Stand: 09.02.2026

Selbstständigkeit in Spanien
Vollständiger Leitfaden zur Selbstständigkeit in Spanien: Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung, Förderungen und praktische Tipps für deutsche Expats auf Mallorca. Inkl. Steuerrechner für Autónomo-Beiträge, IRPF (Modelo 130) und IVA (Modelo 303).
Selbstständigkeit in Spanien
Vollständiger Leitfaden zur Selbstständigkeit in Spanien: Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung, Förderungen und praktische Tipps für deutsche Expats auf Mallorca. Inkl. Steuerrechner für Autónomo-Beiträge, IRPF (Modelo 130) und IVA (Modelo 303).
Inhaltsverzeichnis▼
Kurz zusammengefasst
Als "Autónomo" (Selbstständiger) in Spanien arbeiten Sie auf eigene Rechnung und haften persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen. Für EU-Bürger ist die Anmeldung unkompliziert: Sie benötigen eine NIE-Nummer, ein Certificado Digital, das Empadronamiento und die Anmeldung bei Finanzamt (Modelo 036/037) und Sozialversicherung (RETA). Die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge basieren seit 2023 auf Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen (Tramos-System). Neue Autónomos zahlen in den ersten 12 Monaten nur 80 €/Monat (Tarifa Plana). Auf den Balearen gibt es zusätzlich die "Cuota Cero", die diese 80 € komplett kompensiert. Sie müssen vierteljährlich Steuern vorauszahlen (Modelo 130 für IRPF, Modelo 303 für IVA) und jährlich eine Steuererklärung abgeben.
Die wichtigsten Punkte
- Rechtliche Definition: Autónomo = Einzelunternehmer/Selbstständiger mit unbeschränkter Haftung. Die gängigste Rechtsform für Einzelpersonen in Spanien.
- Voraussetzungen für EU-Bürger: Kein Visum oder Arbeitserlaubnis nötig. NIE-Nummer, Certificado Digital und Empadronamiento sind die Grundvoraussetzungen.
- Dualer Anmeldeprozess: Anmeldung beim Finanzamt (Modelo 036/037) UND bei der Sozialversicherung (RETA, Formular TA.0521) erforderlich. Timing ist kritisch: Anmeldung VOR Tätigkeitsbeginn, sonst Verlust der Tarifa Plana.
- Sozialversicherungsbeiträge 2026: Seit 2023 basierend auf tatsächlichem Nettoeinkommen (Tramos-System). Beitragssatz: 31,20% der Base de Cotización. Tarifa Plana: 80 €/Monat für die ersten 12 Monate.
- Balearen-Bonus: "Cuota Cero" kompensiert die 80 € Tarifa Plana komplett (2025-2027). Effektiv zahlen neue Autónomos auf den Balearen im ersten Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge.
- Steuerliche Pflichten: Vierteljährliche Vorauszahlungen (Modelo 130 für IRPF, Modelo 303 für IVA), jährliche Steuererklärung, Buchführungspflichten (Verkaufs-, Einkaufs- und Investitionsgüterbuch).
- Residentenrabatt: Mit Residencia erhalten Sie 75% Rabatt auf Flug- und Fährtickets zwischen Balearen und Festland.
- Krankenversicherung: Automatischer Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung (SNS) durch Sozialversicherungsbeiträge.
Häufige Fragen
Der ultimative Leitfaden 2026: Leben und Arbeiten als "Autónomo" auf Mallorca
Die Vorstellung, unter der mallorquinischen Sonne nicht nur Urlaub zu machen, sondern auch beruflich durchzustarten, ist für viele deutsche Selbstständige und Freiberufler ein lang gehegter Traum. Die Insel lockt mit einer einzigartigen Mischung aus mediterranem Lebensstil, einer dynamischen internationalen Gemeinschaft und einer überraschend robusten Infrastruktur. Doch der Weg in die Selbstständigkeit in Spanien birgt bürokratische Hürden, deren erfolgreiche Überwindung eine sorgfältige Vorbereitung erfordert.
