Stand: 09.02.2026

Residencia

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Anmeldung im Ausländerregister nach 3 Monaten

Kurz zusammengefasst

Die Residencia (offiziell Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) ist die verpflichtende Registrierung für EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten. Sie ist der offizielle Nachweis des legalen Wohnsitzes und Voraussetzung für den Zugang zu Sozialleistungen, Bankkonten und den Residenten-Rabatt (75 % auf Reisen). Auf Mallorca gibt es in Gemeinden wie Artà, Llucmajor oder Calvià die Besonderheit, dass die Residencia oft vor der Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento) verlangt wird – ein bürokratischer Teufelskreis, der strategisches Vorgehen mit Kauf- oder Mietverträgen erfordert.

Die wichtigsten Punkte

  • Residencia Check: Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen je nach Status (Arbeitnehmer, Rentner, Nichterwerbstätige, Familie) mit unserem Residencia Check – inkl. Checkliste und Links zu allen relevanten Artikeln.
  • Fallstricke vermeiden: Typische Ablehnungsgründe, Cita-Previa-Falle, KV-Anforderungen und Henne-Ei-Empadronamiento: Fallstricke bei der Beantragung der Residencia.
  • Pflicht ab 3 Monaten: EU-Bürger müssen sich im Zentralen Ausländerregister eintragen lassen (Königliches Dekret 240/2007).
  • Grüne Karte vs. Weiße NIE: Die Residencia ist ein grünes Papierdokument ohne Foto; die weiße NIE ist nur eine Steuernummer ohne Wohnsitznachweis.
  • Bürokratie-Falle Mallorca: In Artà, Llucmajor und Calvià wird die Residencia oft vor dem Padrón verlangt. Lösung: Kaufvertrag als Wohnnachweis bei der Polizei nutzen.
  • Finanzielle Hürden: Nichterwerbstätige müssen ca. 9.000 € Guthaben p.P. und eine private Krankenversicherung ohne Zuzahlung (sin copagos) nachweisen.
  • Residenten-Rabatt: Erst mit der Residencia erhält man die 75 % Ermäßigung auf Flüge und Fähren zwischen den Inseln und dem Festland.

Häufige Fragen

Umfassender Leitfaden: Die "Residencia" in Spanien und Mallorca (2026)

Dieser Leitfaden führt Sie durch den komplexen Prozess der Anmeldung als EU-Bürger in Spanien. Er ist speziell darauf ausgelegt, die Besonderheiten auf Mallorca (Artà, Llucmajor, Calvià) zu berücksichtigen, wo die übliche behördliche Reihenfolge oft umgekehrt wird.


1. Einleitung: Was ist die Residencia und wer braucht sie?

Begriffsbestimmung: NIE vs. CUE (Grüne Karte)

Es herrscht oft Verwirrung zwischen der NIE-Nummer und der eigentlichen Residencia. Es ist entscheidend, den Unterschied zu verstehen:

  • Die Weiße NIE (Número de Identidad de Extranjero): Dies ist lediglich eine steuerliche Identifikationsnummer auf einem weißen A4-Blatt. Sie beweist nicht, dass Sie in Spanien wohnen, und berechtigt nicht zum dauerhaften Aufenthalt.
  • Die Residencia (CUE - Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión): Dies ist das sogenannte EU-Registrierungszertifikat. Es ist ein kleines grünes Papier (keine Plastikkarte) ohne Foto. Es ist der offizielle Nachweis, dass Sie legal in Spanien wohnen. Da es kein Foto enthält, ist es nur in Verbindung mit Ihrem deutschen Reisepass oder Personalausweis gültig.

Wer ist verpflichtet?

Gemäß dem Königlichen Dekret 240/2007 müssen sich Bürger der EU (inkl. Deutsche), die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, in das Zentrale Ausländerregister eintragen lassen.


2. Schritt-für-Schritt Ablauf: Von der Vorbereitung bis zum Termin

Der Standardprozess in Spanien folgt normalerweise einer logischen Reihenfolge (Wohnung -> Rathaus -> Polizei). Achtung: Auf Mallorca weicht dies in bestimmten Gemeinden ab (siehe Sektion 5).

