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GuideZuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026

NIE-Nummer beantragen: Leitfaden 2026

Umfassender Leitfaden zur Beantragung der spanischen NIE-Nummer (Stand 2026): Zentralisiertes Verfahren, Unterlagen, Wege, Cita Previa, Kosten und FAQ.

↑ 10 Min. Lesezeit◆ Kategorie: GuidesArtà, Mallorca
NIE-Nummer beantragen: Leitfaden 2026

Kernempfehlung

„Die NIE ist Ihr Einstiegstor — ohne sie kein Konto, kein Mietvertrag, kein Auto. Die grüne Residencia ist der nächste Schritt für alle, die länger als drei Monate bleiben. Beides haben wir selbst durchgespielt; die Reihenfolge und die richtigen Unterlagen machen den Unterschied zwischen Stress und einem sauberen Start."

Erfahrung aus der Begleitung von Familien und Selbstständigen

S
Steve Baka
Gründer · Mallorca Expats · Artà
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Dieser Guide in 4 Punkten

  • 01NIE + Residencia zuerst
  • 02Steuerliche Ansässigkeit klären
  • 03Wohnlösung: Miete vor Kauf
  • 04Krankenversicherung vor Umzug

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Strategische Einordnung: Die NIE als Fundament für das Leben in Spanien
  • 2. Begriffsabgrenzung und Klassifizierung: NIE, TIE und NIF
  • 3. Anwendungsbereiche: Wann ist die NIE obligatorisch?
  • 4. Die digitale Transformation 2026: Das neue zentralisierte Verfahren
  • 5. Dokumentation und Voraussetzungen für den Antrag
  • 6. Wege zur Beantragung: Ein strategischer Vergleich
  • 7. Meisterschaft der "Cita Previa": Strategien zur Terminfindung
  • 8. Kostenstruktur und Gebührenmodell 2026
  • 9. Abschließender Schritt

Weitere Guides

  • Fallstricke Residencia →
  • Auswandern nach Mallorca →
  • Auswandern Voraussetzungen →
  • Pro & Contra Auswandern →

Kurz zusammengefasst

Mallorca Expats unterstützt Sie mit Relocation-Begleitung und dem Wissenshub. Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist der unverzichtbare „Generalschlüssel“ für jede Expansions- oder Umzugsstrategie nach Spanien. Ohne diesen alphanumerischen Code sind rechtliche, finanzielle und soziale Transaktionen im Land faktisch blockiert. Sie ist eine reine Identifikationsnummer, lebenslang gültig, und gewährt kein Aufenthaltsrecht. Seit 2026 läuft die Beantragung über eine zentralisierte Online-Plattform; die staatliche Gebühr beträgt 13,05 €.

Der Antrag auf die Zuteilung einer NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist für Ausländer erforderlich, die aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen mit Spanien in Verbindung stehen. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass sie sich nicht in einer irregularen Situation in Spanien befinden und die Gründe für ihren Antrag angeben. Der Antrag muss bei der Dirección General de la Policía eingereicht werden, und die Entscheidung sollte innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Antrags getroffen werden. Bei fehlender Antwort innerhalb dieses Zeitraums gilt der Antrag als abgelehnt.

Quelle: https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/_es/tramites_extranjeria_tramite_asignacion_nie.php

Die wichtigsten Punkte

  • NIE ≠ Aufenthaltsrecht: Die NIE ist eine reine Identifikationsnummer, lebenslang gültig; der legale Aufenthalt (Residencia) erfordert separate administrative Schritte.
  • Begriffe unterscheiden: NIE (Nummer), TIE (Karte für Nicht-EU), NIF (steuerliche Aktivierung der NIE bei der Agencia Tributaria), grüne Residencia (EU-Wohnsitznachweis).
  • 2026: Zentrales Verfahren: Ein Portal unter dem Ministerium für Inklusion, Bearbeitung bei Standardfällen 20–30 Tage, CSV-Verifizierung für Zertifikate, Bekämpfung der „Cita-Mafia“.
  • 3-Monats-Regel: Das weiße A4-Zertifikat wird von vielen Notaren und Banken nur akzeptiert, wenn es weniger als 3 Monate alt ist.
  • Unterlagen: EX-15 (Nicht-EU) oder EX-18 (EU), Reisepass/Personalausweis, Begründungsnachweis, Modelo 790 (Gebühr 13,05 €); Formulare nur maschinell ausgefüllt.
  • Wege: Persönlich in Spanien (1 Tag bis 2 Wochen), Konsulat (6–10 Wochen), Bevollmächtigter (ab 5 Werktagen; ideal für Investoren).
  • Cita Previa: Kontingente oft montags/freitags um 8:00, 12:00, 16:00 Uhr; kleinere Provinzen nutzen reduziert Wartezeiten massiv.

