Kurz zusammengefasst
Der Real Decreto 240/2007 regelt die Einreise und den Aufenthalt von Bürgern der EU, des EWR und der Schweiz sowie ihrer Familienangehörigen in Spanien. Er legt die Bedingungen fest, unter denen diese Personen in Spanien leben und arbeiten dürfen.
Die wichtigsten Punkte
- Einreise und Aufenthalt: Der Real Decreto 240/2007 regelt die Einreise und den Aufenthalt von Bürgern der EU, des EWR und der Schweiz sowie ihrer Familienangehörigen in Spanien.
- Lebens- und Arbeitsbedingungen: Die Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen diese Personen in Spanien leben und arbeiten dürfen.
Häufige Fragen
Welche Dokumente sind für die Einreise nach Spanien erforderlich?
EU/EWR/Schweiz-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Familienangehörige aus Drittstaaten benötigen zusätzlich ein Visum, falls erforderlich.
Wie lange darf man ohne Anmeldung in Spanien bleiben?
EU/EWR/Schweiz-Bürger können sich bis zu drei Monate ohne Anmeldung in Spanien aufhalten. Danach ist eine Registrierung erforderlich.
Welche Rechte haben Familienangehörige von EU-Bürgern?
Familienangehörige haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt, sofern sie den EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen. Sie müssen jedoch bestimmte Nachweise erbringen.
Was passiert, wenn man die Aufenthaltsbedingungen nicht erfüllt?
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen kann eine Ausweisung drohen. Es ist wichtig, alle Anforderungen des Real Decreto 240/2007 zu erfüllen.
Gibt es besondere Regelungen für Studierende?
Ja, Studierende aus der EU/EWR/Schweiz haben das Recht, in Spanien zu studieren, müssen jedoch ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung nachweisen.
Grenzen & Hinweise {#grenzen-hinweise}
Angaben können sich ändern (Behördenpraxis, Formulare, Fristen). Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Prüfe kritische Schritte immer an der aktuellen Primärquelle und im Einzelfall mit einer zugelassenen Fachperson.

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.
Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.
Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind
Wir (Steve Baka, Familie mit drei Kindern) sind 2023 nach Artà gezogen und haben alles selbst organisiert: NIE, Empadronamiento, Residencia, Schul- und Sprachkurs-Anmeldung, Krankenversicherung und Arztsuche, Gestoría, Gewerbeanmeldung, Homologación. Aus dieser Praxis kennen wir die Stolpersteine und zeigen, was real funktioniert.
Offizieller Verordnungstext: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-4184

Über den Autor
Steve Baka
Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.




