Stand: 09.02.2026

Wegzugsbesteuerung Deutschland

Die Wegzugsbesteuerung besteuert unrealisierte Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen beim Wegzug aus Deutschland. Wichtig für Auswanderer mit GmbH-Anteilen oder Aktienpaketen.

Kurz zusammengefasst

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Gewinne aus Kapitalgesellschafts-Anteilen (z.B. GmbH), wenn Sie Deutschland verlassen. Betroffen sind Personen mit mindestens 1% Beteiligung, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren. Bei Umzug in die EU/EWR ist eine zinslose Stundung möglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Wer: Anteilseigner mit ≥1% an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Was: Fiktiver Verkauf zum Marktwert beim Wegzug
  • Wann: Bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
  • Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45%)
  • EU-Vorteil: Zinslose Stundung bei Umzug innerhalb EU/EWR (inkl. Spanien!)
  • ETFs/Aktien: Normalerweise NICHT betroffen (unter 1% Beteiligung)
  • Planung: Frühzeitig mit Steuerberater besprechen!

Häufige Fragen

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung verhindert, dass Deutschland Steuersubstrat verliert, wenn vermögende Unternehmer ins Ausland ziehen.

Das Prinzip

Bei Wegzug wird so getan, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile fiktiv verkauft – zum aktuellen Marktwert. Der Gewinn (Marktwert minus Anschaffungskosten) wird versteuert.

Beispiel:

  • GmbH-Anteile gekauft für: 25.000€
  • Marktwert beim Wegzug: 500.000€
  • Fiktiver Gewinn: 475.000€
  • Steuer (ca. 45%): ~214.000€

Wer ist betroffen?

Die drei Voraussetzungen

Sie sind betroffen, wenn alle drei zutreffen:

VoraussetzungDetails
1. Beteiligung ≥1%An einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.)
2. 7 von 12 Jahren in DEUnbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren
3. Wegzug aus DeutschlandAufgabe des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts

Typische Betroffene

  • ✅ GmbH-Gesellschafter (Gründer, Mitinhaber)
  • ✅ AG-Aktionäre mit ≥1% Beteiligung
  • ✅ Erben von Unternehmensanteilen
  • ✅ Business Angels mit großen Beteiligungen

NICHT betroffen (normalerweise)

  • ❌ ETF-Anleger (Beteiligung <1%)
  • ❌ Kleinaktionäre (unter 1% an einer AG)
  • ❌ Immobilienbesitzer (andere Regelungen)
  • ❌ Personen mit <7 Jahren Steuerpflicht in DE

Die EU/EWR-Sonderregelung

Gute Nachricht für Mallorca-Auswanderer!

Bei Umzug innerhalb der EU oder des EWR (also auch Spanien) gibt es erhebliche Vorteile:

ZiellandRegelung
EU/EWR (z.B. Spanien)Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf
Drittstaaten (z.B. Schweiz)Sofortige Besteuerung oder 7-Jahres-Ratenzahlung

Was bedeutet "zinslose Stundung"?

  • Die Steuer wird festgesetzt, aber nicht eingezogen
  • Sie zahlen erst, wenn Sie die Anteile tatsächlich verkaufen
  • Oder wenn Sie aus der EU/EWR wegziehen
  • Keine Zinsen auf den gestundeten Betrag

Voraussetzungen für die Stundung

  1. Umzug in EU/EWR-Staat
  2. Antrag beim Finanzamt vor dem Wegzug
  3. Jährliche Meldung ans Finanzamt (Bestätigung, dass Anteile noch gehalten werden)
  4. Sicherheitsleistung kann verlangt werden

Berechnung der Wegzugssteuer

Schritt für Schritt

  1. Marktwert ermitteln (Gutachten oder vereinfachtes Verfahren)
  2. Anschaffungskosten abziehen
  3. Gewinn mit Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig bei Anteilen im Privatvermögen)
  4. Persönlichen Steuersatz anwenden

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Marktwert der GmbH-Anteile1.000.000€
Anschaffungskosten100.000€
Wertsteigerung900.000€
Steuerpflichtiger Anteil (60%)540.000€
Einkommensteuer (~42%)~226.800€
+ Soli (5,5%)~12.500€
Gesamt (gestundet bei EU-Umzug)~239.300€

Strategien zur Optimierung

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

StrategieBeschreibungVorteil
Frühzeitig umziehenVor großem WertzuwachsGeringere Bemessungsgrundlage
EU-Stundung nutzenUmzug nach Spanien statt SchweizKeine sofortige Zahlung
Anteile vorher verkaufenRealisation vor WegzugEventuell günstigerer Steuersatz
Beteiligung unter 1% senkenAnteile an FamilienmitgliederAus Anwendungsbereich fallen
7-Jahres-Frist beachtenWenn <7 Jahre in DEKeine Wegzugsbesteuerung

Was Sie NICHT tun sollten

  • ❌ Umzug verschweigen (wird entdeckt)
  • ❌ Falschen Marktwert angeben
  • ❌ Stundungsantrag vergessen
  • ❌ Jährliche Meldepflicht ignorieren

Praktischer Ablauf

Vor dem Wegzug

  1. Steuerberater konsultieren (spezialisiert auf internationales Steuerrecht)
  2. Beteiligungen inventarisieren
  3. Marktwertgutachten einholen
  4. Stundungsantrag vorbereiten

Beim Wegzug

  1. Finanzamt informieren (Abmeldung)
  2. Stundungsantrag stellen (bei EU-Umzug)
  3. Steuererklärung mit Anlage AUS

Nach dem Wegzug

  1. Jährliche Meldung ans deutsche Finanzamt
  2. Bei Anteilsverkauf: Stundung endet, Steuer wird fällig

Zusammenspiel mit spanischen Steuern

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland und Spanien haben ein DBA, das Doppelbesteuerung vermeidet:

  • Wegzugssteuer: Deutsches Recht
  • Laufende Dividenden: Nach Wegzug → Spanien
  • Tatsächlicher Verkauf: Anrechnung deutscher Wegzugssteuer möglich

In Spanien zu beachten

  • Modelo 720: GmbH-Anteile in Deutschland melden!
  • Vermögenssteuer: Auf Unternehmensbeteiligungen
  • IRPF: Bei tatsächlichem Verkauf
Steve Baka und Dani an der Cala Mesquida auf Mallorca

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Wir haben es selbst durchgemacht

Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.

Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es ist ein Marathon aus Behördengängen, Formularen, Anmeldungen und bürokratischen Hürden – und wir haben alles selbst organisiert, ohne externe Unterstützung.

Was wir uns damals gewünscht hätten: Jemanden an unserer Seite, der uns durch die Bürokratie führt, der weiß, welche Dokumente wirklich gebraucht werden, und der uns die versteckten Fallstricke zeigt, bevor wir in sie hineintappen.

Die Wegzugsbesteuerung ist eines der komplexesten Themen beim Auswandern. Ich habe mehrere Mandanten begleitet, die böse überrascht wurden.

Meine wichtigsten Tipps:

  1. Früh planen: Idealerweise 2-3 Jahre vor dem Umzug
  2. Spezialist beauftragen: Kein normaler Steuerberater, sondern jemand mit internationaler Erfahrung
  3. Stundung nutzen: Bei EU-Umzug unbedingt beantragen
  4. Jährliche Meldung nicht vergessen: Sonst wird Stundung aufgehoben!

Häufiger Fehler: Viele denken, ihre ETFs und Aktien-Depots seien betroffen. Das ist fast nie der Fall – nur bei Beteiligungen über 1% greift § 6 AStG.

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