KonzeptZuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026

Notartermin (S.L. Gründung)

Notartermin zur Beurkundung der Gesellschaftsgründung.

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Notartermin (S.L. Gründung)

Kurz zusammengefasst

Der Notartermin zur Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) ist der formelle und rechtlich zwingende Akt, bei dem die Gründungsurkunde unterzeichnet, die Identitäten sowie Steuernummern der Beteiligten geprüft und die rechtliche Konformität der Gesellschaft besiegelt wird. Er bildet das Fundament für eine legale geschäftliche Tätigkeit sowie für strategische Investitionen auf Mallorca.

key-takeaways

  • Rechtliche Notwendigkeit: Eine Gesellschaftsgründung ist in Spanien erst durch die notarielle Beurkundung und die anschließende Eintragung im Handelsregister rechtswirksam.
  • Steuerliche Grundvoraussetzung: Jeder ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer muss zwingend vor dem Termin eine persönliche spanische Steuernummer (NIE) vorweisen.
  • Strenge Geldwäscheprüfung: Die Eröffnung des notwendigen spanischen Firmenkontos erfordert eine lückenlose Offenlegung der Mittelherkunft gegenüber der Bank.
  • Sprachliche Barrierefreiheit: Bei unzureichenden Spanischkenntnissen schreibt das Gesetz die Anwesenheit eines offiziellen Dolmetschers oder eines zweisprachigen Rechtsbeistands vor.
  • Strategischer Immobilienschutz: Die S.L.-Gründung dient zunehmend als Schutzschild gegen die verschärften Regulierungen des neuen spanischen Wohnungsgesetzes für Großvermieter.

Einleitung

Der Traum vom Auswandern nach Mallorca ist für viele deutsche Staatsbürger eng mit der Gründung einer eigenen Existenz oder dem Erwerb von Wohneigentum verbunden. Ob für den Betrieb eines lokalen Gewerbes, die freiberufliche Tätigkeit als digitaler Nomad oder die strukturierte Verwaltung von Ferienimmobilien – die Rechtsform der Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.), das spanische Pendant zur deutschen GmbH, bietet ein stabiles und haftungsbeschränktes rechtliches Gewand. Sie schützt das private Vermögen und ermöglicht eine professionelle Teilnahme am spanischen Wirtschaftsleben.

Der eigentliche Wendepunkt dieses Gründungsprozesses ist der formelle Notartermin. Im spanischen Rechtssystem nimmt der Notar eine weitaus aktivere und kontrolliertere Rolle ein als in vielen anderen europäischen Ländern. Er agiert als staatliches Kontrollorgan, das nicht nur Unterschriften beglaubigt, sondern die Identität der Gründer verifiziert, die Einhaltung drakonischer Geldwäschegesetze überwacht und die rechtliche Integrität der Satzung garantiert.

Ohne diesen entscheidenden Termin vor einem spanischen Notar kann keine Gesellschaft rechtlich existieren oder am Wirtschaftsleben teilnehmen. Da sich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Spanien – insbesondere durch das reformierte Mietrecht und das neue Wohnungsgesetz (Ley de Vivienda) – in den letzten Jahren erheblich verschärft haben, ist eine präzise Vorbereitung des Notartermins für deutsche Auswanderer überlebenswichtig geworden.

Die S.L. als strategisches Instrument unter dem neuen spanischen Wohnungsgesetz

Die Entscheidung zur Gründung einer S.L. auf Mallorca fällt heute selten ohne einen Blick auf die aktuelle Gesetzgebung im Immobiliensektor. Das im Jahr 2023 eingeführte nationale Wohnungsgesetz (Ley de Vivienda) hat den Mietmarkt grundlegend verändert. Insbesondere die Einstufung als sogenannter Großvermieter (Gran Tenedor) stellt Eigentümer vor massive Herausforderungen. Wer als Privatperson mehr als fünf Wohnimmobilien besitzt, wird drakonischen Preiskontrollen und staatlich verordneten Mietpreisdeckeln in sogenannten angespannten Wohngebieten unterworfen.

Hier bietet die Auslagerung von Immobilieninvestitionen in eine S.L. entscheidende strategische Vorteile. Es besteht die Möglichkeit, Immobilien strukturiert über separate Gesellschaften zu erwerben, wobei jede Gesellschaft bis zu fünf Immobilien halten kann, um die Einstufung als Großvermieter effektiv zu umgehen. Dies schützt vor dem Verlust der nominalen Kaufkraft durch künstlich niedrig gehaltene Mieten. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass eine S.L. eigene kaufmännische, buchhalterische und steuerliche Pflichten mit sich bringt, die kontinuierliche Zusatzkosten verursachen.

Zudem hat die Gründung einer S.L. direkte Auswirkungen auf die operative Vermietung auf Mallorca. Tritt eine juristische Person (wie eine S.L.) als Vermieter auf, verlängert sich die gesetzliche Mindestlaufzeit für langfristige Wohnungsmietverträge automatisch von fünf auf sieben Jahre. Darüber hinaus ist gesetzlich festgeschrieben, dass eine S.L. als gewerblicher Vermieter die anfallende Maklercourtage bei langfristigen Verträgen zwingend selbst tragen muss – eine Umlage auf den Mieter ist im Gegensatz zu privaten Vermietern rechtlich ausgeschlossen.

