Stand: 09.02.2026

Vermögenssteuer Balearen aktuell
Vermögenssteuer Balearen 2026: Aktueller Stand (Freibetrag 700.000 €), Steuersätze (0,28%-2,5% progressiv), Bewertungsregeln für Immobilien, Unterschiede Residenten/Nicht-Residenten, Optimierungsmöglichkeiten und praktische Beispiele. Hot Topic mit häufigen Änderungen.
Vermögenssteuer Balearen aktuell
Vermögenssteuer Balearen 2026: Aktueller Stand (Freibetrag 700.000 €), Steuersätze (0,28%-2,5% progressiv), Bewertungsregeln für Immobilien, Unterschiede Residenten/Nicht-Residenten, Optimierungsmöglichkeiten und praktische Beispiele. Hot Topic mit häufigen Änderungen.
Inhaltsverzeichnis▼
Kurz zusammengefasst
Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf den Balearen ist 2026 ein heißes Thema mit häufigen Änderungen. Die Steuer wird auf das weltweite Vermögen von Residenten erhoben. Freibetrag: 700.000 € pro Person (1.400.000 € für Ehepaare). Steuersatz: 0,28% bis 2,5% progressiv je nach Vermögenshöhe. Wichtig: Häufig als "Hot Topic" in der Politik, Änderungen der Freibeträge kommen regelmäßig vor. Immobilienvermögen in Spanien ist besonders betroffen. Für Nicht-Residenten gibt es eine separate Vermögenssteuer (IWNR) mit anderen Sätzen. Steuerliche Optimierung möglich, aber komplex - Steuerberatung dringend empfohlen.
Die wichtigsten Punkte
- Freibetrag 2026: 700.000 € pro Person (1.400.000 € für Ehepaare) auf den Balearen
- Steuersatz: Progressiv 0,28% bis 2,5% je nach Vermögenshöhe über dem Freibetrag
- Besteuerungsgrundlage: Weltweites Vermögen für Residenten, spanisches Vermögen für Nicht-Residenten
- Häufige Änderungen: Politisch umstritten, Freibeträge ändern sich oft (aktuell auf höchstem Stand seit Jahren)
- Immobilien: Besonders betroffen (Bewertung zum Katasterwert oder höherem Wert)
- Nicht-Residenten: Separate Vermögenssteuer (IWNR) mit anderen Sätzen und Freibeträgen
- Steuerliche Optimierung: Möglich durch Strukturierung (z.B. Gesellschaften), aber komplex - Steuerberatung erforderlich
- Anmeldung: Steuerpflichtige müssen sich bei Hacienda anmelden und jährlich deklarieren
Häufige Fragen
Kurz zusammengefasst
Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf den Balearen ist 2026 ein heißes Thema mit häufigen Änderungen. Die Steuer wird auf das weltweite Vermögen von Residenten erhoben. Freibetrag: 700.000 € pro Person (1.400.000 € für Ehepaare). Steuersatz: 0,28% bis 2,5% progressiv je nach Vermögenshöhe. Wichtig: Häufig als "Hot Topic" in der Politik, Änderungen der Freibeträge kommen regelmäßig vor. Immobilienvermögen in Spanien ist besonders betroffen. Für Nicht-Residenten gibt es eine separate Vermögenssteuer (IWNR) mit anderen Sätzen. Steuerliche Optimierung möglich, aber komplex - Steuerberatung dringend empfohlen.