Häufige Fragen

Läuft die NIE-Nummer ab?

Nein. Die Nummer ist permanent. Nur das physische Zertifikat (A4-Papier) sollte für offizielle Termine nicht älter als 90 Tage sein.

Gibt die NIE mir ein Recht auf Krankenversicherung?

Nein. Die NIE identifiziert Sie nur. Für den Zugang zum Gesundheitssystem ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung (NUSS) erforderlich.

Kann ich ohne Arbeitsvertrag eine NIE erhalten?

Ja, unter Nachweis anderer Interessen, wie zum Beispiel dem Kauf einer Immobilie oder einer geplanten Firmengründung.

Was passiert bei Verlust?

Sie beantragen ein Duplikat; die Nummer bleibt identisch.

Warum verlangen Notar/Bank ein NIE-Zertifikat nicht älter als 3 Monate?

Das weiße A4-Zertifikat wird von vielen Notaren und Banken nur akzeptiert, wenn es weniger als 3 Monate alt ist („frisch“). Die NIE-Nummer selbst läuft nicht ab; planen Sie Termine so, dass das physische Dokument zum Transaktionszeitpunkt aktuell ist.

Brauche ich für Immobilienkauf zusätzlich einen NIF?

Ja. Für Immobilientransaktionen muss die NIE bei der Agencia Tributaria (Finanzamt) als NIF aktiviert werden. Ohne diese steuerliche Aktivierung ist das Dokument für Notartermine und Steuerzahlungen wertlos.

Wann lohnt sich ein Gestor oder Bevollmächtigter?

In dringenden Fällen (kritische Immobilien-Investition, dringender Arbeitsbeginn) ist die Beauftragung eines Gestors oder Anwalts empfehlenswert; Full-Service liegt typisch bei 175–400 € und kann innerhalb weniger Tage liefern.

Welches Formular für EU-Bürger, welches für Nicht-EU?

EU-Bürger nutzen EX-18, Nicht-EU-Bürger EX-15. Beide Formulare müssen maschinell (getippt) ausgefüllt sein; handschriftliche Anträge werden konsequent abgelehnt.

Können Minderjährige eine NIE beantragen?

Der Antrag muss durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden. Zusätzlich sind internationale Geburtsurkunde und Ausweise beider Elternteile im Original vorzulegen.

Was sollte ich direkt nach Erhalt der NIE tun?

Unmittelbar nach Erhalt der NIE ein Digitales Zertifikat (Certificado Digital) beantragen – so können Sie Steuererklärungen und Behördengänge vollständig digital und autonom abwickeln.

1. Strategische Einordnung: Die NIE als Fundament für das Leben in Spanien

Die NIE ist der zentrale Identifikationscode für alle Ausländer mit wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen in Spanien. Sie ist lebenslang gültig, gewährt aber kein Aufenthaltsrecht; der legale Aufenthalt (Residencia) erfordert separate Schritte. Ohne NIE sind Bankkonto, Immobilienkauf, Verträge und Arbeit in Spanien faktisch blockiert.

Für jede Expansions- oder Umzugsstrategie nach Spanien ist die NIE (Número de Identificación de Extranjero) der unverzichtbare „Generalschlüssel“. Ohne diesen alphanumerischen Code sind rechtliche, finanzielle und soziale Transaktionen im Land faktisch blockiert. Die NIE fungiert als primäre Identifikationsnummer für alle Ausländer, die wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien verfolgen – unabhängig davon, ob sie dort dauerhaft leben oder lediglich investieren möchten.

Mandatorische Anforderung: Es ist von entscheidender Bedeutung, die NIE präzise zu definieren: Sie ist eine reine Identifikationsnummer, die lebenslang gültig bleibt. Sie ist ausdrücklich kein Aufenthaltsrecht und befähigt den Inhaber nicht automatisch zum legalen Verbleib über die touristischen Zeiträume hinaus. Während die Nummer selbst permanent ist, erfordert der legale Aufenthalt (Residencia) separate administrative Schritte. Da die Beantragung je nach Status des Antragstellers unterschiedliche Pfade erfordert, ist eine klinisch präzise Vorbereitung unumgänglich.

