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Kurz zusammengefasst
Das Modelo 720 ist eine Informationspflicht für in Spanien Steueransässige über ihr Auslandsvermögen ab 50.000€ pro Kategorie. Frist: 31. März jedes Jahres. Nach dem EuGH-Urteil 2022 wurden die drakonischen Strafen abgeschafft – die Meldepflicht besteht aber weiterhin.
Die wichtigsten Punkte
- Wer: Alle steuerlich in Spanien Ansässigen (183+ Tage/Jahr)
- Was: Konten, Wertpapiere und Immobilien im Ausland
- Schwelle: 50.000€ pro Kategorie (nicht gesamt!)
- Frist: 31. März für das Vorjahr
- EuGH 2022: Alte Strafen (150% Nachversteuerung) abgeschafft
- Aktuelle Strafen: Normale Bußgelder (100-200€ bei verspäteter Abgabe)
- Folgemeldung: Nur bei Wertsteigerung > 20.000€
Häufige Fragen
Muss ich deutsches Vermögen melden, obwohl ich in Spanien lebe?
Ja, genau dafür ist das Modelo 720 gedacht: Auslandsvermögen von in Spanien Steueransässigen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Seit 2022: Normale Bußgelder von 100-200€ bei verspäteter Abgabe. Keine drakonischen Strafen mehr.
Zählt meine deutsche Rente als Vermögen?
Nein, laufende Rentenzahlungen sind Einkommen (IRPF), kein Vermögen (Modelo 720). Aber: Eine kapitalgedeckte Lebensversicherung oder Riester-Vertrag kann als Wertpapier zählen.
Muss ich jedes Jahr melden?
Nur bei der Erstmeldung und wenn eine Kategorie um mehr als 20.000€ steigt.
Kann ich das Modelo 720 selbst einreichen?
Ja, über die Website der Agencia Tributaria. Für die Erstmeldung empfehle ich aber eine Gestoría.
Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine Informationsmeldung, die seit 2013 in Spanien gilt, um ausländische Vermögenswerte zu deklarieren und Steuerhinterziehung zu verhindern. Es ersetzt nicht die reguläre Steuererklärung (IRPF), sondern dient lediglich der Transparenz über im Ausland gehaltene Vermögenswerte.
Das Modelo 720 wurde 2013 in Spanien eingeführt, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Es ist eine reine Informationserklärung – Sie zahlen keine zusätzlichen Steuern, sondern melden nur, was Sie im Ausland besitzen.
Wichtig: Das Modelo 720 ersetzt nicht die Steuererklärung (IRPF)! Es ist eine zusätzliche Informationspflicht.
Wer muss das Modelo 720 abgeben?
Das Modelo 720 muss von Personen abgegeben werden, die in Spanien steuerlich ansässig sind und in mindestens einer der drei Vermögenskategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien) mehr als 50.000 Euro im Ausland besitzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beträge in einer oder mehreren Kategorien liegen.
Sie müssen das Modelo 720 einreichen, wenn Sie:
- ✅ In Spanien steuerlich ansässig sind (183+ Tage/Jahr oder wirtschaftlicher Mittelpunkt)
- ✅ In mindestens einer Kategorie mehr als 50.000€ im Ausland haben
Die drei Vermögenskategorien
| Kategorie | Beispiele | Schwellenwert |
|---|---|---|
| 1. Konten | Girokonten, Sparkonten, Festgeld | > 50.000€ |
| 2. Wertpapiere | Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Lebensversicherungen | > 50.000€ |
| 3. Immobilien | Grundstücke, Häuser, Wohnungen | > 50.000€ |
Beispiel: Sie haben 80.000€ auf deutschen Bankkonten und 30.000€ in einem ETF-Depot. → Sie müssen nur Kategorie 1 (Konten) melden, da nur diese über 50.000€ liegt.
EuGH-Urteil 2022: Was hat sich geändert?
Seit dem EuGH-Urteil 2022 gelten mildere Konsequenzen für nicht gemeldetes Vermögen. Anstelle von hohen Strafsteuern und dauerhafter Verjährung gibt es nun reguläre Bußgelder von 100 bis 200 Euro und keine rückwirkende Besteuerung mehr. Die Meldepflicht bleibt jedoch bestehen.