Die wichtigsten Punkte
- Freibetrag 2026: 700.000 € pro Person (1.400.000 € für Ehepaare) auf den Balearen
- Steuersatz: Progressiv 0,28% bis 2,5% je nach Vermögenshöhe über dem Freibetrag
- Besteuerungsgrundlage: Weltweites Vermögen für Residenten, spanisches Vermögen für Nicht-Residenten
- Häufige Änderungen: Politisch umstritten, Freibeträge ändern sich oft (aktuell auf höchstem Stand seit Jahren)
- Immobilien: Besonders betroffen (Bewertung zum Katasterwert oder höherem Wert)
- Nicht-Residenten: Separate Vermögenssteuer (IWNR) mit anderen Sätzen und Freibeträgen
- Steuerliche Optimierung: Möglich durch Strukturierung (z.B. Gesellschaften), aber komplex - Steuerberatung erforderlich
- Anmeldung: Steuerpflichtige müssen sich bei Hacienda anmelden und jährlich deklarieren
Vermögenssteuer Balearen 2026: Aktueller Stand & Praxis
Einleitung: Warum die Vermögenssteuer auf den Balearen so wichtig ist
Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ist auf den Balearen, und damit auch auf Mallorca, eines der am meisten diskutierten steuerlichen Themen. Sie betrifft alle Personen mit bedeutendem Vermögen, besonders Immobilienbesitzer und High-Net-Worth-Individuals, die auf der Insel leben oder investieren. Die Besonderheit der balearischen Vermögenssteuer liegt in den häufig wechselnden politischen Rahmenbedingungen. Als "Hot Topic" in der Regionalpolitik unterliegen Freibeträge und Steuersätze regelmäßigen Anpassungen, was für Steuerpflichtige eine Herausforderung darstellt, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Dieser Leitfaden bietet Ihnen den aktuellen Stand für 2026 und erklärt, wie die Vermögenssteuer funktioniert, wer betroffen ist und welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt.
1. Was ist die Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) ist eine jährliche Steuer auf das Vermögen einer natürlichen Person. Sie wird zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben und betrifft alle Vermögenswerte weltweit (für Residenten) oder nur spanische Vermögenswerte (für Nicht-Residenten).
1.1. Unterschied zur Einkommensteuer
- Einkommensteuer (IRPF): Besteuert Einkünfte (Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge)
- Vermögenssteuer (IP): Besteuert das Vermögen selbst (Immobilien, Bankguthaben, Aktien, etc.)
Beide Steuern werden parallel erhoben - auch wenn Sie bereits Einkommensteuer zahlen, kann zusätzlich Vermögenssteuer fällig werden.
1.2. Wer ist steuerpflichtig?
Residenten (Wohnsitz in Spanien):
- Besteuerung des weltweiten Vermögens
- Gelten als Resident, wenn Hauptwohnsitz in Spanien oder mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien
Nicht-Residenten:
- Besteuerung nur des spanischen Vermögens
- Separate Steuer: IWNR (Impuesto sobre el Patrimonio de No Residentes)
2. Aktueller Stand 2026: Freibeträge & Steuersätze
2.1. Freibetrag auf den Balearen
Freibetrag pro Person: 700.000 €
Besonderheiten:
- Ehepaare: 1.400.000 € gemeinsam (700.000 € pro Person)
- Familienwohnsitz: Zusätzlicher Freibetrag von 150.000 € für die Hauptwohnimmobilie (bis max. 300.000 € Bewertung)
- Geschäftliches Vermögen: Zusätzlicher Freibetrag möglich
Wichtig: Der Freibetrag von 700.000 € ist der höchste seit Jahren und wurde 2025/2026 erhöht. Politisch umstritten - Änderungen möglich.
2.2. Steuersätze (Progressiv)
Der Steuersatz steigt progressiv je nach Vermögenshöhe über dem Freibetrag:
| Vermögen über Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 167.129 € | 0,28% |
| 167.130 € - 334.252 € | 0,50% |
| 334.253 € - 668.499 € | 0,90% |
| 668.500 € - 1.336.998 € | 1,30% |
| 1.336.999 € - 2.673.996 € | 1,70% |
| 2.673.997 € - 5.347.998 € | 2,10% |
| Über 5.347.998 € | 2,50% |
2.3. Berechnungsbeispiel
Beispiel: Alleinstehender Resident mit 1.000.000 € Vermögen
- Vermögen: 1.000.000 €
- Abzug Freibetrag: -700.000 €
- Zu versteuerndes Vermögen: 300.000 €
Steuerberechnung:
- 167.129 € × 0,28% = 467,96 €
- (300.000 € - 167.129 €) × 0,50% = 664,36 €
- Gesamte Steuer: 1.132,32 €/Jahr
3. Was zählt zum Vermögen?
3.1. Vermögenswerte (Beispiele)
- Immobilien: Bewertung zum Katasterwert (IBI) oder höherem Wert (Kaufpreis, Gutachten)
- Bankguthaben: Kontostand zum 31.12.