Dieser umfassende Leitfaden begleitet Sie durch den gesamten Prozess und dient als Ihr verlässlicher Kompass für das Jahr 2026. Von den grundlegenden rechtlichen Definitionen über die unerlässlichen vorbereitenden Schritte bis hin zur offiziellen Anmeldung und den laufenden steuerlichen Pflichten werden alle relevanten Aspekte detailliert beleuchtet. Ergänzt wird dies durch einen exklusiven Einblick in die Förderprogramme und inselspezifischen Besonderheiten, die das Leben und Arbeiten als "Autónomo" auf Mallorca so besonders machen.
1. Grundlagen: Was bedeutet "Autónomo" in Spanien?
Bevor Sie den ersten Schritt in Richtung Existenzgründung auf Mallorca wagen, ist ein solides Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Die Rechtsform des "Autónomo" ist das Fundament, auf dem Ihr gesamtes unternehmerisches Vorhaben in Spanien aufbauen wird. Ein klares Verständnis dieser Struktur ist der strategische Schlüssel zum Erfolg.
1.1. Definition und rechtlicher Rahmen
Der Begriff "Autónomo" ist die spanische Bezeichnung für einen Einzelunternehmer, Selbstständigen oder Freiberufler. Es handelt sich um die gängigste und direkteste Rechtsform für Personen, die auf eigene Rechnung eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Als Autónomo haften Sie persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens.
1.2. Voraussetzungen für EU-Bürger
Für deutsche Staatsbürger und andere EU-Bürger ist der Prozess der Existenzgründung erfreulich unkompliziert. Sie genießen das uneingeschränkte Recht, sich in Spanien als Autónomo zu registrieren und zu arbeiten. Ein spezielles Visum oder eine Arbeitserlaubnis, wie sie für Drittstaatsangehörige erforderlich sind, werden nicht benötigt. Dies senkt die bürokratische Eintrittsbarriere erheblich.
1.3. Abgrenzung zur S.L. (spanische GmbH)
Eine Alternative zum Autónomo ist die Gründung einer "Sociedad Limitada" (S.L.), dem spanischen Pendant zur deutschen GmbH. Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Haftung und im Gründungsaufwand:
- Haftung: Während der Autónomo unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet, ist die Haftung bei einer S.L. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
- Gründungsaufwand: Die Gründung einer S.L. ist komplexer, zeitaufwendiger und mit höheren Kosten verbunden (Stammkapital, Notar, Handelsregister). Die Anmeldung als Autónomo ist hingegen ein schlanker und schneller administrativer Prozess.
Für die meisten Einzelpersonen, die ihre Tätigkeit aufnehmen, ist der Status des Autónomo die pragmatischste und kosteneffizienteste Wahl. Nachdem diese grundlegende Entscheidung getroffen ist, können die konkreten Vorbereitungen beginnen.
2. Die Vorbereitung: Unverzichtbare erste Schritte
Eine sorgfältige bürokratische Vorbereitung ist der entscheidende Faktor, der den gesamten Anmeldeprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt. Bevor Sie überhaupt einen Antrag bei den spanischen Behörden stellen können, müssen einige grundlegende administrative Voraussetzungen erfüllt sein.
2.1. Die N.I.E.-Nummer: Ihr Schlüssel zur spanischen Bürokratie
Die "NIE-Nummer" (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Identifikationsnummer für Ausländer und der absolute Dreh- und Angelpunkt für nahezu alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge in Spanien. Ohne eine NIE können Sie weder ein Bankkonto eröffnen, noch sich beim Finanzamt oder der Sozialversicherung anmelden. Wichtig zu wissen ist, dass diese Nummer für Ausländer gleichzeitig als Steuernummer fungiert und dann als "Número de Identificación Fiscal" (N.I.F.) bezeichnet wird. Die Beantragung sollte Ihr allererster Schritt sein.
2.2. Das "Certificado Digital": Ihr digitaler Ausweis
Das "Certificado Digital", ausgestellt von der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (FNMT), ist Ihr digitaler Ausweis für die sichere Online-Kommunikation mit spanischen Behörden. Es ist unerlässlich, um Steuererklärungen online einzureichen, Anträge bei der Sozialversicherung zu stellen oder offizielle Benachrichtigungen zu empfangen.
