Stand: 01.04.2026

Wegzugsbesteuerung Deutschland

Wegzugsbesteuerung Deutschland

Die Wegzugsbesteuerung besteuert unrealisierte Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen beim Wegzug aus Deutschland. Wichtig für Auswanderer mit GmbH-Anteilen oder Aktienpaketen.

Kurz zusammengefasst

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Gewinne aus Kapitalgesellschafts-Anteilen (z.B. GmbH), wenn Sie Deutschland verlassen. Betroffen sind Personen mit mindestens 1% Beteiligung, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren. Bei Umzug in die EU/EWR ist eine zinslose Stundung möglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Wer: Anteilseigner mit ≥1% an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Was: Fiktiver Verkauf zum Marktwert beim Wegzug
  • Wann: Bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
  • Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45%)
  • EU-Vorteil: Zinslose Stundung bei Umzug innerhalb EU/EWR (inkl. Spanien!)
  • ETFs/Aktien: Normalerweise NICHT betroffen (unter 1% Beteiligung)
  • Planung: Frühzeitig mit Steuerberater besprechen!

Häufige Fragen

Sind meine ETFs von der Wegzugssteuer betroffen?

Normalerweise nein. ETFs und Publikumsfonds haben typischerweise Millionen von Anlegern – Ihre Beteiligung liegt weit unter 1%.

Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?

Bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren wird die Wegzugssteuer rückwirkend "annulliert". Sie erhalten die gestundete Steuer nie bezahlen müssen.

Muss ich ein Gutachten für den Marktwert erstellen lassen?

Für GmbH-Anteile: Ja, meist wird ein Unternehmensbewertungsgutachten verlangt. Kosten: 2.000-10.000€+.

Kann ich die Anteile an meine Kinder übertragen, um der Steuer zu entgehen?

Vorsicht! Schenkungen können die Wegzugsbesteuerung ebenfalls auslösen. Außerdem gibt es Schenkungssteuer. Unbedingt mit Steuerberater besprechen.

Gilt die Stundung auch bei Umzug nach Spanien?

Ja! Spanien ist EU-Mitglied. Sie können die zinslose Stundung beantragen und zahlen erst beim tatsächlichen Verkauf.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung ist eine Regelung, die bei einem Umzug ins Ausland greift und so behandelt, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile fiktiv verkauft. Der Gewinn, der sich aus der Differenz zwischen Marktwert und Anschaffungskosten ergibt, muss versteuert werden, um Steuerverluste für Deutschland zu vermeiden.

Die Wegzugsbesteuerung verhindert, dass Deutschland Steuersubstrat verliert, wenn vermögende Unternehmer ins Ausland ziehen.

Das Prinzip

Bei Wegzug wird so getan, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile fiktiv verkauft – zum aktuellen Marktwert. Der Gewinn (Marktwert minus Anschaffungskosten) wird versteuert.

Beispiel:

  • GmbH-Anteile gekauft für: 25.000€
  • Marktwert beim Wegzug: 500.000€
  • Fiktiver Gewinn: 475.000€
  • Steuer (ca. 45%): ~214.000€

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, in den letzten 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben haben. Dazu zählen GmbH-Gesellschafter, AG-Aktionäre mit entsprechender Beteiligung sowie Erben und Business Angels.

Die drei Voraussetzungen

Sie sind betroffen, wenn alle drei zutreffen:

VoraussetzungDetails
1. Beteiligung ≥1%An einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.)
2. 7 von 12 Jahren in DEUnbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren
3. Wegzug aus DeutschlandAufgabe des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts

Typische Betroffene

  • ✅ GmbH-Gesellschafter (Gründer, Mitinhaber)
  • ✅ AG-Aktionäre mit ≥1% Beteiligung
  • ✅ Erben von Unternehmensanteilen
  • ✅ Business Angels mit großen Beteiligungen

NICHT betroffen (normalerweise)

