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title: "Erbrecht & Testament für Deutsche auf Mallorca"
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updated: 2026-07-15
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# Erbrecht & Testament für Deutsche auf Mallorca

Erbrecht für Deutsche auf Mallorca: EU-Erbrechtsverordnung, Rechtswahl im Testament, balearisches Foralrecht, spanisches Notartestament und Erbschaftsannahme.

### Kurz zusammengefasst

Seit der **EU-Erbrechtsverordnung 650/2012** gilt im Erbfall das Recht des Staates des **letzten gewöhnlichen Aufenthalts** — für Mallorca-Residenten also balearisches Foralrecht mit Pflichtteil (legítima). Wer deutsches Erbrecht will, muss das **ausdrücklich per Rechtswahl im Testament** festlegen. Ein spanisches Notartestament (testamento abierto, ca. 50–80 €) beschleunigt die Abwicklung erheblich und wird zentral registriert.

### Die wichtigsten Punkte

- **Grundregel**: Der letzte gewöhnliche Aufenthalt bestimmt das Erbrecht — Mallorca-Residenten erben nach balearischem Recht, außer sie wählen per Testament deutsches Recht.
- **Rechtswahl**: Die Wahl deutschen Rechts muss ausdrücklich im Testament stehen — der wichtigste Hebel für deutsche Residenten.
- **Balearisches Foralrecht**: Die Compilación kennt eine eigene legítima (Pflichtteil), die vom deutschen Recht abweicht.
- **Spanisches Testament**: Testamento abierto vor Notar für ca. 50–80 € (Stand 2026, prüfen), automatisch zentral registriert.
- **Deutsches Testament**: Bleibt gültig — ein zusätzliches spanisches beschleunigt die Abwicklung vor Ort enorm.
- **Frist**: Erbschaftsteuer binnen 6 Monaten erklären (Verlängerung möglich); Erben brauchen eine [NIE](/wissen/konzepte/nie-nummer).
- **Balearen-Vorteil**: Für Ehegatten, Kinder und Eltern (Gruppe I/II) ist die Erbschaftsteuer seit Juli 2023 faktisch abgeschafft (100 % Bonifikation) — Details unter [Erbschaftsteuer](/wissen/steuern/erbschaftsteuer).

### Expertise & Erfahrung

**Aus unserer Praxis auf Mallorca**

Wir (Steve Baka, Familie, seit 2023 auf Mallorca) haben uns nach dem Umzug selbst mit Rechtswahl und spanischem Testament auseinandergesetzt — und gelernt, dass der Termin beim Notar deutlich weniger aufwendig ist als befürchtet. Unser Rat: nicht aufschieben; wer mit Immobilie auf Mallorca lebt, regelt Testament und Rechtswahl am besten im ersten Jahr.

## Die EU-Erbrechtsverordnung: welches Recht gilt für Sie?

### Kurzantwort

Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 knüpft das Erbrecht an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt — nicht an die Staatsangehörigkeit. Wer dauerhaft auf Mallorca lebt, wird nach balearischem Recht beerbt, sofern keine ausdrückliche Rechtswahl vorliegt.

Das überrascht viele Deutsche: Der deutsche Pass schützt nicht vor spanischem Erbrecht. Maßgeblich ist der **gewöhnliche Aufenthalt** — der Lebensmittelpunkt ([Residencia](/wissen/konzepte/residencia), [Empadronamiento](/wissen/konzepte/empadronamiento) und die [183-Tage-Regel](/wissen/konzepte/183-tage-regel) sind starke Indizien).

Die Verordnung regelt EU-weit einheitlich, welches nationale Erbrecht gilt und welche Gerichte zuständig sind. Für die **Erbschaftsteuer** gilt sie ausdrücklich nicht — die folgt eigenen Regeln (siehe [Erbschaftsteuer auf den Balearen](/wissen/steuern/erbschaftsteuer)).

## Rechtswahl: deutsches Erbrecht per Testament sichern

### Kurzantwort

Nach Art. 22 EU-ErbVO können Sie das Erbrecht Ihres Heimatstaates wählen — die Wahl muss ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag erklärt werden. Ohne diese Klausel gilt für Mallorca-Residenten automatisch balearisches Recht.