Praxishinweis: Führen Sie den gesamten Prozess – vom Antrag bis zum Download – auf demselben Computer und mit demselben Browser durch. Ein Wechsel des Geräts nach der persönlichen Identifizierung ist eine der häufigsten Fehlerquellen und erzwingt einen Neustart des gesamten Vorgangs.
Der Prozess zur Erlangung des Zertifikats umfasst drei Kernschritte:
- Online-Antrag: Fordern Sie auf der Website der FNMT einen Antragscode an.
- Persönliche Identifizierung: Weisen Sie Ihre Identität mit Ihrem Pass/Personalausweis und dem Antragscode bei einer autorisierten Stelle nach (z. B. einem Büro der Steuerbehörde, Agencia Tributaria).
- Herunterladen: Etwa eine Stunde nach der Identifizierung können Sie das Zertifikat mit dem ursprünglichen Code auf demselben Computer herunterladen, von dem aus Sie den Antrag gestellt haben.
In der Praxis fungiert die NIE als Ihr "Benutzername" im spanischen System, während das Certificado Digital Ihr sicheres "Passwort" ist. Beide sind für die digitale Geschäftsabwicklung unverzichtbar.
2.3. Die Wohnsitzanmeldung: "Empadronamiento"
Das "Empadronamiento" ist die offizielle Anmeldung im Einwohnermelderegister ("Padrón Municipal") Ihrer Gemeinde auf Mallorca. Diese Meldebescheinigung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch die Voraussetzung für viele weitere administrative Schritte. Sie benötigen sie beispielsweise, um die grüne Residencia-Karte zu erhalten und später den begehrten Residentenrabatt für Reisen zu beantragen. Mit diesen drei Dokumenten – NIE, Certificado Digital und Empadronamiento – sind Sie bestens gerüstet für den eigentlichen Anmeldeprozess.
3. Der offizielle Start: Die Anmeldung als "Autónomo" (El Alta)
Der offizielle Start Ihrer Selbstständigkeit in Spanien ist ein dualer Prozess, der zwei separate Anmeldungen bei unterschiedlichen Behörden erfordert. Dieser administrative Akt, bekannt als "El Alta", ist zentral für die Legalität Ihrer Geschäftstätigkeit und muss sorgfältig und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.
3.1. Schritt 1: Anmeldung beim Finanzamt (Agencia Tributaria)
Ihre erste Station ist das spanische Finanzamt (offiziell Agencia Tributaria, umgangssprachlich auch Hacienda genannt). Hier melden Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit an und legen Ihre steuerlichen Verpflichtungen fest.
- Formulare: Die Anmeldung erfolgt über das Modelo 036 (Standardversion) oder das Modelo 037 (vereinfachte Version). Das Modelo 037 ist für die meisten Freiberufler und Einzelunternehmer ausreichend, sofern sie nicht in speziellen Umsatzsteuerregelungen oder im innergemeinschaftlichen Handel tätig sind.
- IAE-Code: Achten Sie bei der Anmeldung kritisch auf die Wahl des korrekten IAE-Codes ("Impuesto sobre Actividades Económicas"). Dieser Code klassifiziert Ihre Tätigkeit und bestimmt maßgeblich Ihre steuerlichen Pflichten, insbesondere ob Ihre Dienstleistungen der spanischen Umsatzsteuer (IVA) unterliegen oder davon befreit sind.
- Gewerbesteuer: Die eigentliche Gewerbesteuer (IAE) fällt für Selbstständige in den ersten zwei Jahren der Geschäftstätigkeit nicht an. Auch danach besteht eine Befreiung, solange der Jahresumsatz unter einer Million Euro liegt.
Expertentipp: Die Wahl des IAE-Codes ist keine reine Formalität. Ein falsch gewählter Code kann zu fehlerhaften IVA-Abrechnungen führen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall die offizielle IAE-Liste oder einen Steuerberater, um kostspielige Korrekturen zu vermeiden.
