Stand: 09.02.2026

Familienangehörige von EU/EWR/Schweiz-Bürgern
Zielgruppe: Familienangehörige von EU/EWR/Schweiz-Staatsangehörigen.
Familienangehörige von EU/EWR/Schweiz-Bürgern
Zielgruppe: Familienangehörige von EU/EWR/Schweiz-Staatsangehörigen.
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Kurz zusammengefasst
Familienangehörige von EU/EWR/Schweiz-Bürgern sind Drittstaatsangehörige, die aufgrund der Familienbindung unter das EU-Freizügigkeitsrecht fallen können. Sie können ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht erhalten, wobei Verfahren wie Residencia, EX-19 und TIE relevant sind und ein Nachweis der Familienbeziehung erforderlich ist.
Die wichtigsten Punkte
- Abgeleitetes Aufenthaltsrecht: Familienangehörige können ein Aufenthaltsrecht durch ihre Beziehung zu einem EU/EWR/Schweiz-Bürger erhalten.
- Wichtige Dokumente: Reisepass, Heirats- oder Geburtsurkunde und Nachweis der familiären Bindung sind erforderlich.
- Verfahren: Die Beantragung der Residencia und TIE sind wichtige Schritte für den Aufenthalt.
- Anmeldung in Mallorca: Innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft ist eine Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde notwendig.
- Rechtliche Beratung: Im Falle des Verlusts des Familienangehörigen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Häufige Fragen
Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind
Wir (Steve Baka, Familie mit drei Kindern) sind 2023 nach Artà gezogen und haben alles selbst organisiert: NIE, Empadronamiento, Residencia, Schul- und Sprachkurs-Anmeldung, Krankenversicherung und Arztsuche, Gestoría, Gewerbeanmeldung, Homologación. Aus dieser Praxis kennen wir die Stolpersteine und zeigen, was real funktioniert.
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