Kurz zusammengefasst
Die Declaración de la Renta ist die jährliche Erklärung zur spanischen Einkommensteuer (IRPF), eingereicht über das Modelo 100. Die Kampagne (Campaña de la Renta) läuft jedes Jahr von Anfang April bis 30. Juni des Folgejahres — bei Zahlung per Lastschrift endet die Frist einige Tage früher (ca. 25. Juni). Eingereicht wird online über Renta WEB im Portal der Agencia Tributaria, mit Certificado Digital, Cl@ve oder número de referencia. Im ersten Jahr als Steuerresident sind Sie praktisch immer abgabepflichtig.
Die wichtigsten Punkte
- Modelo 100 = IRPF-Jahreserklärung für Steuerresidenten — erfasst das Welteinkommen, nicht nur spanische Einkünfte.
- Fristen: Campaña ca. Anfang April bis 30. Juni; mit Lastschrift (domiciliación) endet die Abgabefrist ~25. Juni (jährlich prüfen).
- Zugang: Renta WEB mit Certificado Digital, Cl@ve oder número de referencia — der NIF ist Grundvoraussetzung.
- Abgabepflicht (Orientierung): ab 22.000 € Arbeitseinkommen bei einem Zahler; ~15.900 € bei mehreren Zahlern — Werte werden jährlich angepasst, tagesaktuell prüfen.
- Erstes Residenz-Jahr: praktisch immer Pflicht — Welteinkommen ab dem Jahr, in dem Sie die 183 Tage überschreiten.
- Borrador prüfen: Der Vorentwurf kennt Ihre deutschen Einkünfte nicht — bei Auslandseinkünften fast immer unvollständig.
- Zahlung: Nachzahlung auf Wunsch in zwei Raten (60 % / 40 %); verspätete Abgabe kostet Zuschläge.
Häufige Fragen
Wann muss ich meine erste Renta abgeben?
Im Jahr nach Ihrem ersten Residenz-Jahr. Beispiel: Sie überschreiten 2026 erstmals die 183 Tage — dann geben Sie die Renta für 2026 in der Campaña von April bis Juni 2027 ab, und zwar über das gesamte Welteinkommen des Jahres 2026.
Muss ich abgeben, wenn ich nur deutsche Rente beziehe?
In den meisten Fällen ja. Die deutsche Rentenversicherung ist ein Zahler ohne spanischen Steuerabzug — dadurch greifen die niedrigeren Grenzen, und im ersten Residenz-Jahr besteht ohnehin praktisch immer Pflicht. Die deutsche Quellensteuer wird nach dem DBA angerechnet.
Kann ich den Borrador einfach bestätigen?
Nur, wenn Sie ausschließlich spanische Einkünfte haben und die Daten stimmen. Bei deutschen Renten, Mieten oder Depots ist der Borrador unvollständig — Sie müssen die Auslandseinkünfte manuell ergänzen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Bei freiwilliger Nachreichung fallen Zuschläge auf die Nachzahlung an, die mit der Verspätung steigen. Meldet sich die Agencia Tributaria zuerst, droht ein Sanktionsverfahren mit deutlich höheren Strafen. Je früher Sie nachreichen, desto günstiger.
Gibt es ein Ehegattensplitting?
Nein. Spanien kennt nur die tributación conjunta mit einem zusätzlichen Freibetrag — sie lohnt meist nur, wenn ein Partner kaum eigenes Einkommen hat. Renta WEB vergleicht beide Varianten automatisch.
Ersetzt die Renta das Modelo 720?
Nein. Das Modelo 720 ist eine separate Informationspflicht über Auslandsvermögen ab 50.000 € pro Kategorie mit eigener Frist (31. März). Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander.

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.
Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.
Aus der Praxis auf Mallorca
Wir (Steve Baka, mit Familie seit 2023 auf Mallorca) machen die Renta seit dem ersten Residenz-Jahr mit — inklusive deutscher Einkunftsquellen und DBA-Anrechnung. Unsere Erfahrung: Der Borrador wirkt verführerisch vollständig, kennt aber nur spanische Datenquellen. Wer deutsche Einkünfte hat, sollte das erste Jahr nicht ohne fachliche Begleitung abgeben.
Was ist die Renta und wer muss sie abgeben?
Die Renta ist die Jahreserklärung zur IRPF und betrifft alle Steuerresidenten Spaniens. Abgabepflichtig sind Sie oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen — und praktisch immer im ersten Jahr der Steuerresidenz, weil dann Welteinkommen zu erklären ist und die Grenzen für Auslandseinkünfte enger gefasst sind.
Wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt (oder hier seinen Lebensmittelpunkt hat), ist Steuerresident und erklärt sein Welteinkommen über das Modelo 100. Die wichtigsten Abgabepflicht-Grenzen zur Orientierung (Stand 2026, Werte werden jährlich angepasst — tagesaktuell prüfen):
| Situation | Grenze (Orientierung) |
|---|---|
| Arbeitseinkommen, ein Zahler | 22.000 €/Jahr |
| Arbeitseinkommen, mehrere Zahler (2. Zahler > 1.500 €) | ~15.900 €/Jahr |
| Kapitalerträge/Veräußerungsgewinne mit Quellensteuer | 1.600 €/Jahr |
| Selbstständige (Autónomos) | praktisch immer abgabepflichtig |
Zwei Besonderheiten für Auswanderer:
- Mehrere Zahler ist der Normalfall: Deutsche Rente plus spanische Einkünfte, oder zwei Arbeitgeber im Umzugsjahr — schon greift die niedrigere Grenze. Auch die deutsche Rentenversicherung zählt als Zahler.