3.2. Schritt 2: Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social)
Nach der Anmeldung beim Finanzamt müssen Sie sich bei der spanischen Sozialversicherung im Sondersystem für Selbstständige, dem "Régimen Especial de Trabajadores Autónomos" (RETA), registrieren.
- Formular: Hierfür wird das Formular TA.0521 verwendet.
- Timing ist alles: Der Antrag bei der Sozialversicherung muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden und kann bis zu 60 Tage im Voraus erfolgen. Eine Anmeldung nach Tätigkeitsbeginn, selbst am selben Tag, kann zum Verlust des Anspruchs auf die Tarifa Plana führen. Dieses Timing ist absolut entscheidend.
3.3. Gegebenenfalls erforderlich: Die Eröffnungslizenz (Licencia de Apertura)
Falls Ihre Geschäftstätigkeit die Eröffnung eines physischen Geschäfts- oder Büroraums mit Publikumsverkehr vorsieht (z. B. ein Ladenlokal, eine Praxis oder ein Restaurant), benötigen Sie zusätzlich eine "Licencia de Apertura" (Eröffnungslizenz). Diese wird vom zuständigen Rathaus ("Ayuntamiento") Ihrer Gemeinde auf Mallorca ausgestellt und bestätigt, dass die Räumlichkeiten den städtischen Vorschriften entsprechen.
Nachdem diese einmaligen Anmeldeschritte erfolgreich abgeschlossen sind, beginnt die Phase, die über den langfristigen Erfolg entscheidet: die operative Disziplin.
4. Laufende Pflichten: Steuern und Sozialabgaben 2026
Nach der erfolgreichen Gründung beginnt die Phase, die über den langfristigen Erfolg entscheidet: die operative Disziplin. Die pünktliche und korrekte Erfüllung Ihrer laufenden Pflichten ist keine lästige Bürokratie, sondern das Fundament Ihrer Rechtssicherheit und finanziellen Stabilität in Spanien.
4.1. Die Sozialversicherungsbeiträge ("Cuota de Autónomos")
Seit 2023 basiert das System der Sozialversicherungsbeiträge auf dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Autónomos. Die monatliche Beitragszahlung ("Cuota") ist somit progressiv gestaltet.
Berechnung der Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage sind Ihre Nettogewinne (Rendimientos Netos), die nach den Regeln der Einkommensteuer (IRPF) ermittelt werden. Vereinfacht ausgedrückt, ist dies Ihr Gewinn vor Steuern. Zu diesem Betrag wird die Summe der im Jahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (Cuotas) wieder hinzuaddiert, da diese für die Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht als abzugsfähige Ausgabe gelten. Von diesem Zwischenergebnis wird eine pauschale Reduzierung von 7 % für allgemeine, schwer nachweisbare Kosten abgezogen (bei Autónomos Societarios 3 %), um die finale Bemessungsgrundlage zu erhalten.
Beitragstabelle 2026: Für das Jahr 2026 wurden die Beitragstabellen von 2025 per Regierungsbeschluss verlängert (prórroga). Die in der folgenden Tabelle dargestellten monatlichen Beiträge (Cuota) beinhalten bereits den für 2026 auf 0,9 % angehobenen MEI-Beitrag (Mecanismo de Equidad Intergeneracional), der der Stützung des Rentensystems dient. Die Beträge spiegeln somit die finale, für 2026 gültige Mindestbelastung pro Einkommensstufe wider.
