Stand: 09.02.2026
Steuerliche Ansässigkeit
183-Tage-Regel, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Die 183-Tage-Regel legt fest: Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, wird dort steuerlich ansässig. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert doppelte Besteuerung.
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Zentrale Identifikations- und Steuernummer für Ausländer in Spanien – Voraussetzung für Immobilien, Bank, Verträge und viele Behördengänge.

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Steuerliche Ansässigkeit nach 183 Tagen