2. Begriffsabgrenzung und Klassifizierung: NIE, TIE und NIF

NIE (Nummer, lebenslang) dient der Identifikation; TIE (Karte) gilt für Nicht-EU-Bürger und ist an das Visum gekoppelt; NIF ist die bei der Agencia Tributaria aktivierte NIE für Steuern und Notartermine. Eine Verwechslung führt zu fehlerhaften Terminbuchungen und Zeitverlust.

Um administrative Verzögerungen oder sofortige Ablehnungen zu vermeiden, müssen Antragsteller zwischen den verschiedenen Identitätsformaten unterscheiden. Eine Verwechslung dieser Begriffe führt in der Praxis oft zu fehlerhaften Terminbuchungen und massiven Zeitverlusten.

DokumenttypZielgruppeGültigkeitHauptzweck
NIE (Nummer)Alle Ausländer mit Interessen in SpanienLebenslangAdministrative & steuerliche Identifikation
TIE (Tarjeta)Nicht-EU-BürgerGekoppelt an Visum (1–5 Jahre)Nachweis des legalen Aufenthaltsstatus
NIF (Steuernummer)Steuerpflichtige PersonenPermanent nach AktivierungSteuerliche Abwicklung (aktivierte NIE)
Grüne ResidenciaEU-BürgerUnbefristet (nach Registrierung)Nachweis des Wohnsitzes für EU-Staatsangehörige

Strategischer Imperativ: Eine NIE allein gewährt kein Aufenthaltsrecht. Für Investoren ist entscheidend: Die NIE muss für Immobilientransaktionen zwingend bei der Agencia Tributaria (Finanzamt) als NIF aktiviert werden. Ohne diese steuerliche Aktivierung ist das Dokument für Notartermine und Steuerzahlungen wertlos.

3. Anwendungsbereiche: Wann ist die NIE obligatorisch?

Die NIE ist in Spanien zwingend für: Kauf/Verkauf von Immobilien, Bankkonten, Firmengründungen, Erbschaften, Arbeitsverträge, Sozialversicherung (NUSS), Studium, sowie Verträge für Strom, Wasser, Internet und Versicherungen. Ohne aktive NIE ist die wirtschaftliche und soziale Teilhabe blockiert.

Die wirtschaftliche und soziale Teilhabe in Spanien ist ohne eine aktive NIE blockiert. Für internationale Akteure ist sie in folgenden Kategorien zwingend:

  • Wirtschaft & Finanzen: Kauf/Verkauf von Immobilien, Eröffnung spanischer Bankkonten, Firmengründungen (S.L./S.A.) sowie die Abwicklung von Erbschaften.
  • Arbeit & Studium: Abschluss von Arbeitsverträgen, Anmeldung zur Sozialversicherung (NUSS) und Einschreibung an Bildungsinstituten.
  • Alltag & Versorgungsverträge: Abschluss von Verträgen für Strom, Wasser, Internet sowie Versicherungen.

4. Die digitale Transformation 2026: Das neue zentralisierte Verfahren

2026 führt eine zentralisierte Online-Plattform unter dem Ministerium für Inklusion das „papierlose“ Verfahren ein. Anträge über ein One-Stop-Portal, Zielvorgabe 20–30 Tage, KI und biometrische Verifizierung gegen die „Cita-Mafia“, CSV-Code zur Online-Echtheitsprüfung der Zertifikate.

Das Jahr 2026 markiert das Ende der fragmentierten regionalen Zuständigkeiten. Durch die Einführung der zentralisierten Online-Plattform unter der Leitung des Ministeriums für Inklusion wird der Prozess der "papierlosen" Einwanderung Realität.

  • Zentralisierung: Die einheitliche Plattform beendet das Chaos unterschiedlicher regionaler Auslegungen. Anträge werden über ein One-Stop-Portal eingereicht und in Echtzeit verfolgt.
  • Effizienz: Die Zielvorgabe für Entscheidungen bei Standardfällen liegt nun bei 20 bis 30 Tagen.
  • Bekämpfung der "Cita-Mafia": Das neue System nutzt KI-gestützte Prüfungen und biometrische Verifizierung, um automatisierte Bots zu neutralisieren, die früher Terminkontingente blockierten.
  • CSV-Verifizierung: Moderne NIE-Zertifikate verfügen über einen Sicheren Verifizierungscode (CSV). Dieser ermöglicht Behörden und Notaren die sofortige Online-Echtheitsprüfung, was die Abhängigkeit von physischen Originalen verringert.