Beitragssatz 2026: 31,20% der Base de Cotización (korrigiert von 31,40% in 2025).
| Tramos Rendimientos Netos / Monat (€) | Base de cotización mínima 2026 (€) | Cuota 2026 (€) | Base de cotización máxima 2026 (€) | Cuota 2026 (€) |
|---|---|---|---|---|
| Bis ≤ 670 | 653,59 | 205 | 718,94 | 226 |
| > 670 bis 900 | 718,95 | 226 | 900 | 283 |
| > 900 bis 1.166,70 | 849,67 | 267 | 1.166,70 | 367 |
| > 1.166,70 bis 1.300 | 950,98 | 299 | 1.300 | 409 |
| > 1.300 bis 1.500 | 960,78 | 302 | 1.500 | 472 |
| > 1.500 bis 1.700 | 960,78 | 302 | 1.700 | 535 |
| > 1.700 bis 1.850 | 1.143,79 | 360 | 1.850 | 582 |
| > 1.850 bis 2.030 | 1.209,15 | 380 | 2.030 | 639 |
| > 2.030 bis 2.330 | 1.274,51 | 401 | 2.330 | 733 |
| > 2.330 bis 2.760 | 1.356,21 | 427 | 2.760 | 869 |
| > 2.760 bis 3.190 | 1.437,91 | 452 | 3.190 | 1.004 |
| > 3.190 bis 3.620 | 1.519,61 | 478 | 3.620 | 1.140 |
| > 3.620 bis 4.050 | 1.601,31 | 504 | 4.050 | 1.275 |
| > 4.050 bis 6.000 | 1.732,03 | 545 | 4.909,50 | 1.606 |
| > 6.000 | 1.928,10 | 607 | 4.909,50 | 1.606 |
Hinweis: Die Cuota-Werte beinhalten den MEI-Beitrag (0,9 %). Die Base kann innerhalb des Tramos frei gewählt werden.
Jährliche Regularisierung: Am Ende des Geschäftsjahres gleicht die Sozialversicherung die von Ihnen gezahlten Beiträge mit den finalen Einkünften ab. Diese jährliche Regularisierung ist kein separater Prozess, sondern eine direkte Folge Ihrer Jahreseinkommensteuererklärung (Declaración de la Renta). Die Sozialversicherung erhält vom Finanzamt Ihre finalen, geprüften Einkommensdaten und gleicht diese automatisch mit Ihren geleisteten Vorauszahlungen ab. Dies kann zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung führen und unterstreicht die Wichtigkeit einer akkuraten Jahressteuererklärung.
4.2. Quartalsweise Steuererklärungen (Declaraciones Trimestrales)
Die meisten Autónomos müssen vierteljährlich ihre Steuern vorauszahlen und melden. Die Fristen enden in der Regel am 20. der Monate April, Juli, Oktober und Januar.
- IRPF-Vorauszahlung (Modelo 130): Mit dem Modelo 130 leisten Sie eine Vorauszahlung auf Ihre jährliche Einkommensteuer. Der Satz beträgt 20% des Nettoeinkommens (8% für Ceuta/Melilla). Es gibt eine Minoración (Reduzierung) bei niedrigen Einkommen: 100€ (≤9.000€), 75€ (9.000-10.000€), 50€ (10.000-11.000€), 25€ (11.000-12.000€).
- IVA-Erklärung (Modelo 303): Über das Modelo 303 deklarieren Sie die eingenommene Umsatzsteuer (von Kunden erhalten) und ziehen die gezahlte Vorsteuer (auf geschäftliche Ausgaben) ab. Die Differenz wird an das Finanzamt abgeführt.
4.3. Jährliche Steuererklärungen (Declaraciones Anuales)
Zusätzlich zu den Quartalsmeldungen gibt es zusammenfassende Jahreserklärungen:
- Jahreseinkommensteuererklärung (Declaración de la Renta): In dieser Erklärung werden alle Ihre Einkünfte (als Autónomo und eventuell aus anderen Quellen) zusammengefasst und die endgültige Steuerschuld berechnet.
- Jährliche IVA-Zusammenfassung (Modelo 390): Eine rein informative Zusammenfassung aller im Jahr getätigten IVA-Meldungen.
- Informative Erklärung über EU-Geschäfte (Modelo 349): Nur erforderlich, wenn Sie Dienstleistungen für oder von Unternehmen in anderen EU-Ländern erbracht oder bezogen haben.