Der generelle Ablauf (Standard):

  1. Vorbereitung: Zusammenstellen aller Dokumente und Übersetzungen.
  2. Empadronamiento (Wohnsitzanmeldung): Anmeldung beim Rathaus (Ayuntamiento) mit Mietvertrag oder Kaufurkunde.
  3. Cita Previa (Terminbuchung): Vereinbarung eines Termins bei der Policía Nacional oder der Oficina de Extranjería.
  4. Tasa (Gebühr): Zahlung der Verwaltungsgebühr (Formular 790-012) bei einer Bank vor dem Termin.
  5. Termin wahrnehmen: Persönliches Erscheinen bei der Polizei zur Abgabe der Unterlagen.
  6. Erhalt des Zertifikats: Wenn alles korrekt ist, wird das grüne Kärtchen (CUE) oft sofort ausgestellt.

3. Unterlagen-Checkliste

Für den Termin bei der Policía Nacional (z.B. in Palma, Calle Felicià Fuster) benötigen Sie zwingend folgende Dokumente (Original + Kopie):

  • Formular EX-18: Das Antragsformular "Solicitud de inscripción en el Registro Central de Extranjeros", zweifach ausgedruckt und unterschrieben.
  • Reisepass oder Personalausweis: Gültiges Originaldokument und Kopie.
  • Tasa Modelo 790-012: Der Zahlungsbeleg über die Verwaltungsgebühr (ca. 12,00 € Stand 2026). Das Formular muss online ausgefüllt, gedruckt und bei einer Bank bezahlt werden.
  • Nachweis der Krankenversicherung: Je nach Status (siehe Sektion 4).
  • Empadronamiento: Die Meldebescheinigung vom Rathaus (nicht älter als 3 Monate). Hinweis: Siehe Sektion 5 für Ausnahmen auf Mallorca.

4. Anforderungen nach Lebenslage

Die spanischen Behörden unterteilen Antragsteller in vier Kategorien. Sie müssen nachweisen, dass Sie dem spanischen Sozialsystem nicht zur Last fallen.

A. Rentner (Pensionistas)

  • Gesundheitsversorgung: Vorlage des Formulars S1. Dieses erhalten Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse. Es muss in Spanien beim Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) registriert werden.
  • Finanzmittel: Nachweis des Rentenbezugs (Rentenbescheid), idealerweise übersetzt ins Spanische. Die Rente muss regelmäßige Einkünfte belegen.

B. Arbeitnehmer (Trabajadores por cuenta ajena)

  • Dokumente: Arbeitsvertrag (Contrato de trabajo) oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Sozialversicherung: Nachweis der Anmeldung bei der spanischen Seguridad Social (Alta). Dies deckt auch die Krankenversicherung ab.

C. Selbstständige (Trabajadores por cuenta propia / Autónomos)

  • Dokumente: Eintragung in das Censo de Actividades Económicas (IAE) oder Anmeldung beim Registro Mercantil.
  • Sozialversicherung: Nachweis der Eintragung in das Sondersystem für Selbstständige (RETA).

D. Nichterwerbstätige / "Privatiers" (Sin actividad laboral)

Dies ist die strengste Kategorie (z.B. für Frührentner ohne S1 oder Personen mit Vermögen).

  1. Krankenversicherung: Sie benötigen eine private spanische Krankenversicherung (z.B. Sanitas, Adeslas, ASSSA).
    • Wichtig: Die Police muss "vollständig" sein (cobertura completa), ohne Zuzahlungen (sin copagos) und ohne Wartezeiten (sin carencias). Eine Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.
  2. Finanzmittel: Sie müssen "ausreichende Ressourcen" nachweisen.
    • Der Richtwert orientiert sich oft am spanischen Mindestindikator IPREM.
    • Für 2026 sollten Sie als Einzelperson ca. 9.000 € auf einem spanischen Bankkonto nachweisen oder ein entsprechendes regelmäßiges Einkommen belegen.
    • Bei Familien erhöht sich der Betrag pro weiterem Mitglied erheblich (ca. +70% für die zweite Person).

5. Die Bürokratie-Falle Mallorca: Das Henne-Ei-Problem

Auf Mallorca, speziell in Gemeinden wie Artà, Llucmajor und Calvià, gibt es eine kritische Abweichung vom spanischen Standardverfahren, die viele Deutsche verzweifeln lässt.

Das Problem (Die Zirkel-Logik)

  1. Die Nationalpolizei (zuständig für die Residencia/grünes NIE) verlangt normalerweise eine Meldebescheinigung (Empadronamiento) vom Rathaus.
  2. Die Rathäuser (Ayuntamientos) in Calvià, Llucmajor und Artà verlangen jedoch laut ihren Statuten die Grüne Residencia (Certificado de Registro), um Sie überhaupt erst anzumelden.

