Stand: 09.02.2026

Modelo 720 Erklärung
Modelo 720: Vollständige Erklärung der Meldepflicht für Auslandsvermögen in Spanien. Schwellenwert 50.000 €, 3 Kategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien), Meldetermin 31. März, Strafen (bis 150% des Betrags), praktische Beispiele und Tipps. Sehr technisch, aber kritisch - Steuerberater empfohlen.
Modelo 720 Erklärung
Modelo 720: Vollständige Erklärung der Meldepflicht für Auslandsvermögen in Spanien. Schwellenwert 50.000 €, 3 Kategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien), Meldetermin 31. März, Strafen (bis 150% des Betrags), praktische Beispiele und Tipps. Sehr technisch, aber kritisch - Steuerberater empfohlen.
Inhaltsverzeichnis▼
Kurz zusammengefasst
Das Modelo 720 ist die gefürchtete Meldepflicht für Auslandsvermögen in Spanien. Residenten müssen alle Vermögenswerte im Ausland über 50.000 € deklarieren, wenn sie am 31.12. über diesen Betrag verfügen. Meldepflicht: Konten, Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen im Ausland. Frist: 31. März (für Vorjahr). Strafen: Sehr hoch (bis zu 150% des nicht deklarierten Betrags). Wichtig: Auch bei kurzfristigen Überschreitungen (auch nur 1 Tag) meldepflichtig. Sehr technisches, aber kritisches Thema - Steuerberater dringend empfohlen.
Die wichtigsten Punkte
- Meldepflicht: Alle Auslandsvermögen über 50.000 € (pro Kategorie) müssen gemeldet werden
- Meldetermin: 31. März (für das Vorjahr), elektronisch bei Hacienda
- Betroffene Vermögenswerte: Auslandskonten, Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen, Forderungen
- Schwellenwert: 50.000 € pro Kategorie (nicht gesamt), aber auch wenn Gesamt über 50.000 €
- Strafen: Sehr hoch - bis zu 150% des nicht deklarierten Betrags, mindestens 10.000 €
- Auch kurzfristige Überschreitungen: Wenn Vermögen auch nur 1 Tag über 50.000 € lag = meldepflichtig
- Wer ist betroffen: Residenten (Wohnsitz Spanien) und bestimmte Nicht-Residenten
- Dokumentation: Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden
Häufige Fragen
9. Steuerliche Auswirkungen
9.1. Modelo 720 ist keine Steuerzahlung
Das Modelo 720 ist nur eine Meldung - keine direkte Steuerzahlung.
Aber:
- Die gemeldeten Werte können für Einkommensteuer relevant sein
- Hacienda kann prüfen, ob Einkommen korrekt versteuert wurde
- Zinsen, Dividenden aus Auslandsvermögen müssen in Spanien versteuert werden
9.2. Doppelbesteuerung vermeiden
Zwischen Deutschland und Spanien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass Sie doppelt besteuert werden. Aber: Komplex, Steuerberater erforderlich.
10. Praktische Tipps & Empfehlungen
10.1. Steuerberater konsultieren
Das Modelo 720 ist sehr komplex und Fehler können extrem teuer werden. Eine professionelle Steuerberatung ist dringend empfohlen, besonders bei:
- Hohem Auslandsvermögen
- Mehreren Kategorien
- Unklaren Fällen (Kryptos, Renten, etc.)
10.2. Rechtzeitig vorbereiten
Empfehlung:
- Ende Dezember: Vermögenswerte zusammenstellen
- Januar: Steuerberater kontaktieren
- Februar: Meldung vorbereiten
- März: Rechtzeitig einreichen (vor 31.03.)
10.3. Dokumentation führen
Wichtig: Alle Nachweise 5 Jahre aufbewahren:
- Kontoauszüge zum 31.12.
- Immobilienbewertungen
- Wertpapierdepots
- Versicherungspolicen
10.4. Bei Unsicherheit: Lieber melden
Bei Unsicherheit, ob meldepflichtig: Lieber melden als Strafen riskieren! Die Strafen sind so hoch, dass eine "überschüssige" Meldung besser ist als eine fehlende.