4.4. Buchführungs- und Rechnungspflichten
Auch als Autónomo unterliegen Sie grundlegenden Buchführungspflichten. Für die meisten Autónomos, die im System der vereinfachten direkten Schätzung (estimación directa simplificada) besteuert werden, sind folgende Bücher obligatorisch:
- Buch der Verkäufe und Einnahmen (Libro de ventas e ingresos)
- Buch der Einkäufe und Ausgaben (Libro de compras y gastos)
- Buch der Investitionsgüter (Libro de bienes de inversión)
Zudem müssen alle ausgestellten Rechnungen den neuen Verifactu-Anforderungen entsprechen, was bedeutet, dass sie für die Steuerbehörden verifizierbar sein müssen, oft durch zertifizierte Rechnungssoftware.
5. Förderungen und Vergünstigungen
Der spanische Staat und die Regionalregierungen erleichtern den Start in die Selbstständigkeit durch attraktive finanzielle Anreize, die die anfängliche finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
5.1. Die landesweite Starthilfe: "Tarifa Plana"
Die bekannteste Förderung für neue Selbstständige ist die "Tarifa Plana". Diese Regelung ermöglicht es Gründern, in den ersten 12 Monaten ihrer Tätigkeit einen stark reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen.
- Betrag: Die monatliche Pauschale beträgt 80 € (2026).
- Verlängerung: Diese Vergünstigung kann um weitere 12 Monate verlängert werden, vorausgesetzt, das Nettoeinkommen des Autónomos bleibt im zweiten Jahr unter dem gesetzlichen Mindestlohn ("Salario Mínimo Interprofesional", SMI).
5.2. Regionale Besonderheit: "Cuota Cero" auf den Balearen
Zusätzlich zur landesweiten Tarifa Plana bieten die Balearen eine eigene, äußerst attraktive Förderung an: die "Cuota Cero". Diese Beihilfe wurde für die Jahre 2025 bis 2027 eingeführt.
- Funktionsweise: Es handelt sich um eine regionale Beihilfe, welche die Kosten der Sozialversicherung (also die 80 € der Tarifa Plana) für neue Selbstständige komplett kompensiert. Effektiv zahlen Gründer auf den Balearen somit im ersten Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge.
Diese lokale Unterstützung steigert die Attraktivität Mallorcas als Gründungsstandort erheblich und stellt eine signifikante finanzielle Erleichterung dar.
6. Leben und Arbeiten auf Mallorca: Insel-spezifische Besonderheiten
Über die rein geschäftlichen Aspekte hinaus bietet das Leben als offiziell gemeldeter Resident auf Mallorca eine Reihe von praktischen Vorteilen und Besonderheiten, die die Lebensqualität deutlich erhöhen.
6.1. Der Residentenrabatt: Sparen bei Flug- und Fährreisen
Einer der bekanntesten Vorteile für Inselbewohner ist der erhebliche Reiserabatt.
- Höhe des Rabatts: Residenten erhalten eine Ermäßigung von 75 % auf den Grundpreis von Flug- und Fährtickets.
- Geltungsbereich: Der Rabatt gilt für Verbindungen zwischen den Balearen und dem spanischen Festland sowie für Reisen zwischen den Inseln (z.B. Mallorca nach Ibiza).
- Voraussetzungen: Um den Rabatt nutzen zu können, benötigen Sie eine gültige Residencia (die grüne Karte) und ein "Certificado de residencia para viajes". Voraussetzung für die Ausstellung des Reise-Zertifikats ist eine gültige Anmeldung im Einwohnermelderegister (Empadronamiento). Diese Reise-Meldebescheinigung wird vom zuständigen Rathaus ausgestellt und ist sechs Monate gültig.
6.2. Krankenversicherung und Gesundheitssystem
Mit Ihrer Anmeldung als Autónomo und der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erwerben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen des öffentlichen spanischen Gesundheitssystems ("Seguridad Social").
- Öffentliches System: Dies gewährt Ihnen Zugang zu Ärzten in den lokalen Gesundheitszentren ("Centro de Salud") und öffentlichen Krankenhäusern.
