Stand: 09.02.2026
Wegzugsbesteuerung Deutschland
Die Wegzugsbesteuerung besteuert unrealisierte Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen beim Wegzug aus Deutschland. Wichtig für Auswanderer mit GmbH-Anteilen oder Aktienpaketen.
Inhaltsverzeichnis▼
Kurz zusammengefasst
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Gewinne aus Kapitalgesellschafts-Anteilen (z.B. GmbH), wenn Sie Deutschland verlassen. Betroffen sind Personen mit mindestens 1% Beteiligung, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren. Bei Umzug in die EU/EWR ist eine zinslose Stundung möglich.
Die wichtigsten Punkte
- Wer: Anteilseigner mit ≥1% an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Was: Fiktiver Verkauf zum Marktwert beim Wegzug
- Wann: Bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
- Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45%)
- EU-Vorteil: Zinslose Stundung bei Umzug innerhalb EU/EWR (inkl. Spanien!)
- ETFs/Aktien: Normalerweise NICHT betroffen (unter 1% Beteiligung)
- Planung: Frühzeitig mit Steuerberater besprechen!
Häufige Fragen
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung verhindert, dass Deutschland Steuersubstrat verliert, wenn vermögende Unternehmer ins Ausland ziehen.
Das Prinzip
Bei Wegzug wird so getan, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile fiktiv verkauft – zum aktuellen Marktwert. Der Gewinn (Marktwert minus Anschaffungskosten) wird versteuert.
Beispiel:
- GmbH-Anteile gekauft für: 25.000€
- Marktwert beim Wegzug: 500.000€
- Fiktiver Gewinn: 475.000€
- Steuer (ca. 45%): ~214.000€
Wer ist betroffen?
Die drei Voraussetzungen
Sie sind betroffen, wenn alle drei zutreffen:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| 1. Beteiligung ≥1% | An einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) |
| 2. 7 von 12 Jahren in DE | Unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren |
| 3. Wegzug aus Deutschland | Aufgabe des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts |
Typische Betroffene
- ✅ GmbH-Gesellschafter (Gründer, Mitinhaber)
- ✅ AG-Aktionäre mit ≥1% Beteiligung
- ✅ Erben von Unternehmensanteilen
- ✅ Business Angels mit großen Beteiligungen
NICHT betroffen (normalerweise)
- ❌ ETF-Anleger (Beteiligung <1%)
- ❌ Kleinaktionäre (unter 1% an einer AG)
- ❌ Immobilienbesitzer (andere Regelungen)
- ❌ Personen mit <7 Jahren Steuerpflicht in DE
Die EU/EWR-Sonderregelung
Gute Nachricht für Mallorca-Auswanderer!
Bei Umzug innerhalb der EU oder des EWR (also auch Spanien) gibt es erhebliche Vorteile:
| Zielland | Regelung |
|---|---|
| EU/EWR (z.B. Spanien) | Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf |
| Drittstaaten (z.B. Schweiz) | Sofortige Besteuerung oder 7-Jahres-Ratenzahlung |
Was bedeutet "zinslose Stundung"?
- Die Steuer wird festgesetzt, aber nicht eingezogen
- Sie zahlen erst, wenn Sie die Anteile tatsächlich verkaufen
- Oder wenn Sie aus der EU/EWR wegziehen
- Keine Zinsen auf den gestundeten Betrag
Voraussetzungen für die Stundung
- Umzug in EU/EWR-Staat
- Antrag beim Finanzamt vor dem Wegzug
- Jährliche Meldung ans Finanzamt (Bestätigung, dass Anteile noch gehalten werden)
- Sicherheitsleistung kann verlangt werden
Berechnung der Wegzugssteuer
Schritt für Schritt
- Marktwert ermitteln (Gutachten oder vereinfachtes Verfahren)
- Anschaffungskosten abziehen
- Gewinn mit Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig bei Anteilen im Privatvermögen)
- Persönlichen Steuersatz anwenden
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Marktwert der GmbH-Anteile | 1.000.000€ |
| Anschaffungskosten | 100.000€ |
| Wertsteigerung | 900.000€ |
| Steuerpflichtiger Anteil (60%) | 540.000€ |
| Einkommensteuer (~42%) | ~226.800€ |
| + Soli (5,5%) | ~12.500€ |
| Gesamt (gestundet bei EU-Umzug) | ~239.300€ |
Strategien zur Optimierung
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
| Strategie | Beschreibung | Vorteil |
|---|---|---|
| Frühzeitig umziehen | Vor großem Wertzuwachs | Geringere Bemessungsgrundlage |
| EU-Stundung nutzen | Umzug nach Spanien statt Schweiz | Keine sofortige Zahlung |
| Anteile vorher verkaufen | Realisation vor Wegzug | Eventuell günstigerer Steuersatz |
| Beteiligung unter 1% senken | Anteile an Familienmitglieder | Aus Anwendungsbereich fallen |
| 7-Jahres-Frist beachten | Wenn <7 Jahre in DE | Keine Wegzugsbesteuerung |
Was Sie NICHT tun sollten
- ❌ Umzug verschweigen (wird entdeckt)
- ❌ Falschen Marktwert angeben
- ❌ Stundungsantrag vergessen
- ❌ Jährliche Meldepflicht ignorieren
Praktischer Ablauf
Vor dem Wegzug
- Steuerberater konsultieren (spezialisiert auf internationales Steuerrecht)
- Beteiligungen inventarisieren
- Marktwertgutachten einholen
- Stundungsantrag vorbereiten
Beim Wegzug
- Finanzamt informieren (Abmeldung)
- Stundungsantrag stellen (bei EU-Umzug)
- Steuererklärung mit Anlage AUS
Nach dem Wegzug
- Jährliche Meldung ans deutsche Finanzamt
- Bei Anteilsverkauf: Stundung endet, Steuer wird fällig
Zusammenspiel mit spanischen Steuern
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland und Spanien haben ein DBA, das Doppelbesteuerung vermeidet:
- Wegzugssteuer: Deutsches Recht
- Laufende Dividenden: Nach Wegzug → Spanien
- Tatsächlicher Verkauf: Anrechnung deutscher Wegzugssteuer möglich
In Spanien zu beachten
- Modelo 720: GmbH-Anteile in Deutschland melden!
- Vermögenssteuer: Auf Unternehmensbeteiligungen
- IRPF: Bei tatsächlichem Verkauf

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst durchgemacht
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es ist ein Marathon aus Behördengängen, Formularen, Anmeldungen und bürokratischen Hürden – und wir haben alles selbst organisiert, ohne externe Unterstützung.
Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.
Die Wegzugsbesteuerung ist eines der komplexesten Themen beim Auswandern. Ich habe mehrere Mandanten begleitet, die böse überrascht wurden.
Meine wichtigsten Tipps:
- Früh planen: Idealerweise 2-3 Jahre vor dem Umzug
- Spezialist beauftragen: Kein normaler Steuerberater, sondern jemand mit internationaler Erfahrung
- Stundung nutzen: Bei EU-Umzug unbedingt beantragen
- Jährliche Meldung nicht vergessen: Sonst wird Stundung aufgehoben!
Häufiger Fehler: Viele denken, ihre ETFs und Aktien-Depots seien betroffen. Das ist fast nie der Fall – nur bei Beteiligungen über 1% greift § 6 AStG.
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