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Kurz zusammengefasst
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Gewinne aus Kapitalgesellschafts-Anteilen (z.B. GmbH), wenn Sie Deutschland verlassen. Betroffen sind Personen mit mindestens 1% Beteiligung, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren. Bei Umzug in die EU/EWR ist eine zinslose Stundung möglich.
Die wichtigsten Punkte
- Wer: Anteilseigner mit ≥1% an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Was: Fiktiver Verkauf zum Marktwert beim Wegzug
- Wann: Bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
- Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45%)
- EU-Vorteil: Zinslose Stundung bei Umzug innerhalb EU/EWR (inkl. Spanien!)
- ETFs/Aktien: Normalerweise NICHT betroffen (unter 1% Beteiligung)
- Planung: Frühzeitig mit Steuerberater besprechen!
Häufige Fragen
Sind meine ETFs von der Wegzugssteuer betroffen?
Normalerweise nein. ETFs und Publikumsfonds haben typischerweise Millionen von Anlegern – Ihre Beteiligung liegt weit unter 1%.
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren wird die Wegzugssteuer rückwirkend "annulliert". Sie erhalten die gestundete Steuer nie bezahlen müssen.
Muss ich ein Gutachten für den Marktwert erstellen lassen?
Für GmbH-Anteile: Ja, meist wird ein Unternehmensbewertungsgutachten verlangt. Kosten: 2.000-10.000€+.
Kann ich die Anteile an meine Kinder übertragen, um der Steuer zu entgehen?
Vorsicht! Schenkungen können die Wegzugsbesteuerung ebenfalls auslösen. Außerdem gibt es Schenkungssteuer. Unbedingt mit Steuerberater besprechen.
Gilt die Stundung auch bei Umzug nach Spanien?
Ja! Spanien ist EU-Mitglied. Sie können die zinslose Stundung beantragen und zahlen erst beim tatsächlichen Verkauf.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung ist eine Regelung, die bei einem Umzug ins Ausland greift und so behandelt, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile fiktiv verkauft. Der Gewinn, der sich aus der Differenz zwischen Marktwert und Anschaffungskosten ergibt, muss versteuert werden, um Steuerverluste für Deutschland zu vermeiden.
Die Wegzugsbesteuerung verhindert, dass Deutschland Steuersubstrat verliert, wenn vermögende Unternehmer ins Ausland ziehen.
Das Prinzip
Bei Wegzug wird so getan, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile fiktiv verkauft – zum aktuellen Marktwert. Der Gewinn (Marktwert minus Anschaffungskosten) wird versteuert.
Beispiel:
- GmbH-Anteile gekauft für: 25.000€
- Marktwert beim Wegzug: 500.000€
- Fiktiver Gewinn: 475.000€
- Steuer (ca. 45%): ~214.000€
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, in den letzten 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben haben. Dazu zählen GmbH-Gesellschafter, AG-Aktionäre mit entsprechender Beteiligung sowie Erben und Business Angels.
Die drei Voraussetzungen
Sie sind betroffen, wenn alle drei zutreffen:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| 1. Beteiligung ≥1% | An einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) |
| 2. 7 von 12 Jahren in DE | Unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren |
| 3. Wegzug aus Deutschland | Aufgabe des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts |
Typische Betroffene
- ✅ GmbH-Gesellschafter (Gründer, Mitinhaber)
- ✅ AG-Aktionäre mit ≥1% Beteiligung
- ✅ Erben von Unternehmensanteilen
- ✅ Business Angels mit großen Beteiligungen
NICHT betroffen (normalerweise)
- ❌ ETF-Anleger (Beteiligung <1%)
- ❌ Kleinaktionäre (unter 1% an einer AG)
- ❌ Immobilienbesitzer (andere Regelungen)
- ❌ Personen mit <7 Jahren Steuerpflicht in DE
Die EU/EWR-Sonderregelung
Die EU/EWR-Sonderregelung ermöglicht Auswanderern, die innerhalb der EU oder des EWR nach Mallorca ziehen, eine zinslose Stundung der Steuer bis zum tatsächlichen Verkauf ihrer Anteile. Voraussetzung ist ein Antrag beim Finanzamt vor dem Umzug sowie eine jährliche Meldung über den Besitz der Anteile.
Gute Nachricht für Mallorca-Auswanderer!
Bei Umzug innerhalb der EU oder des EWR (also auch Spanien) gibt es erhebliche Vorteile:
| Zielland | Regelung |
|---|---|
| EU/EWR (z.B. Spanien) | Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf |
| Drittstaaten (z.B. Schweiz) | Sofortige Besteuerung oder 7-Jahres-Ratenzahlung |
Was bedeutet "zinslose Stundung"?
