Stand: 09.02.2026

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Ihr Weg nach Spanien: NIE-Nummer und Residencia

Vollständiger Leitfaden zur Beantragung der NIE-Nummer und Residencia in Spanien. Schritt-für-Schritt Anleitung mit allen notwendigen Dokumenten, Formularen und praktischen Tipps für EU-Bürger.

Ihr Weg nach Spanien: NIE-Nummer und Residencia

Ihr Weg nach Spanien: Ein Leitfaden zur NIE-Nummer und Residencia

Kurz zusammengefasst

Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist eine lebenslang gültige Identifikations- und Steuernummer für alle Ausländer in Spanien, die für nahezu jede rechtliche und wirtschaftliche Aktivität erforderlich ist (Bankkonto, Immobilienkauf, Unternehmensgründung). Die Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) ist das offizielle Aufenthaltsrecht für EU-Bürger, das beantragt werden muss, wenn Sie sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten. Beide Dokumente sind essenziell für ein legales Leben in Spanien, dienen aber unterschiedlichen Zwecken: Die NIE ist eine Identifikationsnummer, die Residencia bestätigt Ihren Wohnsitz.

Die wichtigsten Punkte

  • NIE vs. Residencia: Die NIE ist eine Identifikationsnummer, die Residencia bestätigt das Aufenthaltsrecht
  • Reihenfolge beachten: Zuerst NIE beantragen, dann Residencia (nach 90 Tagen Aufenthalt)
  • Dokumente vorbereiten: Formulare EX-15 (NIE) oder EX-18 (Residencia), Gebührenformular 790-012, Nachweise für finanzielle Mittel und Krankenversicherung
  • Terminvereinbarung: Cita Previa online buchen – Geduld und Hartnäckigkeit erforderlich
  • Daueraufenthalt: Nach 5 Jahren automatisches Recht auf permanente Residencia

Häufige Fragen

Einleitung: Ihr erster Schritt in ein neues Leben

Herzlich willkommen auf Ihrem Weg nach Spanien. Eine erfolgreiche Auswanderung beginnt nicht erst mit dem Packen der Koffer, sondern mit einer sorgfältigen administrativen Vorbereitung. Die spanische Bürokratie mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit dem richtigen Wissen wird sie zu einem planbaren und beherrschbaren Prozess.

Der fundamentale Baustein für nahezu jede rechtliche und wirtschaftliche Aktivität in Spanien ist die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero). Sie ist der Schlüssel zur Eröffnung eines Bankkontos, zum Immobilienkauf, zur Unternehmensgründung und vielem mehr. Dieses Dokument führt Sie schrittweise durch die notwendigen Prozesse: von der ersten Beantragung der NIE-Nummer über die Erlangung des offiziellen Aufenthaltsrechts (Residencia) bis hin zur Sicherung Ihres Daueraufenthalts.

Der Weg mag detailliert sein, aber er ist klar vorgezeichnet. Dieser Leitfaden wurde entwickelt, um Ihnen die notwendige Klarheit und Sicherheit zu geben, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Start in Ihr neues Leben unter der spanischen Sonne.

1. Grundlegendes Verständnis: NIE-Nummer vs. Residencia

Um den richtigen Antragsprozess zu wählen und Ihre rechtlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen, ist es entscheidend, den strategischen Unterschied zwischen der reinen Identifikationsnummer (NIE) und dem Aufenthaltsrecht (Residencia) zu verstehen. Beide sind für ein Leben in Spanien unerlässlich, dienen aber fundamental unterschiedlichen Zwecken.

Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist eine lebenslang gültige, persönliche Identifikations- und Steuernummer für alle Ausländer, die in Spanien aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen aktiv werden. Sie ist kein Nachweis des Wohnsitzes, sondern eine administrative Notwendigkeit für eine Vielzahl von Transaktionen.

Für folgende Vorgänge ist eine NIE-Nummer zwingend erforderlich:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Gründung eines Unternehmens
  • Abwicklung einer Erbschaft
  • Zahlung von Steuern (z. B. Schenkung- oder Einkommensteuer)
  • Abschluss von Verträgen für Strom, Wasser, Telefon oder Internet

Die Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) hingegen ist das offizielle Dokument, das Ihr Aufenthaltsrecht als EU-Bürger bestätigt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, diesen Status zu beantragen, wenn Sie sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten oder dort eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Dieses Dokument, oft als "grüne NIE" bezeichnet, enthält Ihre NIE-Nummer, bestätigt aber zusätzlich Ihren legalen Wohnsitz in Spanien.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede übersichtlich zusammen:

MerkmalWeiße NIE (Asignación)Grüne NIE (Residencia)
Offizieller NameAsignación de NIECertificado de Registro de Ciudadano de la Unión
Zweck / ZielgruppeNicht-Residente, Investoren, Einwanderer in der Anfangsphase für spezifische TransaktionenBestätigung des Wohnsitzes für Personen > 90 Tage Aufenthalt
Rechtliche BasisArt. 206 Real Decreto 557/2011Real Decreto 240/2007
FormatWeißes A4-PapierGrünes A4-Papier oder eine kleine grüne Karte im Scheckkartenformat, beides ohne Foto.
GültigkeitNummer ist lebenslang; das Papierzertifikat selbst wird von Behörden oft als nach 3 Monaten veraltet angesehen.Unbegrenzt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
AdressangabeIn der Regel keine spanische AdresseObligatorische Angabe der spanischen Wohnadresse

Mit diesem grundlegenden Verständnis können wir nun den Prozess zur Beantragung der "Weißen NIE" detailliert betrachten – dem typischen ersten Schritt für viele zukünftige Spanien-Residenten.

2. Der erste Schritt: Die "Weiße NIE" für Nicht-Residenten (Formular EX-15)

Die "Weiße NIE" ist der offizielle Nachweis Ihrer Ausländeridentifikationsnummer und der typische Einstieg für Personen, die eine spezifische wirtschaftliche oder rechtliche Transaktion in Spanien planen – wie etwa einen Immobilienkauf –, aber noch keinen festen Wohnsitz im Land begründen.

Für die Beantragung gibt es zwei Hauptwege:

  • Im Ausland: Sie können den Antrag bei einem spanischen Konsulat oder einer Botschaft in Ihrem Heimatland (z. B. Deutschland, Schweiz) stellen.
  • In Spanien: Sie können den Antrag persönlich bei einer zuständigen nationalen Polizeidienststelle (Policía Nacional / Oficina de Extranjería) einreichen.

Für den Antrag auf Basis des Formulars EX-15 sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen das Originaldokument sowie eine gut lesbare Fotokopie vorlegen.
  • Antragsformular EX-15: Zwei maschinell ausgefüllte, aber noch nicht unterschriebene Exemplare. Im Feld 4.2 Motivos muss die Art des Antrags spezifiziert werden. Setzen Sie das Kreuz bei Por intereses económicos, profesionales oder sociales und geben Sie im darunterliegenden Feld eine präzise Begründung an, z. B. Compra de vivienda.
  • Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr mittels des gestempelten Formulars 790-012.
  • Begründungsdokument: Ein Nachweis, der den Grund für den Antrag belegt (z. B. ein privater Kaufvertrag, contrato de arras).

Antragstellung durch einen Bevollmächtigten

Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, besteht die Möglichkeit, einen Vertreter (z. B. einen Anwalt oder einen spezialisierten Dienstleister, Gestor) mit dem Antrag zu beauftragen. Hierfür ist eine notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Vollmacht (Poder Notarial) zwingend erforderlich. Der Bevollmächtigte kann dann mit dieser Vollmacht in Ihrem Namen handeln.

Sobald Sie die "Weiße NIE" erhalten haben und Ihre Pläne einen längerfristigen Aufenthalt beinhalten, ist der nächste Schritt die Beantragung der Residencia.

3. Der Umzug nach Spanien: Die Residencia für EU-Bürger ("Grüne NIE")

Die Beantragung der Residencia ist der rechtlich verpflichtende Schritt für alle EU-Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen. Die Pflicht greift, sobald Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen oder sich länger als drei Monate ununterbrochen im Land aufhalten. Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen unterschiedliche Voraussetzungen nachgewiesen werden. Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen und erhalten Sie eine Checkliste: Residencia Check.

Angestellte

  • Nachweis eines Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitsvertrag oder eine Anstellungsbescheinigung des Arbeitgebers.

Selbständige / Freiberufler

  • Nachweis der Anmeldung als Selbständiger (autónomo) bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) und dem Finanzamt.

Nicht-Erwerbstätige (z. B. Rentner)

Für Personen, die in Spanien keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind zwei zentrale Nachweise erforderlich:

  1. Umfassende Krankenversicherung: Ein Nachweis über eine öffentliche (z. B. über Formular S1) oder eine private Krankenversicherung, die alle in Spanien üblichen Leistungen abdeckt.
  2. Ausreichende finanzielle Mittel: Nachweis, dass Sie und Ihre Familie den Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme spanischer Sozialleistungen bestreiten können.