5. Dokumentation und Voraussetzungen für den Antrag

Fehler in der Dokumentation führen zur sofortigen Ablehnung. Wichtig: 3-Monats-Regel für das A4-Zertifikat bei Notaren/Banken. Checkliste: EX-15 oder EX-18 (nur getippt), Reisepass/Personalausweis, Begründungsnachweis, Modelo 790 (012) bezahlt. Minderjährige: Antrag durch Erziehungsberechtigte, Geburtsurkunde und Ausweise beider Elternteile.

Fehler in der Dokumentation führen in der spanischen Bürokratie zur sofortigen Ablehnung.

Strategische Warnung (Die 3-Monats-Regel): Während die NIE-Nummer lebenslang gültig bleibt, wird das weiße A4-Zertifikat von vielen Notaren und Banken nur akzeptiert, wenn es weniger als 3 Monate alt ist. Planen Sie Termine so, dass das physische Dokument zum Zeitpunkt der Transaktion "frisch" ist.

Checkliste der benötigten Unterlagen:

  • Antragsformular: EX-15 (Nicht-EU) oder EX-18 (EU-Bürger). Wichtig: Anträge werden nur akzeptiert, wenn sie maschinell (getippt) ausgefüllt sind. Handschriftliche Formulare werden konsequent abgelehnt.
  • Identitätsnachweis: Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und gut lesbare Kopien aller Seiten).
  • Nachweis des Grundes: Belege über wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen (z. B. Immobilien-Vorvertrag, Arbeitsbescheinigung).
  • Zahlungsbeleg: Nachweis über die bezahlte Gebühr via Modelo 790 (Código 012).

Minderjährige: Der Antrag muss durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden. Zusätzlich sind die internationale Geburtsurkunde und die Ausweise beider Elternteile im Original vorzulegen.

6. Wege zur Beantragung: Ein strategischer Vergleich

Drei Wege: persönlich in Spanien (1 Tag bis 2 Wochen, schnellster bei Vor-Ort-Termin), spanisches Konsulat (6–10 Wochen, bequem aus dem Ausland), Bevollmächtigter (ab 5 Werktagen, höchster ROI für Investoren). In dringenden Fällen Gestor oder Anwalt empfohlen.

PfadBearbeitungsdauerKomplexitätStrategische Bewertung
Persönlich in Spanien1 Tag bis 2 WochenMittelSchnellster Weg bei vorhandenem Vor-Ort-Termin.
Spanisches Konsulat6 bis 10 WochenHochBequem aus dem Ausland, aber langwierig.
Bevollmächtigter (Proxy)Ab 5 WerktagenGeringHöchster ROI durch Zeitersparnis; ideal für Investoren.

In dringenden Fällen ist die Beauftragung eines "Gestors" oder spezialisierten Anwalts dringend empfohlen. Professionelle Dienstleister nutzen digitale Schnittstellen und garantieren eine Express-Abwicklung innerhalb weniger Tage, was bei kritischen Immobilien-Investitionen oder dringendem Arbeitsbeginn den entscheidenden Vorteil bietet.

7. Meisterschaft der "Cita Previa": Strategien zur Terminfindung

Cita Previa bleibt in Ballungszentren eine Hürde; 2026 erschwert das System Bots, erfordert aber taktisches Vorgehen. Tipps: neue Kontingente oft montags/freitags 8:00, 12:00, 16:00 Uhr; Termine in kleineren Provinzen oder Vororten suchen (Wartezeit von Monaten auf Tage); digitale Zertifikate für priorisierte Zeitfenster nutzen.

Trotz Digitalisierung bleibt die Terminvereinbarung (Cita Previa) in Ballungszentren eine Hürde. Das neue System von 2026 erschwert den Einsatz von Bots, erfordert aber dennoch ein taktisches Vorgehen.

Experten-Tipps:

  • Timing: Neue Kontingente werden oft montags oder freitags um 8:00 Uhr, 12:00 Uhr und 16:00 Uhr freigeschaltet.
  • Geografische Flexibilität: Die Suche nach Terminen in kleineren Provinzen oder Vororten von Madrid oder Barcelona kann die Wartezeit von Monaten auf Tage reduzieren.
  • Digitale Signatur: Nutzen Sie bereits vorhandene digitale Zertifikate, um den Zugang zu priorisierten Zeitfenstern zu beschleunigen.