- Private Zusatzversicherung: Viele Residenten entscheiden sich zusätzlich für eine private Krankenversicherung. Diese ist in Spanien oft günstiger als in Deutschland und hilft, lange Wartezeiten für Facharzttermine und geplante Behandlungen zu umgehen.
- Besonderheit der Balearen: Eine erfreuliche lokale Regelung ist die Abschaffung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente für Residenten auf den Balearen.
6.3. Regulierte Berufe am Beispiel des Immobilienmaklers
Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihr Berufsfeld auf den Balearen spezifischen Regulierungen unterliegt. Ein aktuelles Beispiel ist die Immobilienbranche.
- Register ROAIIB: Seit 2024 müssen sich alle Immobilienmakler auf den Balearen im "Registro de Agentes Inmobiliarios de las Islas Baleares" (ROAIIB) registrieren.
- Anforderungen: Für die Registrierung sind Nachweise über Qualifikationen (z.B. Studium oder mehrjährige Berufserfahrung), der Abschluss einer Berufshaftpflicht- und einer Kautionsversicherung sowie eine lokale Geschäftsadresse zwingend erforderlich.
Dies verdeutlicht, dass eine vorherige Prüfung lokaler berufsständischer Vorschriften unerlässlich ist.
6.4. Arbeitskultur und Networking
Die Arbeitskultur auf Mallorca ist von der typisch spanischen Kontaktfreudigkeit geprägt.
- Sprache: Gute Spanischkenntnisse sind nicht nur im Alltag, sondern auch für den geschäftlichen Erfolg von großem Vorteil. Katalanischkenntnisse öffnen zusätzliche Türen.
- Networking: Die große und gut vernetzte deutsche Expat-Community bietet eine wertvolle Ressource. Zahlreiche Online-Gruppen und lokale Treffen erleichtern den Austausch von Erfahrungen und den Aufbau eines beruflichen Netzwerks.
7. Zusammenfassung und Checkliste für den Start
Die Gründung als Autónomo auf Mallorca ist für EU-Bürger ein gut strukturierter und machbarer Prozess. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung der notwendigen Dokumente (NIE, Certificado Digital, Empadronamiento) und der Einhaltung der korrekten Anmeldereihenfolge bei Finanzamt und Sozialversicherung. Die laufenden Pflichten erfordern Disziplin, aber attraktive Förderungen wie die landesweite "Tarifa Plana" und die balearische "Cuota Cero" mildern die finanzielle Last in der Startphase erheblich. Gepaart mit den Vorteilen des Residentenstatus wird Mallorca so zu einem erstklassigen Standort für deutsche Selbstständige.
Checklist für Ihren Start als Autónomo auf Mallorca:
- NIE-Nummer beantragen
- Spanisches Bankkonto eröffnen
- "Certificado Digital" beantragen und installieren (auf demselben Gerät!)
- Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde ("Empadronamiento")
- Beim Finanzamt anmelden (Modelo 036/037, korrekten IAE-Code wählen)
- Bei der Sozialversicherung anmelden (Modelo TA.0521, vor Tätigkeitsbeginn!) und "Tarifa Plana" beantragen
- Ggf. "Licencia de Apertura" beantragen (bei Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr)
- Ggf. "Cuota Cero" beantragen (Balearen-spezifisch, nach Anmeldung)
- System für Buchhaltung und Rechnungsstellung einrichten (Verifactu-konforme Software erforderlich)
- Fristen für die ersten Quartalserklärungen (Modelo 130 & 303) im Kalender vermerken

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst durchgemacht
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es ist ein Marathon aus Behördengängen, Formularen, Anmeldungen und bürokratischen Hürden – und wir haben alles selbst organisiert, ohne externe Unterstützung.
Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.
Dieser Leitfaden wurde von Experten mit langjähriger Erfahrung in der Beratung deutscher Expats auf Mallorca erstellt. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert und mit offiziellen Quellen der spanischen Behörden (Agencia Tributaria, Seguridad Social) für das Jahr 2026 abgeglichen. Die Tramos-Tabelle und Beitragssätze basieren auf den aktuellen offiziellen Verordnungen.
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