Modelo 720: Die Meldepflicht für Auslandsvermögen - Vollständige Erklärung 2026
Einleitung
Warum das Modelo 720 so wichtig ist
Das Modelo 720 (Informative Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland) ist eine der wichtigsten und gleichzeitig am meisten gefürchteten steuerlichen Verpflichtungen für Residenten in Spanien. Die Meldepflicht für Auslandsvermögen kann bei Verstößen zu extrem hohen Strafen führen, macht sie zu einem kritisches Thema für jeden, der Vermögen außerhalb Spaniens hat. Die Besonderheit des Modelo 720 liegt in seiner technischen Komplexität und den sehr strikten Anforderungen. Selbst kleine Fehler oder verspätete Meldungen können zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Daher ist es essentiell, die Regelungen genau zu verstehen und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
1. Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine informative Erklärung (nicht direkt eine Steuerzahlung) über Vermögenswerte und Rechte, die außerhalb Spaniens gehalten werden. Es dient der spanischen Steuerbehörde (Hacienda) dazu, ein vollständiges Bild über das Vermögen von Residenten zu erhalten.
1.1. Zweck der Meldung
- Transparenz: Hacienda möchte alle Auslandsvermögen kennen
- Steuerprüfung: Ermöglicht Kontrolle, ob Einkommensteuer korrekt gezahlt wurde
- Geldwäschebekämpfung: Dient auch der Bekämpfung illegaler Finanzströme
1.2. Wichtiger Hinweis
Auch wenn das Modelo 720 "nur" eine informative Erklärung ist (keine direkte Steuerzahlung), führen Verstöße gegen die Meldepflicht zu extrem hohen Strafen, die oft höher sind als die eigentliche Steuer.
2. Wer muss das Modelo 720 einreichen?
2.1. Residenten (Wohnsitz in Spanien)
Hauptpflichtige:
- Alle Residenten (mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien oder Hauptwohnsitz in Spanien)
- Ehepartner separat (jeder für sich)
Auch betroffen:
- Nicht-Residenten mit bestimmten Vermögenswerten in Spanien (selten)
2.2. Wann ist man Resident?
Sie gelten als Resident, wenn:
- Mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen ODER
- Hauptwohnsitz in Spanien haben (z.B. Empadronamiento, Familie lebt dort)
Wichtig: Bereits im ersten Jahr der Ansässigkeit kann Meldepflicht bestehen!
3. Was muss gemeldet werden? (Die 3 Kategorien)
Das Modelo 720 unterscheidet 3 Kategorien von Auslandsvermögen:
3.1. Kategorie 1: Konten bei Finanzinstituten im Ausland
Dazu zählen:
- Girokonten
- Sparkonten
- Depotkonten
- Kreditkarten mit Guthaben
- Konten bei Kryptowährungsbörsen (umstritten, aber oft empfohlen)
Schwellenwert: 50.000 € (Saldo zum 31.12.)
Beispiel: Deutsche Bankkonten über 50.000 € = meldepflichtig
3.2. Kategorie 2: Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Einkommen im Ausland
Dazu zählen:
- Aktien, Anleihen, Fonds (im Ausland verwahrt)
- Versicherungen (Lebensversicherung, Rentenversicherung)
- Anteile an ausländischen Gesellschaften
- Treuhandvermögen
- Rentenansprüche (z.B. deutsche Rente)
- Andere Finanzprodukte
Schwellenwert: 50.000 € (Wert zum 31.12.)
Beispiel: Deutsche Aktien im Wert von 80.000 € = meldepflichtig
3.3. Kategorie 3: Immobilien und Rechte über Immobilien im Ausland
Dazu zählen:
- Immobilien (Eigentum, Nießbrauch, Wohnrecht)
- Rechte über Immobilien (Erbbaurecht, etc.)
Schwellenwert: 50.000 € (Wert zum 31.12.)
Bewertung: Höherer Wert aus:
- Kaufpreis
- Katasterwert
- Marktwert (Gutachten)
Beispiel: Deutsche Immobilie im Wert von 200.000 € = meldepflichtig
3.4. Wichtig: Gesamtschwellenwert
Auch wenn einzelne Kategorien unter 50.000 € bleiben, besteht Meldepflicht, wenn das Gesamtvermögen aller Kategorien über 50.000 € liegt.
