Kurz zusammengefasst
Seit 2023 müssen steuerliche Residenten in Spanien virtuelle Währungen im Ausland über Modelo 721 melden, wenn der Wert am 31.12. (oder Höchststand im Jahr) 50.000 € übersteigt. Entscheidend ist Verwahrung (Custody) auf ausländischen Börsen (Binance, Coinbase). Coins auf einer Hardware-Wallet physisch in Spanien fallen nicht unter 721 — Veräußerungsgewinne unterliegen trotzdem der IRPF-Sparbasis.
Die wichtigsten Punkte
- Schwelle: 50.000 € Gesamtwert ausländisch verwahrter Krypto.
- Frist: 1. Januar – 31. März (Vorjahr).
- Steuer auf Gewinne: Nur bei Veräußerung/Tausch/Bezahlung — Halten allein nicht steuerpflichtig.
- FIFO für homogene Bestände; Sätze 2026: 19 % bis 6.000 € bis 30 % über 300.000 €.
- DAC8: Automatischer Datenaustausch Börsen ↔ Behörden ab 2026.
Häufige Fragen
Zählt mein deutsches Depot mit Bitcoin-ETP?
Klassische Wertpapiere fallen unter Modelo 720 Kategorie 2, nicht 721 — Einordnung mit Steuerberater.
Beckham Law und Krypto?
Passive Auslandseinkünfte sind im Beckham-Regime in Spanien oft nicht zu deklarieren — trotzdem deutsche/ursprungsstaatliche Pflichten prüfen.
Modelo 721 und Krypto-Steuern in Spanien
Meldepflicht vs. Besteuerung
| Pflicht | Auslöser |
|---|---|
| Modelo 721 | Ausländische Verwahrung >50.000 € |
| IRPF Veräußerung | Tausch Krypto→EUR, Krypto→Krypto, Zahlung mit Krypto |
Custody-Logik
- Börse mit Sitz außerhalb Spaniens → 721
- Ledger/Trezor im eigenen Besitz in Spanien → kein 721 (Gewinne bei Verkauf trotzdem deklarieren)
Steuersätze Veräußerungsgewinne 2026
| Gewinn (€) | Satz |
|---|---|
| bis 6.000 | 19 % |
| 6.001–50.000 | 21 % |
| 50.001–200.000 | 23 % |
| 200.001–300.000 | 27 % |
| über 300.000 | 30 % |

Über den Autor
Steve Baka
Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.