Im Januar 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof die ursprünglichen Strafbestimmungen für unverhältnismäßig und EU-rechtswidrig:
Alte Regelung (bis 2022):
- ❌ 150% Strafsteuer auf nicht gemeldetes Vermögen
- ❌ 5.000€ Strafe pro fehlendem Datensatz
- ❌ Keine Verjährung
Neue Regelung (seit 2022):
- ✅ Normale Bußgelder bei verspäteter Abgabe (100-200€)
- ✅ Keine rückwirkende Besteuerung mehr
- ✅ Reguläre Verjährungsfristen gelten
Fazit: Die Meldepflicht besteht weiterhin, aber die Konsequenzen bei Versäumnissen sind deutlich milder.
Fristen und Prozess
Die Frist für die erstmalige Meldung von Vermögen endet am 31. März des Folgejahres. Folgemeldungen sind nur erforderlich, wenn eine Kategorie um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist oder eine neue Kategorie überschritten wird.
Erstmalige Meldung
- Frist: 31. März des Folgejahres
- Beispiel: Vermögen am 31.12.2025 → Meldung bis 31.03.2026
Folgemeldungen
Sie müssen nur erneut melden, wenn:
- Eine Kategorie um mehr als 20.000€ gestiegen ist
- Sie eine neue Kategorie überschreiten (vorher unter 50.000€, jetzt darüber)
Beispiel: 2025 gemeldet: 80.000€ auf Konten. 2026: 95.000€ auf Konten. → Steigerung nur 15.000€ → Keine neue Meldung nötig
Was muss ich genau melden?
Sie müssen Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien melden. Dazu gehören spezifische Informationen wie Kontonummer und Saldo für Bankkonten, Art und Wert von Wertpapieren sowie Details zu Immobilien wie Adresse, Anschaffungsdatum und aktueller Wert. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Daten vollständig anzugeben.
Kategorie 1: Bankkonten
- Kontonummer (IBAN)
- Name der Bank
- Land
- Saldo am 31. Dezember
- Durchschnittlicher Saldo im letzten Quartal
Kategorie 2: Wertpapiere
- Art des Wertpapiers
- ISIN oder Bezeichnung
- Name des Verwahrers/Brokers
- Land
- Wert am 31. Dezember
Kategorie 3: Immobilien
- Adresse
- Katasterdaten (wenn verfügbar)
- Anschaffungsdatum und -preis
- Aktueller Wert
- Anteil (bei Miteigentum)
Praktische Tipps
Um steuerliche Angelegenheiten in Spanien effizient zu regeln, sollten Sie frühzeitig alle notwendigen Dokumente wie Konto- und Grundbuchauszüge sammeln. Beauftragen Sie eine Gestoría zur Unterstützung beim komplexen Modelo 720 und reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
1. Dokumentation vorbereiten
Sammeln Sie rechtzeitig:
- Kontoauszüge zum 31.12.
- Depotauszüge zum 31.12.
- Grundbuchauszüge für Immobilien
2. Gestoría beauftragen
Das Modelo 720 ist komplex. Eine Gestoría kostet ca. 150-300€ und verhindert Fehler.
3. Frühzeitig abgeben
Warten Sie nicht bis zum 31. März. Das Finanzamt-Portal ist oft überlastet.
4. Wertermittlung dokumentieren
Bewahren Sie Nachweise auf, wie Sie die Werte ermittelt haben (Kontoauszüge, Bewertungen).
Schritt-für-Schritt: Modelo 720 einreichen
Um das Modelo 720 einzureichen, benötigen Sie zunächst ein digitales Zertifikat. Loggen Sie sich dann auf der Website der spanischen Steuerbehörde ein, wählen Sie das Formular aus, füllen die Vermögenskategorien aus und senden es ab. Vergessen Sie nicht, die Bestätigung zu speichern.
- Digitales Zertifikat beschaffen (Certificado Digital oder Cl@ve)
- Auf sede.agenciatributaria.gob.es einloggen
- Modelo 720 auswählen
- Vermögenskategorien ausfüllen
- Prüfen und absenden
- Bestätigung speichern

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.
Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.
Als jemand, der das Modelo 720 mehrfach eingereicht hat: Unterschätzen Sie den Aufwand nicht. Die erste Meldung ist am aufwändigsten, weil Sie alle Daten zusammentragen müssen.
Mein Tipp: Legen Sie sich einen Ordner an mit allen Kontoauszügen und Depotberichten zum 31.12. Das macht die Folgejahre viel einfacher.
Wichtig: Auch wenn die Strafen seit 2022 milder sind – reichen Sie trotzdem fristgerecht ein. Die spanische Steuerbehörde tauscht Daten mit Deutschland aus (CRS) und weiß, was Sie im Ausland haben.