Beispiel:
- Konto 1: 30.000 €
- Konto 2: 25.000 €
- Gesamt: 55.000 € = Meldepflicht, auch wenn kein einzelnes Konto über 50.000 €
4. Der Schwellenwert: 50.000 € - Wichtig zu verstehen
4.1. Pro Kategorie vs. Gesamt
50.000 € pro Kategorie:
- Konten: 50.000 €
- Wertpapiere: 50.000 €
- Immobilien: 50.000 €
ABER: Auch Gesamt über 50.000 € = meldepflichtig
4.2. Kurzfristige Überschreitungen
Kritisch: Wenn das Vermögen auch nur 1 Tag im Jahr über 50.000 € lag, ist es meldepflichtig!
Beispiel:
- 364 Tage: 45.000 €
- 1 Tag (z.B. Erbe): 60.000 €
- = Meldepflicht für das gesamte Jahr
4.3. Stichtag: 31. Dezember
Der Wert zum 31. Dezember ist entscheidend. Wenn an diesem Tag das Vermögen über 50.000 € liegt, muss gemeldet werden.
5. Meldetermin & Fristen
5.1. Wann muss gemeldet werden?
Frist: 31. März (für das Vorjahr)
Beispiel:
- Vermögen am 31.12.2025 über 50.000 €
- Meldung bis: 31.03.2026
5.2. Erste Meldung vs. Folgejahre
Erste Meldung:
- Alle Vermögenswerte müssen detailliert angegeben werden
Folgejahre:
- Nur Änderungen müssen gemeldet werden
- Wenn kein Vermögen mehr über 50.000 €: Keine Meldung nötig (aber Hacienda informieren!)
5.3. Verspätung & Verlängerung
Verspätung:
- Strafen ab 1. April möglich
- Verlängerung ist möglich, aber muss beantragt werden
Tipp: Rechtzeitig mit Steuerberater Kontakt aufnehmen!
6. Wie wird gemeldet? (Technische Durchführung)
6.1. Elektronische Einreichung
Das Modelo 720 muss elektronisch bei Hacienda eingereicht werden:
- Über die Webseite von Hacienda (Cl@ve PIN oder Zertifikat)
- Oder über Steuerberater/Gestoría
Persönliche Einreichung: Nicht möglich (nur elektronisch)
6.2. Benötigte Informationen
Für jede Kategorie benötigt:
- Konten: Bankname, IBAN, Land, Saldo zum 31.12.
- Wertpapiere: Typ, Wert, Verwahrort, Wert zum 31.12.
- Immobilien: Adresse, Land, Kaufpreis, aktueller Wert
6.3. Dokumentation
Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre
- Nachweise (Kontoauszüge, Kaufverträge, Gutachten)
- Kopien der eingereichten Erklärungen
7. Strafen: Warum das Modelo 720 so gefürchtet ist
7.1. Strafen bei Verstößen
Bei verspäteter oder fehlender Meldung:
- Grundstrafe: 150 € pro Datensatz/Element (mindestens 1.500 €)
- Zusätzliche Strafe: 5.000 € pro Datensatz ohne Angabe der Daten
- Sehr schwerwiegend: Bis zu 150% des nicht deklarierten Betrags als Strafe
- Minimum: 10.000 € Strafe (auch bei kleinen Beträgen!)
Beispiel bei verspäteter Meldung (60.000 € Konto):
- Grundstrafe: 1.500 €
- Zusätzliche Strafe: 5.000 €
- Gesamt: 6.500 € (auch ohne Steuerschuld!)
7.2. Verjährung
Verjährungsfrist: 4 Jahre (ab Stichtag 31.12.) Hacienda kann also auch rückwirkend prüfen und Strafen verhängen.
7.3. Praktische Implikationen
Die Strafen sind extreme hoch im Verhältnis zur eigentlichen Steuerschuld. Selbst kleine Fehler können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Deshalb: Professionelle Hilfe dringend empfohlen!
8.
Fazit
Das Modelo 720 ernst nehmen
Das Modelo 720 ist eine der wichtigsten steuerlichen Verpflichtungen für Residenten in Spanien mit Auslandsvermögen. Die extrem hohen Strafen bei Verstößen machen es essentiell, die Regelungen zu verstehen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Vorbereitung, einer professionellen Steuerberatung und einer sorgfältigen Dokumentation können Sie die Meldepflicht korrekt erfüllen und Strafen vermeiden.

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
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Wir haben es selbst durchgemacht
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
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Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.
Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind
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