Die persönliche Steuernummer (NIE): Das unumgängliche Fundament vor dem Notar

Keine Gesellschaftsgründung und kein Immobilienerwerb in Spanien kann ohne die Beantragung der Número de Identificación de Extranjero (NIE) vollzogen werden. Diese persönliche Steuernummer ist die administrative Eintrittskarte für alle legalen und steuerlichen Vorgänge im spanischen Hoheitsgebiet. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die gültigen NIE-Dokumente aller Gründer und zukünftigen Geschäftsführer im Rahmen des Notartermins zu prüfen und in die Gründungsurkunde (Escritura) einzupflegen.

Die Beantragung der NIE erfordert eine frühzeitige Planung, da die Wartezeiten für Termine bei den Ausländerbehörden (Oficina de Extranjería) auf Mallorca, insbesondere in der Hochsaison, mehrere Wochen oder sogar Monate betragen können. Deutsche Auswanderer können die Nummer entweder persönlich vor Ort in Spanien oder über das zuständige spanische Konsulat in Deutschland beantragen. Für die Beantragung sind ein gültiger Reisepass nebst Kopien, das ausgefüllte Antragsformular EX-15 sowie das Formular 790-012 zur Entrichtung der staatlichen Gebühr einzureichen.

Sollte eine persönliche Anwesenheit zur Beantragung der NIE oder gar beim eigentlichen Gründungstermin nicht möglich sein, bietet das spanische Recht ein bewährtes Instrument: die Erteilung einer notariellen Vollmacht (Poder Notarial). Ein auf Mallorca ansässiger, zweisprachiger Rechtsanwalt kann dadurch bevollmächtigt werden, alle bürokratischen Schritte von der NIE-Beschaffung bis zur finalen Unterschrift beim Notartermin im Namen des Gründers abzuwickeln.

Bankenbürokratie und die Hürden der spanischen Geldwäscheprüfung

Bevor der Notar die Gründungsurkunde beurkunden kann, muss das für die S.L. erforderliche Stammkapital physisch eingezahlt und nachgewiesen werden. Hierzu ist die Eröffnung eines spanischen Geschäftskontos bei einem lokalen Kreditinstitut (wie Santander, BBVA, CaixaBank oder Sabadell) zwingend erforderlich. Dieser Schritt hat sich in den letzten Jahren zu einer der größten bürokratischen Hürden für ausländische Gründer entwickelt.

Aufgrund drakonischer europäischer und spanischer Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben die spanischen Banken ihre Prüfprozesse extrem verschärft. Banken verlangen von nicht-ansässigen Gründern eine lückenlose Offenlegung der Herkunft ihrer finanziellen Mittel (source of funds). Hierzu müssen Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen der letzten Monate oder Nachweise über Unternehmensbeteiligungen aus Deutschland vorgelegt werden.

Sobald die Bank die Geldwäscheprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, wird das Stammkapital auf ein temporäres Konto eingezahlt. Die Bank stellt daraufhin das sogenannte Certificado de Depósito (Einzahlungsbeleg) aus. Dieses Dokument bescheinigt dem Notar die tatsächliche Einbringung des Kapitals und ist im Original beim Notartermin vorzulegen, da es physisch an die Gründungsurkunde angeheftet werden muss.

Der Ablauf des Notartermins und die Überwindung von Sprachbarrieren

Am Tag des Notartermins versammeln sich alle Gesellschafter, Geschäftsführer oder deren bevollmächtigte Vertreter beim ausgewählten Notar auf Mallorca. Im spanischen System liegt das Recht zur Auswahl des Notars grundsätzlich beim Käufer bzw. bei der Partei, welche die Notarkosten trägt. Der Notar nimmt eine strenge Identitätsprüfung vor, gleicht die Reisepässe und NIE-Nummern ab und verifiziert das Bankzertifikat über die Einzahlung des Stammkapitals.

Ein zentraler Akt des Termins ist das vollständige Verlesen der Gründungsurkunde und der Gesellschaftssatzung (Estatutos Sociales) durch den Notar. Er ist gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Parteien die Tragweite der eingegangenen Verpflichtungen, die Haftungsrisiken und die rechtlichen Klauseln vollumfassend verstehen.

Da die Urkunden ausschließlich in spanischer Sprache verfasst sind, schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei unzureichenden Sprachkenntnissen eines Beteiligten ein offizieller Dolmetscher anwesend sein muss. Alternativ kann ein zweisprachiger Rechtsanwalt, der die Vertretung übernimmt, die Übersetzung simultan durchführen und den rechtssicheren Ablauf garantieren. Jedes Missverständnis bei der Definition der Gesellschaftszwecke (Objeto Social) oder der Vertretungsmacht der Geschäftsführer kann im Nachgang zu einer Ablehnung der Eintragung durch das Handelsregister führen.