Die Rechtswahl ist für deutsche Residenten oft der entscheidende Punkt, weil beide Rechtsordnungen bei Pflichtteilen, Ehegattenstellung und gemeinschaftlichen Testamenten auseinanderliegen. Typische Gründe für deutsches Recht:

- **Berliner Testament**: Das gemeinschaftliche Ehegattentestament kennt das spanische Recht in dieser Form nicht.
- **Pflichtteilsgestaltung**: Deutscher Pflichtteil (Geldanspruch) statt balearischer legítima (Erbteilscharakter).
- **Vertrautheit**: Deutsche Erben und Berater kennen das System.

Wichtig: Die Rechtswahl ändert nichts an der **spanischen Erbschaftsteuer** und den spanischen Formalitäten (Notar, Register, [Grundbuch](/wissen/konzepte/grundbuch-eintrag)).

## Balearisches Foralrecht und die legítima

Mallorca gehört zu den spanischen Regionen mit eigenem Zivilrecht: der **Compilación de Derecho Civil de les Illes Balears**. Ohne Rechtswahl gilt für Residenten dieses Foralrecht — nicht der Código Civil. Kernpunkt ist die **legítima** (Pflichtteil): Kindern steht auf Mallorca grundsätzlich ein Pflichtteil zu (bei bis zu vier Kindern ein Drittel, bei fünf oder mehr die Hälfte — Stand 2026, im Einzelfall anwaltlich prüfen); auch Eltern und Ehegatte haben definierte Rechte. Abweichungen erfordern saubere testamentarische Gestaltung.

## Das spanische Testament: testamento abierto beim Notar

### Kurzantwort

Das testamento abierto wird vor einem spanischen Notar errichtet, kostet meist ca. 50–80 € (Stand 2026, prüfen) und wird automatisch zentral registriert. Es ist der Standard für Residenten und beschleunigt die Nachlassabwicklung erheblich.

Der Ablauf ist unkompliziert: Sie schildern dem Notar (auf Wunsch mit Dolmetscher oder zweisprachig) Ihren letzten Willen; der Notar beurkundet und meldet die Existenz des Testaments an das Zentralregister in Madrid. Der Inhalt bleibt geheim; Erben fragen nach dem Todesfall per **certificado de últimas voluntades** ab, wo das letzte Testament liegt.

| Kriterium | Nur deutsches Testament | Zusätzlich spanisches Testament |
|:---|:---|:---|
| Gültigkeit in Spanien | Ja (mit Übersetzung/Apostille) | Ja, unmittelbar |
| Abwicklungsdauer | Deutlich länger | Deutlich kürzer |
| Kosten Errichtung | Je nach Form | ca. 50–80 € |
| Registrierung | Nein (in Spanien) | Automatisch im Zentralregister |

**Praxis-Tipp**: Beide Testamente aufeinander abstimmen (z. B. spanisches Testament nur fürs Spanien-Vermögen) und Widersprüche vermeiden — sonst hebt das jüngere Testament das ältere versehentlich auf.

## Erbfall: Annahme der Erbschaft und Fristen

### Kurzantwort

Die Erbschaftsannahme (aceptación de herencia) erfolgt in Spanien vor dem Notar — meist gemeinsam mit der Nachlassaufstellung. Für die Erbschaftsteuer gilt eine Frist von 6 Monaten ab Todesfall; innerhalb der ersten 5 Monate kann eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden.

Anders als in Deutschland geht die Erbschaft nicht automatisch über: Die Erben müssen sie **ausdrücklich annehmen** — üblicherweise per notarieller Urkunde (escritura de aceptación y adjudicación de herencia). Benötigt werden u. a.:

- Internationale Sterbeurkunde,
- certificado de últimas voluntades und Testamentskopie,
- [NIE-Nummern](/wissen/konzepte/nie-nummer) aller Erben (auch für Erben in Deutschland!),
- Nachweise zu Immobilien ([Nota Simple](/wissen/konzepte/nota-simple)), Konten und Fahrzeugen,
- ggf. ein **Europäisches Nachlasszeugnis** aus Deutschland.