- Aktien & Wertpapiere: Marktwert zum 31.12.
- Fahrzeuge: Restwert, Boote, Yachten
- Kunst & Antiquitäten: Marktwert (ggf. Gutachten erforderlich)
- Beteiligungen an Gesellschaften: Anteilswert
- Guthaben bei Versicherungen: Rückkaufswert
3.2. Was wird NICHT besteuert?
- Pensionen & Rentenansprüche: Zukünftige Rentenansprüche zählen nicht
- Persönliche Gegenstände: Normale Haushaltsgegenstände
- Kunst & Antiquitäten unter 5.000 €: Keine Bewertung erforderlich
- Geschäftliches Vermögen: Kann teilweise freigestellt sein (komplex, Steuerberater erforderlich)
4. Immobilien: Besondere Bewertungsregeln
4.1. Bewertung von Immobilien
Immobilien werden mit dem höheren Wert bewertet:
- Katasterwert (IBI) × 1,1 (bei Vermögenssteuer)
- Kaufpreis (bei Erwerb in den letzten Jahren)
- Gutachten (bei Wertsteigerungen)
Wichtig: Der Katasterwert liegt oft deutlich unter dem Marktwert, was vorteilhaft sein kann.
4.2. Familienwohnsitz (Habitual Residence)
Für die Hauptwohnimmobilie gibt es einen zusätzlichen Freibetrag:
- 150.000 € zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag
- Maximal 300.000 € Bewertung der Immobilie
- Muss Hauptwohnsitz sein (nachgewiesen durch Empadronamiento)
Beispiel: Immobilie mit 350.000 € Katasterwert:
- 300.000 € (max. Freibetrag) = steuerfrei
- 50.000 € = versteuerbar
5. Nicht-Residenten: Separate Vermögenssteuer (IWNR)
Nicht-Residenten zahlen eine separate Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio de No Residentes, IWNR) nur auf spanisches Vermögen.
5.1. Unterschiede zu Residenten
- Freibetrag: 700.000 € (gleich wie Residenten)
- Steuersatz: Gleiche progressive Tabelle
- Besteuerungsgrundlage: Nur spanisches Vermögen (Immobilien, Bankkonten in Spanien, etc.)
- Kein Familienwohnsitz-Freibetrag: Für Nicht-Residenten nicht anwendbar
5.2. Praktische Implikationen
Wenn Sie als Nicht-Resident eine Immobilie auf Mallorca besitzen:
- Immobilienwert wird besteuert
- Bei Werten über 700.000 € wird Steuer fällig
- Jährliche Anmeldung erforderlich
6. Anmeldung & Deklaration
6.1. Wer muss deklarieren?
Meldepflicht besteht wenn:
- Vermögen (nach Freibeträgen) über 167.129 € liegt ODER
- Sie bereits eine Steuererklärung (IRPF) machen müssen
Freiwillige Anmeldung:
- Auch bei geringerem Vermögen kann eine Anmeldung sinnvoll sein (z.B. bei Immobilienbesitz)
6.2. Anmeldefrist
- Deklarationszeitraum: 1. April - 30. Juni (für Vorjahr)
- Steuerjahr: 1. Januar - 31. Dezember
- Verlängerung: Möglich, aber Gebühren möglich
6.3. Dokumente & Unterlagen
Benötigt werden:
- Steuerformular (Modelo 714)
- Nachweise für Vermögenswerte (Kontoauszüge, Immobilienbewertungen, etc.)
- NIE-Nummer
- Nachweis über Freibeträge (z.B. Empadronamiento für Familienwohnsitz)
7. Steuerliche Optimierung: Möglichkeiten & Grenzen
7.1. Strukturierung über Gesellschaften
Möglichkeit: Immobilien über Gesellschaften halten
- Vermögenssteuer kann reduziert werden
- Aber: Gesellschaftssteuer und andere Abgaben können anfallen
- Komplex - Steuerberatung zwingend erforderlich
Wichtig: "Scheingesellschaften" werden von den Behörden erkannt und können zu Problemen führen.