  • ❌ ETF-Anleger (Beteiligung <1%)
  • ❌ Kleinaktionäre (unter 1% an einer AG)
  • ❌ Immobilienbesitzer (andere Regelungen)
  • ❌ Personen mit <7 Jahren Steuerpflicht in DE

Die EU/EWR-Sonderregelung

Die EU/EWR-Sonderregelung ermöglicht Auswanderern, die innerhalb der EU oder des EWR nach Mallorca ziehen, eine zinslose Stundung der Steuer bis zum tatsächlichen Verkauf ihrer Anteile. Voraussetzung ist ein Antrag beim Finanzamt vor dem Umzug sowie eine jährliche Meldung über den Besitz der Anteile.

Gute Nachricht für Mallorca-Auswanderer!

Bei Umzug innerhalb der EU oder des EWR (also auch Spanien) gibt es erhebliche Vorteile:

ZiellandRegelung
EU/EWR (z.B. Spanien)Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf
Drittstaaten (z.B. Schweiz)Sofortige Besteuerung oder 7-Jahres-Ratenzahlung

Was bedeutet "zinslose Stundung"?

  • Die Steuer wird festgesetzt, aber nicht eingezogen
  • Sie zahlen erst, wenn Sie die Anteile tatsächlich verkaufen
  • Oder wenn Sie aus der EU/EWR wegziehen
  • Keine Zinsen auf den gestundeten Betrag

Voraussetzungen für die Stundung

  1. Umzug in EU/EWR-Staat
  2. Antrag beim Finanzamt vor dem Wegzug
  3. Jährliche Meldung ans Finanzamt (Bestätigung, dass Anteile noch gehalten werden)
  4. Sicherheitsleistung kann verlangt werden

Berechnung der Wegzugssteuer

Die Wegzugssteuer wird auf den Gewinn aus der Veräußering von GmbH-Anteilen erhoben. Dieser ergibt sich aus dem Marktwert abzüglich der Anschaffungskosten, wobei 60% des Gewinns steuerpflichtig sind. Der persönliche Steuersatz wird auf diesen Betrag angewendet, was zu einer Gesamtsteuerlast führen kann, die gestundet wird, wenn man in die EU umzieht.

Schritt für Schritt

  1. Marktwert ermitteln (Gutachten oder vereinfachtes Verfahren)
  2. Anschaffungskosten abziehen
  3. Gewinn mit Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig bei Anteilen im Privatvermögen)
  4. Persönlichen Steuersatz anwenden

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Marktwert der GmbH-Anteile1.000.000€
Anschaffungskosten100.000€
Wertsteigerung900.000€
Steuerpflichtiger Anteil (60%)540.000€
Einkommensteuer (~42%)~226.800€
+ Soli (5,5%)~12.500€
Gesamt (gestundet bei EU-Umzug)~239.300€

Strategien zur Optimierung

Um die steuerlichen Belastungen beim Umzug nach Mallorca zu optimieren, sollten Sie frühzeitig umziehen, die EU-Stundung nutzen und Anteile gegebenenfalls verkaufen. Achten Sie darauf, die 7-Jahres-Frist zu beachten, um eine Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Vermeiden Sie zudem rechtliche Fehler wie das Verschweigen des Umzugs.

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

StrategieBeschreibungVorteil
Frühzeitig umziehenVor großem WertzuwachsGeringere Bemessungsgrundlage
EU-Stundung nutzenUmzug nach Spanien statt SchweizKeine sofortige Zahlung
Anteile vorher verkaufenRealisation vor WegzugEventuell günstigerer Steuersatz
Beteiligung unter 1% senkenAnteile an FamilienmitgliederAus Anwendungsbereich fallen
7-Jahres-Frist beachtenWenn <7 Jahre in DEKeine Wegzugsbesteuerung

Was Sie NICHT tun sollten

  • ❌ Umzug verschweigen (wird entdeckt)
  • ❌ Falschen Marktwert angeben
  • ❌ Stundungsantrag vergessen
  • ❌ Jährliche Meldepflicht ignorieren

Praktischer Ablauf

Der praktische Ablauf beim Wegzug nach Mallorca umfasst mehrere Schritte: Zunächst sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um steuerliche Aspekte zu klären. Nach der Abmeldung beim Finanzamt sind ein Stundungsantrag und eine Steuererklärung erforderlich. Nach dem Umzug sind jährliche Meldungen an das deutsche Finanzamt notwendig.