Erben ohne Spanisch-Kenntnisse arbeiten sinnvollerweise mit [Gestoría](/wissen/konzepte/gestoria) oder Anwalt. Nach der Annahme wird die Immobilie im [Grundbuch](/wissen/konzepte/grundbuch-eintrag) neu eingetragen — beim [Notar](/wissen/konzepte/notar-immobilienkauf) laufen die Fäden zusammen; für die Bewertung zählt der [Referenzwert](/wissen/konzepte/referenzwert-erbschaft-balearen).

## Erbschaftsteuer auf den Balearen: die 100-%-Bonifikation

Seit Juli 2023 ist die Erbschaftsteuer auf den Balearen für die **Gruppen I und II** (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern) durch eine **100-%-Bonifikation faktisch abgeschafft** — die Erklärung muss trotzdem fristgerecht eingereicht werden. Für Geschwister, Nichten und Neffen (Gruppe III) gelten reduzierte Bonifikationen (Stand 2026: 60 % ohne konkurrierende Abkömmlinge, sonst 35 % — tagesaktuell prüfen). Details, Bedingungen (etwa die Referenzwert-Grenze bei Immobilien) und Rechenbeispiele: [Erbschaftsteuer](/wissen/steuern/erbschaftsteuer); für lebzeitige Übertragungen siehe [Schenkungsteuer](/wissen/steuern/schenkungsteuer).

Denken Sie auch an die deutsche Seite: Bei Vermögen oder Erben in Deutschland kann zusätzlich deutsche Erbschaftsteuer anfallen — das [DBA Deutschland–Spanien](/wissen/steuern/dba-deutschland-spanien) regelt die Einkommensteuer, nicht die Erbschaftsteuer; hier hilft nur individuelle Beratung.

## Checkliste für deutsche Residenten

1. **Rechtswahl klären**: Deutsches oder balearisches Erbrecht — mit Fachberater entscheiden.
2. **Spanisches Testament errichten**: Testamento abierto beim Notar, abgestimmt auf das deutsche Testament.
3. **Dokumente ordnen**: Escritura, Nota Simple, Kontenliste, Versicherungen — auffindbar für die Familie.
4. **Erben vorbereiten**: NIE frühzeitig andenken; Ansprechpartner (Notar, Gestoría, Anwalt) benennen.
5. **Steuer im Blick**: 6-Monats-Frist und Bonifikations-Bedingungen kennen — im [Todesfall](/wissen/konzepte/todesfall-mallorca) wissen Angehörige dann, was zu tun ist.

## Häufige Fragen

### Gilt mein deutsches Testament auf Mallorca?

Ja, es bleibt formal gültig. Ohne Rechtswahl wird es aber nach balearischem Erbrecht ausgelegt, und die Abwicklung dauert wegen Übersetzungen und Apostillen deutlich länger. Ein zusätzliches spanisches Testament löst beide Probleme.

### Was kostet ein spanisches Testament?

Ein testamento abierto beim Notar kostet üblicherweise ca. 50–80 € (Stand 2026, tagesaktuell prüfen) — deutlich weniger als die spätere Mehrarbeit ohne spanisches Testament.

### Kann ich als Mallorca-Resident deutsches Erbrecht wählen?

Ja. Nach Art. 22 EU-ErbVO können Sie das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen — ausdrücklich im Testament. Ohne Rechtswahl gilt balearisches Foralrecht.

### Wie lange haben Erben Zeit für die Erbschaftsteuer?

6 Monate ab Todesfall. In den ersten 5 Monaten kann eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden — die Frist gilt auch, wenn keine Steuer anfällt (100-%-Bonifikation).

### Brauchen Erben in Deutschland eine NIE?

Ja. Jeder Erbe spanischen Vermögens braucht eine NIE für Steuererklärung und Grundbucheintragung — auch ohne jemals nach Spanien zu ziehen.

### Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Ein EU-weit anerkannter Erbnachweis vom Nachlassgericht. Es erleichtert die grenzüberschreitende Abwicklung, ersetzt aber nicht die spanischen Formalitäten wie die notarielle Erbschaftsannahme.

## Quellen

- [Europäisches Justizportal (EU-Erbrechtsverordnung)](https://e-justice.europa.eu/) — primary
- [Consejo General del Notariado](https://www.notariado.org/) — primary
- [Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)](https://www.atib.es/) — secondary