Kostenstruktur und die zwingenden Schritte nach der Beurkundung

Die finanzielle Kalkulation einer S.L.-Gründung muss neben dem Stammkapital auch die anfallenden Nebenkosten und Steuern berücksichtigen. Die reinen Gebühren des Notars sind in Spanien gesetzlich tarifiert und hängen von der Höhe des Stammkapitals sowie der Komplexität der Satzung ab. Für eine Standardgründung bewegen sich die Notarkosten meist in einem moderaten Rahmen zwischen 400 und 1.000 Euro.

Zusätzlich müssen Gebühren für die Eintragung im Handelsregister (Registro Mercantil) sowie Honorare für den koordinierenden Rechtsanwalt oder eine Verwaltungsagentur (Gestoría) einkalkuliert werden, die in der Regel bei etwa 1 % des Transaktions- bzw. Gründungsvolumens liegen.

Mit dem Verlassen des Notariats ist der Gründungsprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Folgende administrative Schritte müssen unmittelbar eingeleitet werden:

  1. Zahlung der Stempelsteuer (AJD) oder eventueller Gründungsabgaben innerhalb von 30 Werktagen.
  2. Eintragung der Gründungsurkunde beim zuständigen Handelsregister zur Erlangung der vollen Rechtsfähigkeit der S.L..
  3. Beantragung der definitiven Steuernummer (NIF) beim spanischen Finanzamt und die steuerliche Anmeldung der operativen Tätigkeit.

Fazit

Der Notartermin zur Gründung einer S.L. auf Mallorca ist weit mehr als eine formelle Unterschrift; er ist das Nadelöhr der spanischen Bürokratie, an dem finanzielle Transparenz, rechtliche Konformität und strategische Vorsorge aufeinandertreffen. Die S.L. bietet Gründern und Immobilieninvestoren einen hervorragenden Schutz vor den schärfsten Einschnitten des neuen Wohnungsgesetzes. Sie verlangt im Gegenzug jedoch absolute Präzision bei der Einhaltung aller steuerlichen und administrativen Vorschriften.

Um kostspielige Fehler, zeitliche Verzögerungen bei Banken oder die Ablehnung durch das Handelsregister zu vermeiden, ist die Begleitung durch einen unabhängigen, zweisprachigen Rechtsanwalt und Steuerberater dringend anzuraten. Nur eine lückenlose Vorbereitung aller Dokumente – von der NIE-Nummer bis zum Herkunftsnachweis des Stammkapitals – garantiert einen reibungslosen Ablauf und ebnet den Weg für einen erfolgreichen und rechtssicheren Start im mallorquinischen Geschäftsleben.

Häufige Fragen

Kann ich eine S.L. auf Mallorca gründen, ohne persönlich vor Ort zu sein?

Ja, das spanische Recht ermöglicht die Vertretung durch einen Proxy mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht (Poder Notarial). Ein beauftragter Anwalt vor Ort kann in Ihrem Namen alle Schritte von der Beantragung der NIE über die Kontoeröffnung bis hin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar durchführen.

Welche Dokumente muss ich zum Notartermin für die S.L.-Gründung mitbringen?

Sie müssen Ihren gültigen Reisepass im Original, die Bestätigung Ihrer spanischen Steuernummer (NIE) sowie das Original-Bankzertifikat (Certificado de Depósito) über die Einzahlung des Stammkapitals vorlegen. Falls Sie sich vertreten lassen, ist zudem die beglaubigte Vollmacht im Original erforderlich.

Warum is die Eröffnung des Firmenkontos bei spanischen Banken so zeitaufwendig?

Aufgrund der drakonischen nationalen und europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verlangen spanische Banken umfassende Nachweise über die Herkunft Ihrer Mittel. Deutsche Staatsbürger müssen detaillierte Unterlagen wie Steuererklärungen oder Gehaltsabrechnungen vorlegen, deren Überprüfung durch die Compliance-Abteilungen der Banken mehrere Wochen dauern kann.

Wie hoch sind die Notargebühren bei einer Gesellschaftsgründung auf Mallorca?

Die Notarkosten in Spanien sind gesetzlich reguliert und hängen vom eingetragenen Stammkapital der Gesellschaft ab. In der Praxis und bei Standardgründungen mit dem gesetzlichen Mindestkapital liegen die reinen Notargebühren üblicherweise zwischen 400 und 1.000 Euro.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn die S.L. als Vermieter auftritt?

Tritt eine S.L. als Vermieter einer Wohnung zum dauerhaften Aufenthalt auf, verlängert sich die gesetzliche Mindestlaufzeit des Mietvertrags auf sieben Jahre (statt fünf Jahre bei privaten Vermietern). Zudem schreibt das spanische Gesetz zwingend vor, dass die Maklergebühren bei der Vermittlung von Wohnraum in diesem Fall vollständig vom Vermieter (der S.L.) getragen werden müssen.

Steve Baka

Über den Autor

Steve Baka

Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.

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