Die Justiz setzt die Norm: Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro für Unternehmen, die den 12-stündigen Ruhezeitraum zwischen den Arbeitsschichten ihrer Mitarbeiter nicht einhalten.
Die Unternehmen, die die Mindestruhezeit von 12 Stunden zwischen Arbeitsschichten nicht einhalten, sehen sich mit Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro konfrontiert, wie es das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen im sozialen Bereich festlegt. Diese Regelung stärkt den Schutz der Arbeitsrecht
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