Kurz zusammengefasst
Auf den Balearen sind Erbschaften und Schenkungen zwischen Eltern, Kindern und Ehepartnern zu 100 % von der ISD befreit — wenn der deklarierte Wert den Kataster-Referenzwert (valor de referencia) um höchstens 20 % übersteigt, die Übertragung notariell erfolgt und der Empfänger 5 Jahre hält. Wird der Wert zu niedrig angesetzt, steigt später die Kapitalertragssteuer beim Verkauf (Plusvalía fiscal bis 28–30 %).
Die wichtigsten Punkte
- Schenkung: Öffentliche Urkunde (Escritura) zwingend.
- 20 %-Schwelle: Überschreitung → volle progressive ISD auf gesamten Wert.
- 5 Jahre Haltedauer: Vorzeitiger Verkauf → rückwirkender Steuerverfall der Befreiung.
- 0 € Steuer ≠ keine Erklärung: Abgabe innerhalb 6 Monate (Erbschaft) bzw. 30 Tage (Schenkung).
- Deutschland: Unbeschränkte Erbschaftsteuer für in DE Ansässige bleibt — keine Anrechnung spanischer 0 €.
Häufige Fragen
Kann ich die Immobilie für 1 € schenken?
Nur wenn der Referenzwert das zulässt — sonst entfällt die 100 %-Ermäßigung vollständig.
Muss mein Kind in Deutschland trotzdem erbensteuern?
Ja, wenn es dort unbeschränkt steuerpflichtig ist — die spanische Befreiung hilft in DE nicht.
Die Referenzwert-Falle bei Erbschaft und Schenkung
Strategischer Zielkonflikt
| Ziel | Risiko |
|---|---|
| Niedriger Schenkungswert → 100 % ISD-Freiheit | Niedriger Anschaffungswert → hohe Gewinnsteuer beim Verkauf |
| Höherer Wert → mehr ISD (wenn >20 % über Referenz) | Höherer Anschaffungswert → geringere Veräußerungssteuer |
Berliner Testament
Gegenseitige Ehegatten-Erbfolge mit Kindern als Schlusserben führt in Spanien oft zu doppelten Erbgängen und verlorenen Freibeträgen — spanisches Recht kennt keine deutsche Zugewinngemeinschaft.
→ Erbschaftsteuer Balearen · Schenkungsteuer Balearen · Vermögenssteuer Balearen

Über den Autor
Steve Baka
Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.