- Die Steuer wird festgesetzt, aber nicht eingezogen
- Sie zahlen erst, wenn Sie die Anteile tatsächlich verkaufen
- Oder wenn Sie aus der EU/EWR wegziehen
- Keine Zinsen auf den gestundeten Betrag
Voraussetzungen für die Stundung
- Umzug in EU/EWR-Staat
- Antrag beim Finanzamt vor dem Wegzug
- Jährliche Meldung ans Finanzamt (Bestätigung, dass Anteile noch gehalten werden)
- Sicherheitsleistung kann verlangt werden
Berechnung der Wegzugssteuer
Die Wegzugssteuer wird auf den Gewinn aus der Veräußering von GmbH-Anteilen erhoben. Dieser ergibt sich aus dem Marktwert abzüglich der Anschaffungskosten, wobei 60% des Gewinns steuerpflichtig sind. Der persönliche Steuersatz wird auf diesen Betrag angewendet, was zu einer Gesamtsteuerlast führen kann, die gestundet wird, wenn man in die EU umzieht.
Schritt für Schritt
- Marktwert ermitteln (Gutachten oder vereinfachtes Verfahren)
- Anschaffungskosten abziehen
- Gewinn mit Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig bei Anteilen im Privatvermögen)
- Persönlichen Steuersatz anwenden
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Marktwert der GmbH-Anteile | 1.000.000€ |
| Anschaffungskosten | 100.000€ |
| Wertsteigerung | 900.000€ |
| Steuerpflichtiger Anteil (60%) | 540.000€ |
| Einkommensteuer (~42%) | ~226.800€ |
| + Soli (5,5%) | ~12.500€ |
| Gesamt (gestundet bei EU-Umzug) | ~239.300€ |
Strategien zur Optimierung
Um die steuerlichen Belastungen beim Umzug nach Mallorca zu optimieren, sollten Sie frühzeitig umziehen, die EU-Stundung nutzen und Anteile gegebenenfalls verkaufen. Achten Sie darauf, die 7-Jahres-Frist zu beachten, um eine Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Vermeiden Sie zudem rechtliche Fehler wie das Verschweigen des Umzugs.
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
| Strategie | Beschreibung | Vorteil |
|---|---|---|
| Frühzeitig umziehen | Vor großem Wertzuwachs | Geringere Bemessungsgrundlage |
| EU-Stundung nutzen | Umzug nach Spanien statt Schweiz | Keine sofortige Zahlung |
| Anteile vorher verkaufen | Realisation vor Wegzug | Eventuell günstigerer Steuersatz |
| Beteiligung unter 1% senken | Anteile an Familienmitglieder | Aus Anwendungsbereich fallen |
| 7-Jahres-Frist beachten | Wenn <7 Jahre in DE | Keine Wegzugsbesteuerung |
Was Sie NICHT tun sollten
- ❌ Umzug verschweigen (wird entdeckt)
- ❌ Falschen Marktwert angeben
- ❌ Stundungsantrag vergessen
- ❌ Jährliche Meldepflicht ignorieren
Praktischer Ablauf
Der praktische Ablauf beim Wegzug nach Mallorca umfasst mehrere Schritte: Zunächst sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um steuerliche Aspekte zu klären. Nach der Abmeldung beim Finanzamt sind ein Stundungsantrag und eine Steuererklärung erforderlich. Nach dem Umzug sind jährliche Meldungen an das deutsche Finanzamt notwendig.
Vor dem Wegzug
- Steuerberater konsultieren (spezialisiert auf internationales Steuerrecht)
- Beteiligungen inventarisieren
- Marktwertgutachten einholen
- Stundungsantrag vorbereiten
Beim Wegzug
- Finanzamt informieren (Abmeldung)
- Stundungsantrag stellen (bei EU-Umzug)
- Steuererklärung mit Anlage AUS
Nach dem Wegzug
- Jährliche Meldung ans deutsche Finanzamt
- Bei Anteilsverkauf: Stundung endet, Steuer wird fällig
Zusammenspiel mit spanischen Steuern
Das Zusammenspiel mit spanischen Steuern erfordert besondere Aufmerksamkeit, insbesondere durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Wichtige Aspekte sind die Wegzugssteuer, die Meldung von GmbH-Anteilen über das Modelo 720 und die Vermögenssteuer auf Unternehmensbeteiligungen, die bei einem Verkauf relevant werden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland und Spanien haben ein DBA, das Doppelbesteuerung vermeidet:
- Wegzugssteuer: Deutsches Recht
- Laufende Dividenden: Nach Wegzug → Spanien
- Tatsächlicher Verkauf: Anrechnung deutscher Wegzugssteuer möglich
In Spanien zu beachten
- Modelo 720: GmbH-Anteile in Deutschland melden!
- Vermögenssteuer: Auf Unternehmensbeteiligungen
- IRPF: Bei tatsächlichem Verkauf

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà
Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis
Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert
Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.
Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.
Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.
Die Wegzugsbesteuerung ist eines der komplexesten Themen beim Auswandern. Ich habe mehrere Mandanten begleitet, die böse überrascht wurden.
Meine wichtigsten Tipps:
- Früh planen: Idealerweise 2-3 Jahre vor dem Umzug
- Spezialist beauftragen: Kein normaler Steuerberater, sondern jemand mit internationaler Erfahrung
- Stundung nutzen: Bei EU-Umzug unbedingt beantragen
- Jährliche Meldung nicht vergessen: Sonst wird Stundung aufgehoben!
Häufiger Fehler: Viele denken, ihre ETFs und Aktien-Depots seien betroffen. Das ist fast nie der Fall – nur bei Beteiligungen über 1% greift § 6 AStG.









