Stand: 09.02.2026

Steuerliche Ansässigkeit

183-Tage-Regel, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Die 183-Tage-Regel legt fest: Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, wird dort steuerlich ansässig. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert doppelte Besteuerung.

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