- Erstes Residenz-Jahr: Ab dem Jahr, in dem Sie die 183 Tage überschreiten, sind Sie für das gesamte Kalenderjahr Steuerresident — die Erklärung ist Pflicht, auch wenn deutsche Einkünfte in keinem spanischen Register auftauchen.
Wer unter der Beckham Law besteuert wird, gibt nicht das Modelo 100 ab, sondern das Spezialmodell für Impatriates.
Fristen: die Campaña de la Renta
Die Kampagne für das Vorjahr startet üblicherweise Anfang April und endet am 30. Juni. Wer die Nachzahlung per Lastschrift (domiciliación bancaria) einziehen lässt, muss einige Tage früher abgeben — typischerweise bis etwa zum 25. Juni. Die exakten Daten veröffentlicht die Agencia Tributaria jedes Jahr neu.
Der typische Kalender (jährlich prüfen):
- Anfang April: Start der Online-Abgabe über Renta WEB
- Anfang Mai: Start der Telefon-Unterstützung („Le Llamamos")
- Anfang Juni: Präsenztermine in den Delegationen
- ~25. Juni: Abgabeschluss bei Nachzahlung mit Lastschrift
- 30. Juni: Ende der Campaña
Früh abgeben lohnt sich bei Erstattungen — die Auszahlung erfolgt meist binnen Wochen auf Ihr spanisches Bankkonto.
Renta WEB: Zugang und Borrador
Die Erklärung läuft vollständig digital über Renta WEB in der Sede Electrónica der Agencia Tributaria. Drei Zugangswege:
- Certificado Digital — der komfortabelste Weg, auch für Anlagen und spätere Korrekturen
- Cl@ve (PIN oder Permanente)
- Número de referencia — abgeleitet aus einer Kennzahl der Vorjahres-Erklärung (Casilla 505)
Renta WEB erstellt automatisch einen Borrador (Vorentwurf) aus den Daten der Agencia Tributaria: spanische Gehälter, Banken, Quellensteuern. Deutsche Renten, Mieteinnahmen und ausländische Depots kennt der Borrador nicht — einfach bestätigen ist bei Auslandseinkünften fast immer falsch und fällt später über den automatischen Informationsaustausch auf.
Gemeinsame Veranlagung und Balearen-Tarif
Ein Ehegattensplitting wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht. Ehepaare können aber die tributación conjunta (gemeinsame Veranlagung) wählen, die einen zusätzlichen Freibetrag bringt — sie lohnt vor allem, wenn ein Partner kein oder wenig eigenes Einkommen hat. Der Steuertarif besteht aus einem Staats- und einem Balearen-Anteil.
Renta WEB rechnet beide Varianten (individual vs. conjunta) automatisch durch und zeigt die günstigere an. Faustregel: Verdienen beide Partner ähnlich viel, ist die Einzelveranlagung fast immer besser.
Der IRPF-Tarif setzt sich aus dem staatlichen Tarif und dem autonomen Tarif der Balearen zusammen — die Tramos der Balearen weichen leicht vom Staatsanteil ab. Details zu Steuersätzen, Freibeträgen und Abzügen finden Sie im IRPF-Artikel; regionale Abzüge (deducciones autonómicas) der Balearen — etwa für Miete oder Familien — sind einen eigenen Blick wert.
Auslandseinkünfte: DBA, Anrechnung, Modelo 720
Für deutsche Auswanderer ist dies der anspruchsvollste Teil der Renta:
- Deutsche Rente: voll in der Renta zu erklären; die begrenzte deutsche Quellensteuer wird nach dem DBA Deutschland–Spanien angerechnet — Details im Artikel deutsche Rente & spanische Steuer.
- Mieteinnahmen aus Deutschland: ebenfalls Welteinkommen; die deutsche Steuer wird angerechnet (deducción por doble imposición internacional).
- Kapitalerträge: deutsche Depots und Zinsen gehören in die Erklärung; anrechenbar ist die DBA-konforme Quellensteuer (bei Dividenden max. 15 %).
- Modelo 720: die separate Informationsmeldung über Auslandsvermögen ab 50.000 € pro Kategorie — sie ersetzt die Renta nicht und wird von ihr nicht ersetzt (Frist: 31. März).
Einen Gesamtüberblick gibt der Steuer-Guide für deutsche Expats.
Zahlung, Raten und Sanktionen
Ergebnis Nachzahlung (a ingresar): Sie können in zwei Raten zahlen — 60 % bei Abgabe, 40 % Anfang November, zinslos bei fristgerechter Abgabe mit Lastschrift.
Ergebnis Erstattung (a devolver): Die Agencia Tributaria überweist meist innerhalb weniger Wochen, spätestens bis Jahresende.
Verspätete Abgabe: Ohne Aufforderung der Behörde fallen gestaffelte Zuschläge (recargos) auf die Nachzahlung an — 1 % plus 1 % pro Monat, nach 12 Monaten 15 % plus Zinsen (Stand 2026, tagesaktuell prüfen). Kommt die Aufforderung zuerst, wird es teurer (Sanktionsverfahren).
Eine Gestoría oder Asesoría erledigt eine einfache Renta typischerweise für 100–200 €, komplexe Fälle mit Auslandseinkünften entsprechend mehr.

Über den Autor
Steve Baka
Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.