8. Kostenstruktur und Gebührenmodell 2026

Staatliche Gebühr NIE 2026: 13,05 € (vorab via Modelo 790, Código 012). Full-Service-Anbieter: 175–400 €. Bei Beantragung über Vertreter: Kosten für notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht, sofern nicht im Servicepaket enthalten.

  • Verwaltungsgebühren: Die staatliche Gebühr für die NIE liegt 2026 bei definitiv 13,05 €. Die Zahlung erfolgt vorab via Formular 790 bei spanischen Banken (oft via Geldautomat und Code 012 möglich).
  • Servicekosten: Professionelle Anbieter berechnen für die Full-Service-Abwicklung (inkl. Vollmachten und Notarkoordination) zwischen 175 € und 400 €.
  • Zusatzkosten: Bei Beantragung über Vertreter fallen Kosten für die notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht an, sofern diese nicht im Servicepaket enthalten ist.

9. Abschließender Schritt

Unmittelbar nach Erhalt der NIE ein Digitales Zertifikat (Certificado Digital) beantragen – so können Sie Steuererklärungen und Behördengänge vollständig digital und autonom abwickeln. Frühzeitige Planung und digitale Kanäle sind der Weg, um nicht in veralteten bürokratischen Strukturen hängenzubleiben.

Unmittelbar nach Erhalt der NIE sollten Sie ein Digitales Zertifikat (Certificado Digital) beantragen. Dies ist der nächste strategische Schritt, um zukünftige Steuererklärungen und Behördengänge vollständig autonom und digital abwickeln zu können. Im Kontext der 2026er Reformen ist die frühzeitige Planung und die Nutzung digitaler Kanäle der einzige Weg, um nicht in veralteten bürokratischen Strukturen hängenzubleiben.

Offizielle Unterlagen & Konsulate: Die offizielle Information zur NIE auf Deutsch (PDF) des spanischen Außenministeriums (Stand August 2024) enthält Anforderungen und Unterlagen für die Beantragung am Konsulat Berlin. Einen Konsulat-Finder mit allen spanischen Vertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie unten auf dieser Seite.

Steve Baka und Dani an der Cala Mesquida auf Mallorca

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà

Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis

Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert

Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.

Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.

Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.

Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind

Wir (Steve Baka, Familie mit drei Kindern) sind 2023 nach Artà gezogen und haben alles selbst organisiert: NIE, Empadronamiento, Residencia, Schul- und Sprachkurs-Anmeldung, Krankenversicherung und Arztsuche, Gestoría, Gewerbeanmeldung, Homologación. Aus dieser Praxis kennen wir die Stolpersteine und zeigen, was real funktioniert.

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PerplexityZitiert mallorca-expats.deStand: 08.05.2026Quelle

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Hinweis: Die Antworten von ChatGPT, Perplexity und Co. ändern sich laufend. Wir geben keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit dieser AI-Aussagen – maßgeblich sind unsere redaktionellen Inhalte und die offiziellen spanischen Quellen (BOE, AEAT, INSS, MIR).

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Über den Autor

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Offizielle NIE-Information (PDF)

Das spanische Außenministerium stellt eine Information zur NIE auf Deutsch (Stand August 2024) bereit – mit Anforderungen, Unterlagen und Terminvergabe für die Beantragung am Konsulat Berlin.

PDF herunterladen (Exteriores.gob.es)

Spanische Konsulate in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein

Zuständige Vertretungen für NIE- und Residencia-Anfragen. Honorarkonsulate erledigen in der Regel keine NIE-Anträge; für die NIE sind die Botschafts-Konsularabteilungen bzw. Generalkonsulate zuständig.