Studierende

  • Immatrikulationsbescheinigung einer anerkannten spanischen Bildungseinrichtung.
  • Nachweis über eine umfassende Krankenversicherung.
  • Eine offizielle Erklärung, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind.

Eine unzureichende Krankenversicherung ist einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Residencia-Antrags. Sollten Sie eine private Police benötigen, achten Sie darauf, dass diese von den spanischen Behörden akzeptiert wird. Sie muss zwingend die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Umfassende Deckung in Spanien: Die Leistungen müssen denen des öffentlichen spanischen Gesundheitssystems entsprechen.
  • Keine Zuzahlungen (sin Copago): Policen mit Selbstbeteiligung werden nicht akzeptiert.
  • Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz muss ab dem ersten Tag ohne Einschränkungen gelten.
  • Ausgestellt von einer in Spanien registrierten Gesellschaft: Die Versicherung muss von einem in Spanien zugelassenen Anbieter stammen.
  • Keine jährlichen Deckungsbegrenzungen: Der Schutz darf nicht durch jährliche Obergrenzen limitiert sein.
  • Mindestlaufzeit von 12 Monaten: Die Police muss für ein ganzes Jahr gültig sein.
  • Inklusive Krankenhausaufenthalte und Rückführung: Deckung für stationäre Behandlungen und eine eventuelle Rückführung im Todesfall ist obligatorisch.

Ein zentraler Aspekt für Nicht-Erwerbstätige ist der Nachweis der finanziellen Mittel, der auf einem offiziellen Richtwert basiert, dem IPREM.

4. Finanzielle Absicherung: Der Nachweis ausreichender Mittel (IPREM)

Für Nicht-Erwerbstätige, die die Residencia beantragen, ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel eine Kernvoraussetzung. Die spanischen Behörden nutzen hierfür den IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples), einen offiziellen Indikator, der jährlich festgelegt wird und als Bemessungsgrundlage dient.

Der offizielle IPREM-Wert für 2025 beträgt:

  • Monatlich: 600 €
  • Jährlich: 7.200 €

Auch wenn der IPREM die offizielle Referenz darstellt, ist es wichtig zu wissen, dass die Anforderungen in der Praxis variieren können. Einige Behörden legen Wert auf den Nachweis regelmäßiger Einkünfte, während andere ein festes Guthaben auf einem spanischen Bankkonto bevorzugen. Erforderlich ist oft ein Nachweis über regelmäßige Einkünfte von mindestens 565 € bis 600 € monatlich oder ein Guthaben auf einem spanischen Bankkonto von ca. 7.906 € bis 10.000 €.

Die formalen Anforderungen an den Nachweis sind klar strukturiert und richten sich nach der Größe des Haushalts:

  • Alleinstehender Antragsteller: Es müssen 100 % des jährlichen IPREM-Wertes nachgewiesen werden. Dies entspricht einem Betrag von 7.200 €. Der Nachweis kann durch regelmäßige Einkünfte (z. B. Rentenbescheide) oder durch ein entsprechendes Guthaben auf einem Bankkonto, vorzugsweise einem spanischen, erbracht werden.
  • Familien: Die Anforderungen sind gestaffelt. Für den Ehepartner oder eingetragenen Partner müssen zusätzlich 70 % des IPREM nachgewiesen werden. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind sind es zusätzlich 50 % des IPREM.

Mit der Erfüllung dieser finanziellen und versicherungstechnischen Voraussetzungen steht dem Weg zur Residencia nichts mehr im Wege – und ebnet den Pfad zum Daueraufenthalt.

5. Langfristige Perspektive: Die Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach fünf Jahren ununterbrochenen und legalen Aufenthalts in Spanien erwerben EU-Bürger automatisch das Recht auf Daueraufenthalt (residencia permanente). Dieser Status festigt Ihre Position und ist der logische nächste Schritt für alle, die Spanien zu ihrer langfristigen Heimat gemacht haben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie dieses Recht automatisch nach 5 Jahren erwerben. Die Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung ist daher optional, aber sehr zu empfehlen, da sie als offizieller Nachweis dient und administrative Vorgänge vereinfacht.

Das Dokument, das Sie erhalten (certificado de residencia permanente), ähnelt physisch dem vorherigen grünen Zertifikat, enthält jedoch den wichtigen Zusatz "residente comunitario con carácter permanente".

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular EX-18: Zweifach ausgefüllt und unterzeichnet.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweis der Gebührenzahlung: Die Gebühr von 12,00 € (Stand 2025) muss mittels des Formulars 790-012 beglichen werden.
  • Bestehende Anmeldebescheinigung (Certificado de Registro): Die Behörde prüft den ununterbrochenen 5-jährigen Aufenthalt in der Regel amtswegig anhand Ihrer bisherigen Registrierung.

