Bestätigt durch das Wohnungseigentumsgesetz: Wenn ein Nachbar den in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen nicht zustimmt, können die Eigentümer auf Artikel 18 zurückgreifen.
Artikel 18 des Gesetzes über das Wohnungseigentum (LPH) garantiert das Recht eines jeden Eigentümers, Entscheidungen, die in der Eigentümerversammlung getroffen wurden und die er für illegal oder nachteilig hält, anzufechten. Dieses rechtliche Instrument, das im spanischen Rechtssystem gültig ist, e
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