Dies führt zu einer Sackgasse: Sie bekommen keine Anmeldung ohne Residencia, und keine Residencia ohne Anmeldung.

Die Lösung (Der strategische Workaround)

Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Schritt 1: Weiße NIE beantragen (optional/empfohlen): Beantragen Sie zuerst nur die Zuweisung der NIE-Nummer (Formular EX-15) aus "wirtschaftlichen Interessen" (z.B. Immobilienkauf), falls noch nicht geschehen.
  2. Schritt 2: Termin bei der Polizei mit alternativen Wohnnachweisen:
    • Gehen Sie zum Residencia-Termin (z.B. in Palma, C/ Felicià Fuster 7).
    • Da Sie kein Empadronamiento haben, legen Sie stattdessen den Original-Kaufvertrag (Escritura) der Immobilie oder den langfristigen Mietvertrag vor.
    • Die Nationalpolizei in Palma ist sich der Problematik in Calvià/Llucmajor bewusst und akzeptiert in der Regel den Mietvertrag/Kaufurkunde als vorläufigen Wohnsitznachweis, um die grüne CUE auszustellen.
  3. Schritt 3: Zurück zum Rathaus:
    • Mit der nun erhaltenen grünen Residencia gehen Sie zurück zum Rathaus (z.B. in Calvià) und führen nun die offizielle Anmeldung (Empadronamiento) durch.

Wichtig: In Calvià ist für EU-Bürger das Certificado de registro de ciudadano de la UE (grüne Karte) explizit als Voraussetzung für die Anmeldung gelistet.


6. Tipps & Tricks

Cita Previa (Terminbuchung)

Das Buchen eines Termins ist die größte Hürde.

  • Nutzen Sie die offizielle Webseite: sede.administracionespublicas.gob.es. Wählen Sie "Illes Balears" -> "Certificado de registro de ciudadano de la UE".
  • Termine sind oft rar. Versuchen Sie es früh morgens oder beauftragen Sie eine Gestoría, die oft Zugang zu Kontingenten oder bessere Überwachungstools hat.

Digitale Zertifikate

Besorgen Sie sich so früh wie möglich ein Certificado Digital (FNMT). Damit können Sie viele Amtsgänge (z.B. Sozialversicherungsnummer, Steueranmeldungen) online erledigen, auch wenn die erste Residencia-Beantragung oft persönlich erfolgen muss.

Übersetzungen

Deutsche Dokumente (z.B. Rentenbescheide, Geburtsurkunden bei Kindern) müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer (traductor jurado) ins Spanische übersetzt sein.


7. Fazit & Abschließende Checkliste

Die Beantragung der Residencia ist für den langfristigen Aufenthalt in Spanien unumgänglich und öffnet Türen zu Rechten wie dem Residenten-Rabatt bei Flügen (75% Rabatt auf Inlandsflüge).

Checkliste für den Erfolg:

  1. Finanzen klären: Bankkonto decken (ca. 9000 € p.P.) oder Einkommensnachweise übersetzen lassen.
  2. Versicherung: Private Police "sin copagos" abschließen oder S1-Formular besorgen.
  3. Wohnsituation: Mietvertrag oder Kaufurkunde bereithalten. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Gemeinde (z.B. Calvià) die Residencia vor dem Padrón verlangt.
  4. Termin: Geduld bei der Cita Previa Buchung haben.
  5. Residencia dauerhaft: Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie das Daueraufenthaltsrecht (Residencia Permanente).

Bedenken Sie, dass Sie mit der Residencia (bei Aufenthalt > 183 Tage) auch steuerlich in Spanien ansässig werden und Ihr Welteinkommen dort versteuern müssen.

Steve Baka und Dani an der Cala Mesquida auf Mallorca

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Wir haben es selbst durchgemacht

Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.

Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es ist ein Marathon aus Behördengängen, Formularen, Anmeldungen und bürokratischen Hürden – und wir haben alles selbst organisiert, ohne externe Unterstützung.

Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.

Warum dieser Leitfaden verlässlich ist

Wir haben den Prozess der Residencia-Beantragung auf Mallorca selbst mehrfach durchlaufen – sowohl als Angestellte als auch als Selbstständige und mit Kindern. Die hier beschriebene „Henne-Ei-Lösung“ für Gemeinden wie Artà und Calvià basiert auf direkter Praxiserfahrung und dem Austausch mit lokalen Behörden in Palma. Unsere Informationen werden laufend mit den offiziellen Vorgaben der Policía Nacional und der Oficina de Extranjería (Stand 2026) abgeglichen.

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