7.2. Verteilung auf Ehepartner
- Gemeinsame Nutzung des Freibetrags (1.400.000 €)
- Vermögen kann auf beide Partner verteilt werden
- Testamentliche Gestaltung kann helfen
7.3. Schenkungen & Übertragungen
- Schenkungen können Vermögenssteuer reduzieren
- Aber: Schenkungssteuer kann anfallen (auf den Balearen: 7-21% je nach Verwandtschaftsgrad)
- Gesamtbelastung kalkulieren!
7.4. Wichtig: Steuerberatung
Die Vermögenssteuer ist komplex und Fehler können teuer werden. Eine professionelle Steuerberatung ist dringend empfohlen, besonders bei:
- Hohem Vermögen (> 1 Million €)
- Immobilienbesitz
- Strukturierungsplänen
- Grenzfällen
8. Häufige Änderungen & Politische Unsicherheit
8.1. Warum ändert sich die Vermögenssteuer so oft?
Die Vermögenssteuer ist auf den Balearen politisch umstritten:
- Linke Parteien fordern niedrigere Freibeträge
- Konservative Parteien fordern Abschaffung oder höhere Freibeträge
- Regierungswechsel führen zu Änderungen
8.2. Aktuelle Situation 2026
Stand 2026:
- Freibetrag bei 700.000 € (höchster Stand seit Jahren)
- Erhöhung 2025/2026
- Politisch stabil, aber Änderungen möglich
Zukunft:
- Weitere Änderungen möglich
- Regelmäßige Überprüfung empfohlen
- Steuerberater informiert über aktuelle Änderungen
8.3. Wo informieren?
- Steuerberater: Immer aktuell informiert
- Hacienda (Finanzamt): Offizielle Informationen
- Hilfsdienst (Gestoría): Lokale Unterstützung
9. Praktische Beispiele
9.1. Beispiel 1: Ehepaar mit 2 Immobilien
Vermögen:
- Hauptwohnimmobilie: 600.000 € (Katasterwert)
- Ferienimmobilie: 500.000 € (Katasterwert)
- Bankguthaben: 200.000 €
- Gesamt: 1.300.000 €
Berechnung:
- Freibetrag: 1.400.000 € (700.000 € pro Person)
- Familienwohnsitz-Freibetrag: 300.000 € (max.)
- Versteuerbares Vermögen: 0 € (unter Freibetrag)
- Steuer: 0 €
9.2. Beispiel 2: Alleinstehender mit hohem Vermögen
Vermögen:
- Hauptwohnimmobilie: 800.000 €
- Ferienimmobilie: 1.200.000 €
- Bankguthaben: 500.000 €
- Gesamt: 2.500.000 €
Berechnung:
- Freibetrag: 700.000 €
- Familienwohnsitz-Freibetrag: 300.000 € (800.000 € Immobilie)
- Versteuerbares Vermögen: 1.500.000 €
- Steuer: ca. 18.000 €/Jahr (progressiver Satz)
Fazit: Die Vermögenssteuer im Blick behalten
: fact-box
- Bearbeitungszeit: 83 days
- Unterlagen: Steuerformular (Modelo 714); Nachweise für Vermögenswerte (Kontoauszüge, Immobilienbewertungen, etc.)
- Quelle: Agencia Tributaria (Impuesto sobre el Patrimonio) ::
Mit dem aktuell hohen Freibetrag von 700.000 € (1.400.000 € für Ehepaare) sind viele Residenten von der Steuer befreit. Bei höherem Vermögen kann eine professionelle Steuerberatung helfen, die Belastung zu optimieren.

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Erfahrung aus der Praxis
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Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es ist ein Marathon aus Behördengängen, Formularen, Anmeldungen und bürokratischen Hürden – und wir haben alles selbst organisiert, ohne externe Unterstützung.
Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.
Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind Wir (Steve Baka, Familie mit drei Kindern) sind 2023 nach Artà gezogen und haben alles selbst organisiert: NIE, Empadronamiento, Residencia, Schul- und Sprachkurs-Anmeldung, Krankenversicherung und Arztsuche, Gestoría, Gewerbeanmeldung, Homologación. Aus dieser Praxis kennen wir die Stolpersteine und zeigen, was real funktioniert.
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