleien, die sowohl das deutsche als auch das spanische Steuerrecht kennen. Kosten: 100–300 EUR für die jährliche Renta, 200–500 EUR für komplexe Fälle mit DBA.
Muss ich meine deutsche Rente in Spanien versteuern?
Ja. Als steuerlich Ansässiger in Spanien müssen Sie Ihre deutsche Rente im IRPF deklarieren. Durch das DBA wird die in Deutschland bereits einbehaltene Steuer in Spanien angerechnet. Die effektive Belastung hängt vom Gesamteinkommen ab.

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.
Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.
Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind Wir (Steve Baka, Familie mit drei Kindern) sind 2023 nach Artà gezogen und haben alles selbst organisiert: Ansässigkeit geklärt, Gestoría, DBA-Nachweise. Wir wissen, was Finanzamt und Termine erfordern.

