  • Sección Consular de la Embajada de EspañaKonsularabteilung der Botschaft · Berlin, Deutschland

    Zuständig: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

    Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
    Tel. 030 / 254 007 161Fax 030 / 254 007 420E-Mail emb.berlin.sc@maec.esNotfall +49 (0) 171 7313015

    Pascual Navarro Ríos (Botschafter)

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Dresden, Deutschland

    Zuständig: Sachsen und Thüringen

    Bremer Str. 65, 01067 Dresden
    Tel. +49 (0) 351 879 00 24Fax +49 (0) 351 879 00 22E-Mail info@spanisches-honorarkonsulat.de

    Manuel Molina Lozano

  • GeneralkonsulatGeneralkonsulat · Düsseldorf, Deutschland

    Zuständig: Nordrhein-Westfalen

    Homberger Str. 16, 40474 Düsseldorf
    Tel. +49 (0) 211 439080Fax +49 (0) 211 45 37 68E-Mail cog.dusseldorf@maec.esNotfall +49 (0) 175 88 31 151
  • GeneralkonsulatGeneralkonsulat · Frankfurt am Main, Deutschland

    Zuständig: Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

    Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main
    Tel. +49 (0) 69 95 91 66 0Fax +49 (0) 69 596 47 42E-Mail cog.francfort@maec.esNotfall +49 (0) 170 188 13 38
  • GeneralkonsulatGeneralkonsulat · Hamburg, Deutschland

    Zuständig: Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

    Mittelweg 37, 20148 Hamburg
    Tel. +49 (0) 40 41 46 460Fax +49 (0) 40 41 74 49E-Mail cog.hamburgo@maec.esNotfall +49 (0) 160 96410129
  • GeneralkonsulatGeneralkonsulat · München, Deutschland

    Zuständig: Bayern

    Oberföhringer Str. 45, 81925 München
    Tel. +49 (0) 89 998 47 90Fax +49 (0) 89 981 02 06E-Mail cog.munich@maec.esNotfall +49 (0) 171 8814 563
  • GeneralkonsulatGeneralkonsulat · Stuttgart, Deutschland

    Zuständig: Baden-Württemberg

    Lenzhalde 61, 70192 Stuttgart
    Tel. +49 (0) 711 99 79 800Fax +49 (0) 711 226 59 27E-Mail cog.stuttgart@maec.esNotfall +49 (0) 172 907 73 62
  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Triesen, Liechtenstein

    Zuständig: Fürstentum Liechtenstein

    Landstrasse 11, 9495 Triesen
    Tel. +423 237 06 68E-Mail conhonesp.li@forteum.com

    Christian Gstöhl

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Dornbirn, Österreich

    Zuständig: Vorarlberg

    Lustenauerstraße 64, 6850 Dornbirn
    Tel. +43 (0) 5572 39 88 99E-Mail konsulat@LF-LAW.at

    Philipp Längle

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Graz, Österreich

    Zuständig: Steiermark

    Brückenkopfgasse 1, 8020 Graz
    Tel. +43 (0) 316 83 38 40-371Fax +43 (0) 316 83 38 40-305E-Mail konsulat@reifundpartner.at

    Christof Korp

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Innsbruck, Österreich

    Zuständig: Tirol

    Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck
    Tel. +43 (0) 664 887 85252Fax +43 (0) 512577581E-Mail office@spanisches-konsulat.tirol

    Eduard Fröschl

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Launsdorf, Österreich

    Zuständig: Kärnten

    Niederosterwitz 1, 9314 Launsdorf
    Tel. +43 (0) 4213 20 20E-Mail spanischeshonorarkonsulat@burg-hochosterwitz.com

    Karl Khevenhüller-Metsch

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Linz, Österreich

    Zuständig: Oberösterreich

    Hasnerstrasse 2, 9B, 4020 Linz
    Tel. +43 (0) 732/2595E-Mail spanien@honorarkonsulat.at

    Christian Pedak

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · Salzburg, Österreich

    Zuständig: Salzburg

    Erzabt-Klotz-Straße 21A, 5020 Salzburg
    Tel. +43 (0) 663 03 25 9999Fax +43-662-827070-70E-Mail Salzburgo@consuladohonorario.at

    Ana de Timoteo Comas

  • HonorarkonsulatHonorarkonsulat · St. Pölten, Österreich

    Zuständig: Niederösterreich

    Arbeitergasse 26, 3108 St. Pölten
    Tel. +43 (0) 6645061900E-Mail w.kristof@gmx.at

    Walter Stefan Kristof

  • Sección Consular de la EmbajadaKonsularabteilung der Botschaft · Wien, Österreich

    Zuständig: Ganz Österreich

    Argentinierstrasse 34, 1040 Wien
    Tel. +43 (1) 505 57 88Fax +43 (1) 505 57 88 125E-Mail emb.viena@maec.esNotfall +43 (0) 664 120 32 96

    María Aurora Mejía Errasquín (Botschafterin)

  • GeneralkonsulatGeneralkonsulat · Bern, Schweiz

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