Wichtiger Hinweis: Das Recht auf Daueraufenthalt kann bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als zwei Jahren außerhalb Spaniens wieder verloren gehen.

Um den Prozess von Anfang an reibungslos zu gestalten, fasst das folgende Kapitel alle praktischen Schritte zusammen.

6. Der Antragsprozess in der Praxis: Eine konsolidierte Anleitung

Dieser Abschnitt fasst die universellen, praktischen Schritte für die Beantragung von NIE und Residencia zusammen und gibt Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit den spanischen Behörden. Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Schritt 1: Terminvereinbarung (Cita Previa)

  • Achtung: Die Online-Terminvergabe (Cita Previa) über die offizielle Webseite der öffentlichen Verwaltung ist oft der frustrierendste Teil des gesamten Prozesses. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Hartnäckigkeit und die Befolgung der Praxistipps sind unerlässlich.
  • Praxis-Tipps: Versuchen Sie die Buchung am Montagmorgen zwischen 8:00 und 9:00 Uhr, da zu diesem Zeitpunkt oft neue Termine freigeschaltet werden. Alternativ kann es sinnvoll sein, auf kleinere Gemeinden in der Umgebung auszuweichen, wo die Nachfrage geringer ist.
  • Wählen Sie im Online-Portal die korrekte Option:
    • Policía-Asignación de NIE für die erstmalige Beantragung der "weißen NIE".
    • Policía-Certificados UE für die Beantragung der "grünen" Residencia oder des Daueraufenthaltszertifikats.

Schritt 2: Zahlung der Gebühr (Tasa 790-012)

  • Füllen Sie das Formular Modelo 790, Código 012 online aus, drucken Sie es aus und bezahlen Sie die Gebühr vor Ihrem Termin in bar bei einer kooperierenden spanischen Bank.
  • Der von der Bank gestempelte Beleg ist ein zwingend erforderliches Dokument. Ohne diesen Nachweis wird Ihr Antrag nicht bearbeitet. Beachten Sie, dass Bareinzahlungen bei Banken, bei denen Sie kein Konto führen, oft nur an bestimmten Tagen und zu eingeschränkten Uhrzeiten möglich sind. Planen Sie dies entsprechend ein.

Schritt 3: Der Termin bei der Behörde

  • Erscheinen Sie pünktlich, idealerweise etwas früher, zu Ihrem Termin.
  • Bringen Sie folgende Unterlagen mit (als Checkliste):
    • Terminbestätigung (Ausdruck der Online-Bestätigung)
    • Alle erforderlichen Originaldokumente
    • Vollständige und gut lesbare Kopien aller Dokumente
    • Den von der Bank gestempelten Zahlungsnachweis der Gebühr (Formular 790-012)

Eine akribische Vorbereitung der Dokumente und Formulare minimiert das Risiko von Verzögerungen und Rückfragen.

7. Wichtige Formulare im Überblick

Die korrekte Auswahl und Vorbereitung der Antragsformulare ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Hier finden Sie eine Übersicht der drei zentralen Formulare, die Sie im Prozess benötigen werden.

FormularOffizieller ZweckWann wird es benötigt?
EX-15Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y CertificadosFür die Beantragung der reinen ("weißen") NIE-Nummer als Nicht-Resident.
EX-18Solicitud de inscripción en el Registro Central de Extranjeros_Residencia ciudadano de la UEFür die Anmeldung des Wohnsitzes (Residencia) und des Daueraufenthalts.
790-012Tasa para Reconocimientos, Autorizaciones y ConcursosZur Zahlung der Verwaltungsgebühren für alle genannten Antragsverfahren.

8. Schlusswort und unsere Unterstützung

Wir gratulieren Ihnen zu diesem entscheidenden Schritt. Sie haben nun einen umfassenden Überblick über die administrativen Anforderungen für Ihr Leben in Spanien erhalten – von der grundlegenden NIE-Nummer bis hin zum dauerhaften Aufenthaltsrecht. Mit sorgfältiger Planung und den richtigen Informationen ist der Prozess klar und machbar.

Sollten während Ihrer Vorbereitung spezifische Fragen zu Ihrer persönlichen Situation aufkommen oder Sie eine professionelle Begleitung durch den gesamten Prozess wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine persönliche Beratung kann helfen, individuelle Hürden zu überwinden und Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Start in Spanien zu ermöglichen.

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Steve Baka

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Steve Baka

Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.

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