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Kurz zusammengefasst
Das S1-Formular (ehemals E121) ist die offizielle Anspruchsbescheinigung für deutsche Rentner, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen. Es bescheinigt, dass Ihr Anspruch auf Gesundheitsleistungen im Wohnsitzland zu Lasten des deutschen Systems besteht. Beantragt wird es bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, idealerweise vor der Ausreise. Nach Registrierung beim spanischen INSS ([[seguridad-social]]) erhalten Sie Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem und die Tarjeta Sanitaria.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragung in Deutschland: Das S1 bei Ihrer deutschen Krankenkasse (bzw. Pflegekasse) beantragen – am besten vor der Ausreise.
- Registrierung in Spanien: S1 beim INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) registrieren; Voraussetzung sind in der Regel [[nie-nummer]] und [[residencia]].
- Tarjeta Sanitaria: Mit dem INSS-Bescheid im lokalen Centro de Salud die spanische Gesundheitskarte beantragen.
- Keine doppelten Beiträge: Sie bleiben Mitglied der deutschen Kasse; Spanien erhebt keine zusätzlichen KV-Beiträge.
- Ausführlicher Guide: Alle Schritte, Fristen, Unterlagen und FAQs im Detail: Ratgeber Formular S1 (E121): Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner in Spanien.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich das S1-Formular?
Bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (bzw. Pflegekasse), idealerweise vor der Ausreise. Geben Sie den dauerhaften Wohnsitzwechsel nach Spanien an.
Wo muss ich das S1 in Spanien registrieren?
Beim Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS). Sie benötigen in der Regel [[nie-nummer]] und [[residencia]]. Entweder persönlich mit Cita Previa in einem CAISS-Zentrum oder online. Danach mit dem Bescheid im Centro de Salud die Tarjeta Sanitaria beantragen.
Was ist das S1-Formular (E121)?
Das S1-Formular ist eine Bescheinigung im Rahmen der EU-Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Es bestätigt, dass Sie als Bezieher einer deutschen Rente (oder als mitversicherter Angehöriger) in Ihrem neuen Wohnsitzland Spanien Anspruch auf Gesundheitsleistungen haben – abgerechnet zu Lasten des deutschen Systems. Deutschland bleibt damit „zahlender Staat“, Spanien ist „leistender Staat“. Ohne S1 müssten Rentner ohne spanisches Arbeitseinkommen entweder das kostenpflichtige Convenio Especial abschließen oder sich privat versichern.
Wer braucht das S1?
- Rentner mit Wohnsitz in Spanien, die eine deutsche Rente beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind.
- Mitversicherte Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder), sofern sie keinen eigenen vorrangigen Anspruch in Spanien haben.
Rentner, die in Deutschland privat krankenversichert sind, erhalten kein S1; für die Residencia müssen sie ihren Versicherungsschutz anders nachweisen (z. B. private Krankenversicherung Spanien ohne Selbstbeteiligung).
Wo wird das S1 beantragt?
Bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (bzw. der für Sie zuständigen Pflegekasse). Geben Sie den dauerhaften Wohnsitzwechsel nach Spanien an. Das S1 wird in der Regel in zweifacher Ausfertigung zugestellt. Bewahren Sie die Originale sicher auf – spanische Behörden akzeptieren oft keine Kopien.
Offizielle Informationen und Antrag: GKV-Spitzenverband – S1
Nächste Schritte in Spanien
- [[nie-nummer]] und [[residencia]] besorgen – sie sind in der Regel Voraussetzung für die INSS-Registrierung.
- S1 beim INSS registrieren (persönlich mit Cita Previa in einem CAISS-Zentrum oder online). Das INSS stellt das „Documento acreditativo del derecho a la asistencia sanitaria“ aus (Bearbeitung oft bis 30 Tage).
- Tarjeta Sanitaria beantragen: Mit dem INSS-Bescheid und [[empadronamiento]] im zuständigen Centro de Salud anmelden – auf den Balearen erhalten Sie die Tarjeta Sanitaria.
EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) für Reisen innerhalb der EU müssen Sie weiterhin bei Ihrer deutschen Krankenkasse beantragen – nicht bei spanischen Behörden.
Ausführlicher Ratgeber: Alle Schritte, Fristen, Fallstricke, Unterlagen-Checkliste, Gatekeeper-System, private Zusatzversicherung und Pflegeversicherung im Detail finden Sie in unserem Guide Ratgeber Formular S1 (E121): Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner in Spanien.
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