Stand: 09.02.2026

Modelo 720

Das Modelo 720 ist die spanische Informationserklärung über Auslandsvermögen. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und mehr als 50.000€ im Ausland hat, muss dies bis 31. März melden.

Kurz zusammengefasst

Das Modelo 720 ist eine Informationspflicht für in Spanien Steueransässige über ihr Auslandsvermögen ab 50.000€ pro Kategorie. Frist: 31. März jedes Jahres. Nach dem EuGH-Urteil 2022 wurden die drakonischen Strafen abgeschafft – die Meldepflicht besteht aber weiterhin.

Die wichtigsten Punkte

  • Wer: Alle steuerlich in Spanien Ansässigen (183+ Tage/Jahr)
  • Was: Konten, Wertpapiere und Immobilien im Ausland
  • Schwelle: 50.000€ pro Kategorie (nicht gesamt!)
  • Frist: 31. März für das Vorjahr
  • EuGH 2022: Alte Strafen (150% Nachversteuerung) abgeschafft
  • Aktuelle Strafen: Normale Bußgelder (100-200€ bei verspäteter Abgabe)
  • Folgemeldung: Nur bei Wertsteigerung > 20.000€

Häufige Fragen

Was ist das Modelo 720?

Das Modelo 720 wurde 2013 in Spanien eingeführt, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Es ist eine reine Informationserklärung – Sie zahlen keine zusätzlichen Steuern, sondern melden nur, was Sie im Ausland besitzen.

Wichtig: Das Modelo 720 ersetzt nicht die Steuererklärung (IRPF)! Es ist eine zusätzliche Informationspflicht.

Wer muss das Modelo 720 abgeben?

Sie müssen das Modelo 720 einreichen, wenn Sie:

  1. ✅ In Spanien steuerlich ansässig sind (183+ Tage/Jahr oder wirtschaftlicher Mittelpunkt)
  2. ✅ In mindestens einer Kategorie mehr als 50.000€ im Ausland haben

Die drei Vermögenskategorien

KategorieBeispieleSchwellenwert
1. KontenGirokonten, Sparkonten, Festgeld> 50.000€
2. WertpapiereAktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Lebensversicherungen> 50.000€
3. ImmobilienGrundstücke, Häuser, Wohnungen> 50.000€

Beispiel: Sie haben 80.000€ auf deutschen Bankkonten und 30.000€ in einem ETF-Depot. → Sie müssen nur Kategorie 1 (Konten) melden, da nur diese über 50.000€ liegt.

EuGH-Urteil 2022: Was hat sich geändert?

Im Januar 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof die ursprünglichen Strafbestimmungen für unverhältnismäßig und EU-rechtswidrig:

Alte Regelung (bis 2022):

  • ❌ 150% Strafsteuer auf nicht gemeldetes Vermögen
  • ❌ 5.000€ Strafe pro fehlendem Datensatz
  • ❌ Keine Verjährung

Neue Regelung (seit 2022):

  • ✅ Normale Bußgelder bei verspäteter Abgabe (100-200€)
  • ✅ Keine rückwirkende Besteuerung mehr
  • ✅ Reguläre Verjährungsfristen gelten

Fazit: Die Meldepflicht besteht weiterhin, aber die Konsequenzen bei Versäumnissen sind deutlich milder.

Fristen und Prozess

Erstmalige Meldung

  • Frist: 31. März des Folgejahres
  • Beispiel: Vermögen am 31.12.2025 → Meldung bis 31.03.2026

Folgemeldungen

Sie müssen nur erneut melden, wenn:

  • Eine Kategorie um mehr als 20.000€ gestiegen ist
  • Sie eine neue Kategorie überschreiten (vorher unter 50.000€, jetzt darüber)

Beispiel: 2025 gemeldet: 80.000€ auf Konten. 2026: 95.000€ auf Konten. → Steigerung nur 15.000€ → Keine neue Meldung nötig

Was muss ich genau melden?

Kategorie 1: Bankkonten

  • Kontonummer (IBAN)
  • Name der Bank
  • Land
  • Saldo am 31. Dezember
  • Durchschnittlicher Saldo im letzten Quartal

Kategorie 2: Wertpapiere

  • Art des Wertpapiers
  • ISIN oder Bezeichnung
  • Name des Verwahrers/Brokers
  • Land
  • Wert am 31. Dezember

Kategorie 3: Immobilien

  • Adresse
  • Katasterdaten (wenn verfügbar)
  • Anschaffungsdatum und -preis
  • Aktueller Wert
  • Anteil (bei Miteigentum)

Praktische Tipps

1. Dokumentation vorbereiten

Sammeln Sie rechtzeitig:

  • Kontoauszüge zum 31.12.
  • Depotauszüge zum 31.12.
  • Grundbuchauszüge für Immobilien

2. Gestoría beauftragen

Das Modelo 720 ist komplex. Eine Gestoría kostet ca. 150-300€ und verhindert Fehler.

3. Frühzeitig abgeben

Warten Sie nicht bis zum 31. März. Das Finanzamt-Portal ist oft überlastet.

4. Wertermittlung dokumentieren

Bewahren Sie Nachweise auf, wie Sie die Werte ermittelt haben (Kontoauszüge, Bewertungen).

Schritt-für-Schritt: Modelo 720 einreichen

  1. Digitales Zertifikat beschaffen (Certificado Digital oder Cl@ve)
  2. Auf sede.agenciatributaria.gob.es einloggen
  3. Modelo 720 auswählen
  4. Vermögenskategorien ausfüllen
  5. Prüfen und absenden
  6. Bestätigung speichern
Steve Baka und Dani an der Cala Mesquida auf Mallorca

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Wir haben es selbst durchgemacht

Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.

Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es ist ein Marathon aus Behördengängen, Formularen, Anmeldungen und bürokratischen Hürden – und wir haben alles selbst organisiert, ohne externe Unterstützung.

Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.

Als jemand, der das Modelo 720 mehrfach eingereicht hat: Unterschätzen Sie den Aufwand nicht. Die erste Meldung ist am aufwändigsten, weil Sie alle Daten zusammentragen müssen.

Mein Tipp: Legen Sie sich einen Ordner an mit allen Kontoauszügen und Depotberichten zum 31.12. Das macht die Folgejahre viel einfacher.

Wichtig: Auch wenn die Strafen seit 2022 milder sind – reichen Sie trotzdem fristgerecht ein. Die spanische Steuerbehörde tauscht Daten mit Deutschland aus (CRS) und weiß, was Sie im Ausland haben.

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