Stand: 01.04.2026

Goldenes Visum

Goldenes Visum

Investorenvisum (>500.000€ Investition)

Kurz zusammengefasst

Das Goldene Visum ermöglicht Aufenthalt über Investment (z. B. Immobilien ≥500k). Wichtig: saubere Mittelherkunft, Kauf/Nachweis, KV, strafregisterfrei. Vorteil: Arbeitserlaubnis möglich, flexible Verlängerung.

Die wichtigsten Punkte

  • Investitionsbasiert: Immobilienkauf ≥500k (oder andere Investments) als Basis.
  • Nachweise: Mittelherkunft, Kaufvertrag/Nota Simple, KV, Strafregister.
  • Arbeit erlaubt: Im Gegensatz zu Non-Lucrative möglich.

Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für das Goldene Visum?

Um das Goldene Visum zu erhalten, müssen Sie mindestens 500.000 Euro in Immobilien investieren, die Herkunft der Mittel nachweisen, eine Krankenversicherung abschließen und ein sauberes Strafregister vorlegen.

Kann ich mit dem Goldenen Visum in Spanien arbeiten?

Ja, das Goldene Visum erlaubt es Ihnen, in Spanien zu arbeiten, im Gegensatz zum Non-Lucrative Visum, das keine Erwerbstätigkeit gestattet.

Wie lange ist das Goldene Visum gültig und wie kann es verlängert werden?

Das Goldene Visum ist zunächst für zwei Jahre gültig und kann danach alle fünf Jahre verlängert werden, solange die Investition aufrechterhalten wird und die anderen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Welche Dokumente benötige ich für den Antrag auf das Goldene Visum?

Sie benötigen den Kaufvertrag oder die Nota Simple der Immobilie, Nachweise über die Mittelherkunft, eine gültige Krankenversicherung und ein aktuelles Führungszeugnis.

Ist es möglich, mit dem Goldenen Visum in andere Schengen-Länder zu reisen?

Ja, das Goldene Visum ermöglicht Ihnen, sich frei innerhalb der Schengen-Zone zu bewegen.

Vergleich: Goldenes Visum vs. Non-Lucrative

KriteriumNon-LucrativeGoldenes Visum
ErwerbstätigkeitNicht erlaubtErlaubt
BasisMittelnachweisInvestment (500k Immobilie+)
VerlängerungNach Mittel/KVNach Investment + KV
FlexibilitätGeringerHöher (Arbeit/Unternehmen möglich)

Kontext und Reihenfolge

Investment sichern (Kaufvertrag, Nota Simple, Zahlung), Mittelherkunft belegen, KV, Strafregister, Termin; nach Erteilung: NIE/Empadronamiento/Residencia formalitäten.

Häufige Missverständnisse

  • „Nur Kaufzusage reicht“: Beleg des Investments (Kauf/Eintragung) notwendig.
  • „KV egal“: Pflichtnachweis.
  • „Nicht nötig, strafregisterfrei zu sein“: Falsch – Nachweis wird verlangt.

Fazit / Nächste Schritte

Investment abschließen, Unterlagen sammeln (Mittelherkunft, KV, Strafregister), Termin sichern, Antrag stellen, danach Folgeprozesse (Bank/Steuern/Residencia) erledigen. Hilfe anfragen – wir teilen Checklisten und Gestoría-Erfahrung.

Steve Baka und Dani an der Cala Mesquida auf Mallorca

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà

Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis

Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert

Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.

Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.

Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.

Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind Wir (Steve Baka, Familie mit drei Kindern) sind 2023 nach Artà gezogen und haben alles selbst organisiert: NIE, Empadronamiento, Residencia, KV, Gestoría, Gewerbeanmeldung. Aus dieser Praxis kennen wir die Stolpersteine und zeigen, was real funktioniert.

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Steve Baka

Über den Autor

Steve Baka

Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.

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