Vor dem Wegzug

  1. Steuerberater konsultieren (spezialisiert auf internationales Steuerrecht)
  2. Beteiligungen inventarisieren
  3. Marktwertgutachten einholen
  4. Stundungsantrag vorbereiten

Beim Wegzug

  1. Finanzamt informieren (Abmeldung)
  2. Stundungsantrag stellen (bei EU-Umzug)
  3. Steuererklärung mit Anlage AUS

Nach dem Wegzug

  1. Jährliche Meldung ans deutsche Finanzamt
  2. Bei Anteilsverkauf: Stundung endet, Steuer wird fällig

Zusammenspiel mit spanischen Steuern

Das Zusammenspiel mit spanischen Steuern erfordert besondere Aufmerksamkeit, insbesondere durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Wichtige Aspekte sind die Wegzugssteuer, die Meldung von GmbH-Anteilen über das Modelo 720 und die Vermögenssteuer auf Unternehmensbeteiligungen, die bei einem Verkauf relevant werden.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland und Spanien haben ein DBA, das Doppelbesteuerung vermeidet:

  • Wegzugssteuer: Deutsches Recht
  • Laufende Dividenden: Nach Wegzug → Spanien
  • Tatsächlicher Verkauf: Anrechnung deutscher Wegzugssteuer möglich

In Spanien zu beachten

  • Modelo 720: GmbH-Anteile in Deutschland melden!
  • Vermögenssteuer: Auf Unternehmensbeteiligungen
  • IRPF: Bei tatsächlichem Verkauf
Steve Baka und Dani an der Cala Mesquida auf Mallorca

Steve und Dani am Cala Mesquida in der Nähe unserer Heimat Artà

Unsere Relocation-Erfahrung aus der Praxis

Wir haben es selbst erlebt - und als Service professionalisiert

Hallo, wir sind Steve und Dani. Steve Baka, Experte für Auswanderung nach Mallorca, ist 2023 mit seiner Familie (drei Kinder) nach Artà ausgewandert – im authentischen Nordosten der Insel.

Was wir damals nicht wussten: Eine Auswanderung nach Mallorca ist mehr als nur ein Umzug. Es sind umfangreiche Behördengänge, Formulare, Anmeldungen und bürokratische Hürden. Genau diese operativen Schritte setzen wir heute als Relocation Agentur strukturiert für unsere Kundinnen und Kunden um.

Unser Anspruch: Sie bekommen nicht nur Tipps, sondern einen klaren Ablauf mit Prioritäten, Dokumentenliste und Begleitung bei den kritischen Behörden-Themen - damit aus Unsicherheit ein planbarer Prozess wird.

Die Wegzugsbesteuerung ist eines der komplexesten Themen beim Auswandern. Ich habe mehrere Mandanten begleitet, die böse überrascht wurden.

Meine wichtigsten Tipps:

  1. Früh planen: Idealerweise 2-3 Jahre vor dem Umzug
  2. Spezialist beauftragen: Kein normaler Steuerberater, sondern jemand mit internationaler Erfahrung
  3. Stundung nutzen: Bei EU-Umzug unbedingt beantragen
  4. Jährliche Meldung nicht vergessen: Sonst wird Stundung aufgehoben!

Häufiger Fehler: Viele denken, ihre ETFs und Aktien-Depots seien betroffen. Das ist fast nie der Fall – nur bei Beteiligungen über 1% greift § 6 AStG.

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Steve Baka

Über den Autor

Steve Baka

Relocation-Berater & Experte für Auswanderung nach Mallorca. Lebt seit 2023 mit seiner Familie in Artà, Mallorca.

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